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Ein Auto fährt über eine nächtliche Straße.

Gewusst wie: So finden Sie die beste Kfz-Versicherung

  • Das leisten Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko.
  • Diese Faktoren beeinflussen den Beitrag zu Ihrer Autoversicherung.
  • Mit diesen Tipps finden Sie eine günstige und gute Autoversicherung.

Veröffentlicht am:

31.01.2022 | 09:46:00

Vom Verkehrsunfall über Steinschlag bis hin zu Vandalismus und Marderbissen: An Ihrem Fahrzeug kann viel kaputt­gehen. Lesen Sie hier das Wichtigste rund um das Thema Kfz-Versicherung, wann sich ein Auto­versicherungs-Wechsel lohnt und wie Sie sich die beste Kfz-Police sichern.

Unfälle im Straßenverkehr sind schnell passiert – und nun wirklich keine Seltenheit. Laut Statistischem Bundesamt kam es 2021 in Deutschland zu rund 2,3 Millionen Unfällen im Straßenverkehr. Dabei entstehen oft kleinere Sachschäden, es können aber auch gewaltige Schadenssummen anfallen – insbesondere dann, wenn Menschen verletzt werden.

Die Kfz-Versicherung ist Pflicht für jeden Autohalter

Aus diesem Grund kommt in Deutschland an einer Kfz-Versicherung niemand vorbei. Sie ist Pflicht. Das bedeutet: Wer einen Pkw, Lkw oder ein Motorrad zulassen möchte, muss vorher mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Mit einer freiwilligen Teil- oder Vollkaskoversicherung kann man den Schutz erweitern. Die EUROPA bietet Kundinnen und Kunden mit dem Basis-Tarif und dem Komfort-Tarif maximale Flexibilität beim Preis.

Auch diese Versicherungen sind in Deutschland ein Muss

Zu den sogenannten Pflichtversicherungen gehören in Deutschland neben der Kfz-Haftpflicht:

  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • die Krankenversicherung
  • die Berufshaftpflichtversicherung
  • die Betriebshaftpflichtversicherung
  • die Jagdhaftpflichtversicherung
  • die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Das leistet die Kfz-Haftpflicht

Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen, bei dem Dritte zu Schaden kommen, übernimmt Ihre Haftpflicht die Kosten für:

  • Personenschäden, zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Beerdigungskosten, Hinterbliebenenunterhalt,
  • Sachschäden, zum Beispiel Abschleppkosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffung bei Totalschaden,
  • Vermögensschäden, zum Beispiel Verdienstausfall

Auf diese Leistungen haben alle Personen Anspruch, die im von Ihnen beschädigten Fahrzeug gesessen haben, und die Mitfahrenden in Ihrem Auto. Das kann die Schadenssumme erheblich erhöhen.

Für die selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf. Aber: Sie bietet Ihnen Schutz gegen unberechtigte Forderungen der Geschädigten und übernimmt in diesem Zusammenhang die Kosten für Gutachter, Rechtsbeistand und Gerichtskosten.

Wichtig zu wissen: Bei der Kfz-Haftpflicht (KH) erhalten Sie als Opfer eines Verkehrsunfalls selbst dann eine Entschädigung aus der KH, wenn der Verursacher betrunken Auto gefahren ist. In diesen Fällen kann der Kfz-Haftpflichtversicherer den Verursacher aber bis zu einer Höhe von 5.000 Euro in Regress nehmen. Bei der Kasko-Versicherung steht dem Versicherer im Fall von grober Fahrlässigkeit das Recht auf eine angemessene Kürzung der Entschädigungsleistung (Quotelung) zu. Viele Versicherer – auch die EUROPA – verzichten auf dieses Recht. Dies gilt in der Regel aber nicht bei grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls oder wenn Alkohol oder Drogen im Spiel waren.

Eine ganz kurze Geschichte der Kfz-Versicherung

Ab Ende des 19. Jahrhunderts waren immer mehr Autos im deutschsprachigen Raum unterwegs. Der technische Fortschritt hatte eine Schattenseite: Die Anzahl der Unfälle stieg. Auch aus diesem Grund entstanden in dieser Zeit die ersten Autoversicherungen. Im Jahr 1902 wurde per Gesetzgebung die Kfz-Haftpflichtversicherung ins Leben gerufen – zunächst auf freiwilliger Basis. Ab 1939 galt schließlich eine „Allgemeine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeughalter“. Bis heute.

