Viele träumen von der Freiheit auf zwei Rädern. Doch wie funktioniert das eigentlich mit dem Motorrad-Führerschein und worauf muss ich achten? Der Ratgeber-Beitrag der EUROPA beantwortet alle wichtigen Fragen.
Motorradführerschein: Alles Wissenswerte rund um die Fahrerlaubnis
Welche Motorrad-Führerscheinklassen gibt es?
A&M Führerschein
Mit diesem „Rollerführerschein“ darf man kleine Krafträder mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ (Elektromotor: maximal 4 kW) und bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Neben Rollern, Mokicks und Mopeds gehören dazu auch E-Bikes (Fahrräder mit elektrischen Hilfsmotoren mit bis zu vier kW Leistung), dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 350 Kilogramm („Moped-Autos“).
Führerschein A1
Dieser Führerschein, auch 125er Führerschein genannt, gilt für zwei- oder dreirädrige Leichtkrafträder mit maximal 11 kW/15 PS und 125 cm³ sowie dreirädrige Fahrzeuge (Trikes) mit bis zu 15 kW/20 PS.
A2 Führerschein
Diese gilt für Maschinen bis 35 kW/48 PS und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das bedeutet: Ein A2-Motorrad muss mindestens 175 Kilogramm wiegen.
Führerscheinklasse A
Der Führerschein für die großen Maschinen. Das heißt: Damit darf man Zweiräder und Gespanne ohne Hubraumgrenze und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren.
Übrigens: Um ein Mofa zu fahren, benötigt man keinen speziellen Motorradführerschein. Denn es gilt als Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Stattdessen stellt der TÜV eine Mofa-Prüfbescheinigung aus. Man erhält diese, wenn man sechs Doppelstunden Theorie sowie eine Doppelstunde praktischen Unterricht in einer Fahrschule nachweisen kann und die theoretische Prüfung bestanden hat.
Wie lange dauert es, den Motorradführerschein zu machen?
Hier gibt es keine verbindliche Aussage – die Zeit variiert von Fahrschüler zu Fahrschüler. Die theoretische Ausbildung, mit der begonnen wird, beträgt bei der Führerscheinklasse A zum Beispiel verpflichtend zwölf Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff plus vier Doppelstunden zu je 90 Minuten Zusatzstoff.
Die Dauer der parallel dazu startenden praktischen Ausbildung mit den Übungsstunden hängt davon ab, wie schnell Schüler lernen und wie gut der Fahrlehrer ihnen das Fahren beibringt. Vorgeschrieben sind lediglich die zwölf Sonderfahrten. Bei Führerschein-Neulingen kann man durchschnittlich mit etwa zehn Übungsfahrten und zwölf Sonderfahrten rechnen – in Großstädten mit viel Verkehr eher mehr als in ländlichen Regionen. Somit beträgt die Ausbildung für den Motorradführerschein zumeist zwei bis sechs Monate.
Wie viel kostet der Motorradführerschein?
Die Höhe der Kosten für den Motorradführerschein hängt natürlich von der jeweiligen Führerscheinklasse und den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Lernt der Fahrschüler schnell, kann es der Fahrlehrer bei der Mindestanzahl der Fahrstunden belassen. Unsichere Kandidaten werden die Mindestanzahl sicherlich überschreiten. Wer die Prüfung nicht im ersten Anlauf besteht, der muss weitere Ausgaben in Kauf nehmen.
Bei der Fahrschule addieren sich Anmeldegebühr, Theoriestunden, Schulungsunterlagen, Übungsfahrten, Sonderfahrten und Prüfungsgebühr. Hinzu kommen Kosten für den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs, die Gebühren für die theoretische sowie praktische Prüfung, die Passbilder und das Ausstellen des Führerscheins durch die Behörde. Da die Übungs- und Sonderfahrten von Fahrschule, Bundesland und Können des Fahrschülers abhängen, gibt es keine fixe Summe. Eine Spanne von 1.500 bis 2.500 Euro ist realistisch.
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich den Motorradführerschein machen möchte?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Antragsgebühr für das Straßenverkehrsamt
- Pkw-Führerschein (falls vorhanden)
- Bisheriger Motorradführerschein (falls vorhanden)
Was trägt man bei der Motorrad-Führerscheinprüfung?
Bereits bei den Übungsfahrten sollten Fahrschüler passend gekleidet sein, bei der Prüfung natürlich ebenso: Die Motorradschutzbekleidung sollte bestehen aus einer Motorradjacke, einer passenden Hose, einem gut sitzenden Helm, Motorradhandschuhen und schützenden Motorradstiefeln.
Wie finde ich eine gute Fahrschule?
Nützlich sind stets Tipps von Freunden und Bekannten. Da die Fahrschule in der Nähe liegen sollte, hilft hier das Internet bei der Suche – inklusive der Bewertungen. Hilfreich ist es, wenn eine Fahrschule flexibel auf den Fortschritt ihrer Schüler sowie die zeitlichen Möglichkeiten eingeht und beispielsweise mehrere verpflichtende Autobahnfahrten zusammenlegt. Ganz wichtig: Sprechen Sie vor Ort mit den Lehrern und werfen Sie einen Blick auf die Maschinen. Falls Sie Ihr Fahrverhalten noch zusätzlich festigen wollen, ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining empfehlenswert. Mehr dazu im Ratgeber-Artikel über Fahrsicherheitstrainings.
Welche Motorrad-Versicherung muss ich haben, um eine Maschine zu fahren?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch für Motorräder gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie wird kein Motorrad zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Motorrads verursachen. Schäden am eigenen Motorrad können Sie mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken. Ein Preisvergleich lohnt sich. So bietet beispielsweise die EUROPA günstige Tarife für Motorräder an. Mehr Informationen zur passenden Versicherung für Motorräder finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag über Motorradversicherungen.
Neue Führerscheinrichtlinie der EU
Die EU will 2023 eine neue Führerscheinrichtlinie verabschieden, der Entwurf für diese 4. Führerscheinrichtlinie lag im März 2023 bereits vor. Noch (Stand Juni 2023) ist nichts konkret vom EU-Parlament in Brüssel beschlossen, aber unter den möglichen Änderungen finden sich auch welche, die die Motorradfahrer betreffen. So soll der B196-Führerschein (siehe oben) dann auch im europäischen Ausland anerkannt werden. Und Seniorinnen und Senioren über 70 Jahre könnten verpflichtet werden, alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen. In einigen EU-Ländern ist das bereits Praxis. Falls diese umstrittene Änderung in Deutschland umgesetzt würde, würde sie sowohl für Auto- als auch für Motorradführerscheine gelten.
Stand: 09.06.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.