Diese Schäden deckt die Kfz-Haftpflicht ab

Egal, welchen Anbieter Sie wählen: Kfz-Haftpflichttarife müssen per Gesetz die sogenannten Mindestversicherungssummen garantieren. Das heißt: Die Unfallkosten für Dritte werden vom Versicherer bis zu diesen Maximalbeträgen übernommen:

  • bei Personenschäden: je geschädigte Person 2,5 Millionen Euro, maximal 7,5 Millionen Euro je Schadenfall,
  • bei Sachschäden: 1,22 Millionen Euro,
  • bei Vermögensschäden: 50.000 Euro.

Aufgepasst: Entstehen auf der Seite der Unfallgegner noch höhere Kosten, haften Sie als Unfallverursachender mit Ihrem eigenen Vermögen. Für optimierten finanziellen Schutz beträgt die Versicherungssumme bei der EUROPA 100 Millionen Euro (maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person) – in allen Tarifen.

Wenn Sie im Besitz eines E-Autos sind, gibt es einiges zu beachten – auch bei der Kfz-Versicherung. Denn hier können zusätzlich noch andere Schäden im Vergleich zu Autos mit einem Verbrenner-Motor entstehen. Mehr Informationen zur E-Autoversicherung finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.

Im „Finanztest“ der Stiftung Warentest 12/2021 wurde die Kfz-Versicherung der EUROPA mit der Bestnote ausgezeichnet. Verglichen wurden 159 Tarife. Informieren Sie sich hier über unser Angebot!

Umfassender Versicherungsschutz mit Teil- und Vollkasko

Wer nicht auf den Kosten für selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sitzen bleiben möchte, braucht zusätzlich zur Haftpflicht- eine Kaskoversicherung. Etwa 85 Prozent aller Autofahrenden haben einen solchen Vertrag in der Tasche. Es gibt Teil- und Vollkaskoversicherungen.

Teilkaskoversicherungen zahlen zum Beispiel bei:

  • Diebstahl,
  • Glasbruch,
  • Unwetterschäden durch Sturm, Blitz, Hagel oder Überschwemmung,
  • Brand und Explosion,
  • Wildunfällen,
  • Marderbissen,
  • Kabelschäden durch Kurzschluss.

Wichtig: Eine Teilkasko können Sie nur in Kombination mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Diese Teilkaskoschäden kamen 2020 an Pkws am häufigsten vor

RangArt des KaskoschadensAnzahl der Fälle (in Tsd. Stück)Versicherungsleistungen (in Mio. EUR)
1Glasbruch1.9071.292
2Wildschaden272853 
3Marderbiss21790
4Sturm, Hagel, Blitz131283 
5Teilentwendung (u. a. Radio, Navi)5091

Quelle: GDV

Wann zahlt die Vollkasko?

Die umfassendere Vollkasko übernimmt in der Regel:

  • alle Leistungen der Teilkasko,
  • selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Auto,
  • Unfallschäden, bei denen die Gegenseite wegen Fahrerflucht nicht haftbar gemacht werden kann,
  • Vandalismus-Schäden.

Was ist die eVB-Nummer – und wie beantrage ich sie? 

Seit 2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Dabei handelt es sich um einen siebenstelligen Code aus Buchstaben und Zahlen, den Versicherungsunternehmen auf elektronischem Weg an die Zulassungsbehörden übermitteln müssen. Die eVB-Nummer hat die Versicherungs-Doppelkarte abgelöst und vereinfacht Behördengänge. Sie können Sie kostenlos bei Ihrem Versicherer anfordern.

Bei der EUROPA geht das direkt im Service-Bereich.
 

Teilkasko oder Vollkasko: Welches ist der richtige Vertrag für Sie?

Ausschlaggebend bei der Entscheidung sind vor allen Dingen die Faktoren Alter und Wert Ihres Fahrzeugs. Eine Vollkasko ergibt unter diesen Voraussetzungen Sinn:

  • Ihr Fahrzeug ist neu bzw. maximal drei bis vier Jahre alt.
  • Sie finanzieren den Kauf mit einem Kredit, der noch nicht getilgt ist. Dann kann die Vollkasko sogar Pflicht sein.
  • Es handelt sich um ein sehr hochwertiges Fahrzeug oder einen wertvollen Oldtimer.

Für eine Teilkasko sollten Sie sich in diesem Fall entscheiden:

  • Ihr Auto ist schon älter, aber noch mehrere Tausend Euro wert. Die Grenze kann man nicht pauschal ziehen, aber als Richtwert kann ein Alter von fünf Jahren und ein Wert von mindestens 2.000 Euro dienen.

Diese Faktoren beeinflussen die Prämie Ihrer Kfz-Versicherung

Typklasse
In Deutschland ist jedes Fahrzeug einer bestimmten Typklasse zugeordnet. Die Typklasse spiegelt die Schaden- und Unfallbilanz eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Als Basis der Berechnung dient die Schadensstatistik. Aus ihr geht zum Beispiel hervor, wie oft ein bestimmtes Fahrzeugmodell an Unfällen beteiligt ist oder wie oft es gestohlen wird. Es gilt die Regel: je höher die Typklasse, desto teurer die Versicherung. 

Regionalklasse
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktualisiert jährlich für alle über 400 deutschen Zulassungsbezirke die Kfz-Versicherung-Regionalklassen. In die Regionalklasse fließt die Auswertung des Fahrverhaltens der Autofahrenden im Zulassungsbezirk ein: Wie viele Fahrzeuge sind im Bezirk zugelassen? Wie viele Schäden gibt es? Wie teuer sind die Schäden im Schnitt? Wie oft werden Fahrzeuge gestohlen? Wie üblich sind Sturm- und Hagelschäden oder Wildunfälle? Auch hier gilt: Höhere Regionalklassen wirken sich nachteilig auf Ihren Kfz-Beitrag aus.

Fahrleistung
Versicherungen berücksichtigen Ihre jährliche Fahrleistung. Das heißt: Je weniger Strecke Sie jährlich mit Ihrem Fahrzeug machen, desto weniger tief müssen Sie für die Kfz-Versicherung in die Tasche greifen. Aufgepasst: Verändert sich die vereinbarte Fahrleistung, müssen Sie das Ihrem Kfz-Versicherer melden.

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Sie drückt aus, wie viele Jahre Sie Ihr Fahrzeug schadenfrei versichert haben. Nach jedem unfallfreien Jahr werden Sie eine SF-Klasse höhergestuft. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger ist der Beitragssatz, desto mehr Geld sparen Sie! Bauen Sie allerdings einen Unfall, werden Sie im darauffolgenden Beitragsjahr zurückgestuft – und Ihre Versicherung wird teurer. Gute Nachricht: Bei einem Wechsel zur EUROPA können Sie Ihre aktuelle SF-Klasse mitnehmen.

Rabatte
Wenn Sie Eigentümer eines selbst genutzten Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sind, zahlen Sie weniger – auch bei der EUROPA. Auch Wenigfahrer können bei der Autoversicherung sparen, ebenso Familien mit Kindern unter 16 Jahren. 

Werkstattbindung
Bei einer Werkstattbindung erklärt sich der Versicherte dazu bereit, Kaskoschäden in einer der Partnerwerkstätten des Versicherers reparieren zu lassen. Der Versicherer honoriert dies mit Rabatten – wie auch die EUROPA. 

Fahrerkreis
Je kleiner der angegebene Fahrerkreis für das versicherte Auto ist, desto geringer fällt der Versicherungsbeitrag aus. Dabei kann es sich positiv auf den Beitrag auswirken, wenn alle Fahrer ein Mindestalter haben. Die Untergrenze liegt bei der Mehrzahl der Kfz-Versicherer bei 25 Jahren.

Alter der Fahrer
Junge und ältere Fahrer verursachen im Schnitt mehr Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko-Schäden als Fahrer mittleren Alters. Das Merkmal „Nutzeralter“ hat daher einen bedeutenden Einfluss auf Ihren Kfz-Beitrag.

Zweitwagen
Für Zweitwagen bietet Ihnen die EUROPA zwei attraktive Möglichkeiten:

1. Zweitwagenregelung
Sie haben bereits einen anderen Pkw oder ein Motorrad bei der EUROPA oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert. Dann erfolgt die Einstufung Ihres Vertrages in die Schadenfreiheitsklasse 1.
Beitragssätze: Haftpflicht 60 % – Vollkasko 47 % 

2. Zweitwagen-Plus-Regelung
Sie gilt unter folgenden Voraussetzungen:    

  • Für Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw oder ein Motorrad mit mindestens SF 3 versichert.
  • Sie und alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt.
  • Sie oder Ihr Partner sind Halter des Pkw.

Beitragssätze: Haftpflicht 50 % – Vollkasko 42 % 

Selbstbeteiligung
Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Möglich sind zum Beispiel 150, 300, 500 und 1.000 Euro je Schadensfall. Bis zur festgelegten Höhe zahlen Sie Reparaturen an Ihrem Fahrzeug selbst. Eine Selbstbeteiligung reduziert den jährlichen Versicherungsbeitrag. 
 

Feine Unterschiede: Das macht die EUROPA Autoversicherung günstig und gut

Welche ist die beste Autoversicherung für mich? Die Antwort auf diese Frage fällt im individuellen Fall unterschiedlich aus. Die EUROPA bietet Kundinnen und Kunden, die eine zuverlässige Autoversicherung suchen, mit einem Basis-Tarif und einem Komfort-Tarif viel Flexibilität und ein breites Leistungsspektrum. So ist im Komfort-Tarif der Autohaftpflicht eine so genannte Mallorca-Deckelung enthalten. Sie erweitert Ihren Versicherungsschutz auf im europäischen Ausland gemietete Pkw, Krafträder oder Campingfahrzeuge.

Mit diesen Teilkasko-Leistungen punktet die EUROPA

Der EUROPA Komfort-Tarif in der Teilkasko bietet einige attraktive Extras, die man nicht bei jeder Autoversicherung findet:

  • Nicht nur Schäden durch Tierbisse an beispielsweise Kabeln oder Leitungen sind versichert, sondern auch Folgeschäden bis zu einer Höhe von 10.000 Euro – das gilt auch für Folgeschäden eines Kurzschlusses an der Verkabelung.
  • Der Teilkasko-Komfort-Tarif versichert Zusammenstöße mit Tieren aller Art und nicht nur mit Haarwild wie Rehen und Wildschweinen.
  • Sowohl im Basis-Tarif als auch im Komfort-Tarif der EUROPA Autoversicherung entfällt in der Teilkasko ein Selbstbehalt bei Glasreparatur.

Bei der EUROPA bleibt Ihr Neuwagen lange etwas wert

Für alle, die eine sehr gute Autoversicherung für ihr neues Auto suchen, ist die Höhe der Neupreisentschädigung für Neuwagen wichtig. Im Komfort-Tarif der Kaskoversicherung bei der EUROPA ist die Neupreisentschädigung für Neuwagen im Erstbesitz bei Totalschäden, Zerstörung oder Verlust bis 24 Monate nach der Zulassung enthalten. Für junge Gebrauchtwagen gewährt die EUROPA eine Kaufwertentschädigung bis 24 Monate ab Erwerb. Aber nicht nur die Versicherung sollte man neben dem Preis eines Neuwagens berücksichtigen. Auch Steuern und Sprit können sehr teuer werden. Erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel mehr über die Unterhaltskosten für ein Fahrzeug.

Hier gilt die „Grüne Karte“

Die Grüne Karte heißt offiziell „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“. Sie gilt im Ausland als Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflicht Ihres Fahrzeuges und erleichtert oft die Abwicklung eines Schadensfalls. Die Karte können Sie kostenlos bei Ihrem Versicherer beantragen. In diesen 49 Ländern ist der Kfz-Versicherungsschutz über die Grüne Karte möglich:

Albanien
Andorra
Aserbaidschan
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien 
Dänemark 
Estland 
Finnland 
Frankreich 
Griechenland 
Großbritannien 
Iran 
Irland
Island
Italien
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen 
Luxemburg 
Malta
Marokko 
Moldawien 
Monaco
Montenegro 
Niederlande 
Nordmazedonien 
Norwegen 
Österreich 
Polen
Portugal
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien 
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Tunesien 
Türkei
Ukraine 
Ungarn  
Zypern 

Das ist wichtig, wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln möchten

Für die meisten Autofahrer in Deutschland endet der Vertrag der Kfz-Versicherung eines jeden Jahres am 31. Dezember und läuft am 1. Januar weiter, wenn nicht vorher gekündigt wurde. Die schriftliche Kündigung muss Ihren Kfz-Versicherer bis spätestens 30. November erreicht haben.

Inzwischen bieten immer mehr Versicherungen Verträge mit einer sogenannten unterjährigen Laufzeit (bzw. unterjähriger Hauptfälligkeit) an. Wird ein Vertrag beispielsweise am 18. März abgeschlossen, läuft er bis zum 17. März des Folgejahres. Auch in diesem Fall muss die schriftliche Kündigung spätestens einen Monat vor dem Ablauf beim Versicherer eingehen.

In jedem Fall ist zu beachten:

  • Kündigen Sie nicht ins Blaue hinein, sondern werden Sie sich vorher mit einem anderen Kfz-Versicherer einig. Für lückenlosen Schutz bietet die EUROPA Ihnen die Möglichkeit, parallel einen neuen Vertrag abzuschließen.
  • Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.

Wann greift bei der Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht?

In den folgenden Fällen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu – auch wenn Sie den Stichtag für die Kündigungsfrist verpasst haben:

  • Ihr Kfz-Versicherer hat den Preis erhöht.
  • Nach einem Schadensfall, den Ihre Kfz-Versicherung bezahlt hat.
  • Sie wechseln Ihr Fahrzeug.

Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beträgt jeweils einen Monat ab Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung bzw. nach einem Schadensfall nach Abschluss der Schadenregulierung. Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, so können Sie auch Ihre Kfz-Versicherung wechseln, denn wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden, endet automatisch der Versicherungsschutz.

Was spricht für einen Wechsel der Kfz-Versicherung?

Ihre Kfz-Versicherung sollten Sie regelmäßig auf den Prüfstand stellen. Checken Sie dabei unter anderem folgende Punkte:

  • Wie viel ist Ihr Fahrzeug noch wert? Stehen diese Summe und die Höhe der Kfz-Prämie noch in einem guten Verhältnis?
  • Hat sich die Regionalklasse Ihres Zulassungsbezirks verbessert? Falls ja, sollte Ihre Versicherung das entsprechend in Ihrem Vertrag berücksichtigt haben.
  • Was kosten die Leistungen, die Sie sich wünschen, bei anderen Kfz-Versicherern?

Unser Tipp: Aufgrund der Corona-Pandemie lag die Fahrleistung vieler Menschen zuletzt deutlich niedriger als mit ihrer Autoversicherung vereinbart. Ist das bei Ihnen der Fall? Dann melden Sie Ihrer Versicherung den aktuellen Kilometerstand Ihres Fahrzeugs und lassen Sie sich zu viel geleistete Beiträge gutschreiben. Die EUROPA bietet Ihnen mit dem Corona-Schutz eine faire Rückzahlung an, wenn sie weniger fahren als geplant.

Kann eine Autoversicherung billig sein und trotzdem gut? Die Antwort lautet: ja! Der Markt für Kfz-Versicherungen ist immer in Bewegung. Es gibt viele attraktive Angebote und Kombinationsmöglichkeiten. Deshalb steht fest: Auch für Sie ist die perfekte Kfz-Police dabei! Wie Sie womöglich noch unnötige Kosten bei einer Kfz-Versicherung vermeiden können, finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag zu Rabatte, Extras & Co: Clevere Tipps für die Kfz-Versicherung.

Übrigens: Eine andere Versicherung, die für Autobesitzer zusätzlich sinnvoll ist, ist die Reparaturkostenversicherung. Weitere Details dazu finden Sie auch in unserem Ratgeber-Artikel über Verschleißkosten.

Sie wollen zu einer günstigen Autoversicherung wechseln und sparen? Hier geht es zum Beitragsrechner.

Stand: 31.01.2022; Bilder: https://unsplash.com/@jannesglas und https://unsplash.com/@timberfoster

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