Autos auf einer Autobahn in Italien.
Autounfall im Ausland: Das gilt es zu beachten

Was Sie in diesem Artikel erwartet:

  • Mit dem Ausland­schadenschutz ersparen Sie sich jede Menge Ärger bei unverschuldeten Verkehrs­unfällen.
  • Der Kfz-Schutzbrief bietet ein zusätzliches Extra an Sicherheit mit umfang­reichen Leistungen bei Panne und Unfall.
  • Die Mallorca-Police schützt Sie vor Schaden­ersatz­forderungen bei selbst­verschuldeten Unfällen mit Mietwagen

Autounfall im Ausland: Das gilt es zu beachten

Ein Verkehrsunfall im Urlaub ist besonders ärgerlich. Statt die Strandtasche zu packen, muss man sich erst mal um die Schaden­abwicklung kümmern. Gut zu wissen: Wer schon vor Reiseantritt die richtigen Vorkehrungen trifft, liegt nach dem ersten Schreck schneller am Strand als erwartet.

So hatte sich Familie Albertz den ersten Urlaubstag an der Adria nicht vorgestellt. Kurz vor der Strandpromenade rammt ein Obstlaster ihr Auto. Gott sei Dank wird niemand verletzt. Klar ist auch: Familie Albertz trifft keine Schuld. Doch die Motorhaube ihres Autos ist heftig zerbeult. Und aus dem Kühler tropft Flüssigkeit. Der Wagen muss abgeschleppt und repariert werden. Mit Händen und Füßen versuchen sich beide Unfallparteien über das weitere Vorgehen zu verständigen. Familie Albertz spricht kein Kroatisch und der Unfallfahrer weder Deutsch noch Englisch. 

Viele Auto- und Motorradfahrer fühlen sich nach einem Unfall im Ausland hilflos, denn sie wissen nicht, wie sie sich jetzt richtig verhalten müssen. Wie ist der Unfall zu dokumentieren? Wo kann das Fahrzeug repariert werden? Woher so schnell ein Leihfahrzeug nehmen? Werden eigentlich die Kosten für Abschleppdienst, Ersatzfahrzeug, Gutachten und Reparatur übernommen? Zum Glück hat Familie Albertz einen Auslandschadenschutz und einen Schutzbrief bei der EUROPA abgeschlossen. Ein kurzer Anruf – und ihre Versicherung kümmert sich um alles.

Weitere Informationen, die Sie bei einem Sommerurlaub mit dem Auto beachten sollten, finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel zur Reise mit dem PKW in den Sommerurlaub. Dort erfahren Sie unter anderem auch, was für die Kfz-Versicherung im Ausland gilt.

Was tun nach einem Autounfall im Ausland?

Nach einem Autounfall ist man normaler­weise erst einmal verwirrt, steht vielleicht sogar etwas unter Schock. Darum ist es wichtig, dann das Richtige Schritt für Schritt zu tun:  

  • Warnblinker setzen, Warnweste anziehen, Unfallstelle sichern, am Unfall­ort bleiben.
  • Wurden Menschen verletzt: Notruf 112 wählen (europaweit gebührenfrei erreichbar), Erste Hilfe leisten.
  • Auch wenn niemand verletzt wurde, immer die Polizei rufen (ebenfalls Notruf 112).
  • Eigene Versicherung benachrichtigen und weiteres Vorgehen besprechen (bei der EUROPA besprechen die Mitarbeiter mit Ihnen auch die Möglichkeiten im Rahmen des abgeschlossenen Ausland­schaden­schutzes, Kfz-Schutzbriefes oder der Mallorca-Police).
  • Bei unverschuldeten Unfällen den Zentral­ruf der Auto­versicherer anrufen, wenn die Versicherung des Unfall­gegners nicht bekannt ist. Haben Sie bei der EUROPA den Auslandschadenschutz abgeschlossen, kümmert sich die EUROPA für Sie darum. Bei selbst­verschuldeten Unfällen ist ein Anruf beim Zentral­ruf nicht erforderlich, da die Haftpflicht­versicherung des Unfall­gegners in diesem Fall nicht ermittelt werden muss.
  • Bei Mietwagen die Auto­vermietung informieren.
  • Unfall möglichst genau dokumentieren, Fotos und Videos machen, Zeugen suchen.
  • Europäischen Unfall­bericht in zweifacher Ausführung mit Unfallgegner ausfüllen, Kontakt­daten tauschen. Andere Dokumente (z. B. Grüne Karte) bereithalten.
  • Nach Eintreffen der Polizei: Unterschreiben Sie den Polizei­bericht erst, wenn Sie ihn sprachlich verstehen und alle Unklar­heiten oder Wider­sprüche ausgeräumt sind.
  • Keine anderen Dokumente unterschreiben.
  • Weigert sich die Polizei, zum Unfall­ort zu kommen, dann innerhalb von 24 Stunden selbst eine Polizei­station aufsuchen und einen Schadens­bericht erstellen lassen.

Wer hat Schuld? Drei wichtige Fakten zur Haftung

Sie haben einen Unfall im Aus­land mit dem eigenen Kfz verursacht? Ihre Kfz-Versicherung reguliert den Schaden.

Sie sind unverschuldet mit dem eigenen Kfz in einen Unfall verwickelt? Die ausländische Kfz-Versicherung des Unfall­gegners reguliert den Schaden. Es sei denn, Sie haben einen Ausland­schadenschutz abgeschlossen, wie es bei der EUROPA möglich ist. Dann reguliert der eigene Versicherer den Schaden so, als sei das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, dort gegen Haftpflicht­schäden versichert.

Sie haben einen Unfall mit einem Miet­fahrzeug? Wenn Sie keine Schuld trifft, reguliert die gegnerische Kfz-Versicherung den Schaden. Wenn Sie der Unfall­verursacher sind, greift die Haftpflicht­versicherung des Fahrzeug­vermieters. Da im Ausland meist vergleichsweise niedrige Deckungs­summen üblich sind, müssen Sie mit einem erheblichen Eigen­anteil an den Kosten rechnen. Es sei denn, Sie haben eine Mallorca-Police.

Vor der Reise: Wichtige Dokumente und Versicherungsschutz

Tatsächlich sollte man schon vor Reise­antritt die richtigen Vorkehrungen treffen, um sich für einen möglichen Unfall zu wappnen. Vordrucke des Europäischen Unfall­berichts beispielsweise gehören in jedes Handschuh­fach – auch die Internationale Versicherungs­karte. Absolut empfehlenswert ist außerdem ein zusätzlicher Versicherungs­schutz fürs Ausland: Die EUROPA bietet Ihnen hierfür den Ausland­schadenschutz sowie die Mallorca-Police für Miet­fahrzeuge. Ein optionaler Kfz-Schutzbrief gilt in Deutschland und in den geographischen Grenzen Europas sowie den außer­europäischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der EU gehören.


Europäischer Unfallbericht

Der Europäische Unfall­bericht ist ein europaweit einheitliches Formular, das in vielen Sprachen erhältlich und inhaltlich identisch aufgebaut ist. Es wird in zweifacher Aus­führung gemeinsam mit dem Unfall­gegner ausgefüllt und wechsel­seitig unter­schrieben. Die Unterschrift bedeutet kein Schuld­anerkenntnis. Sie können den Europäischen Unfall­bericht als PDF in deutscher Sprache auf der Seite des Gesamt­verbandes der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) herunterladen (www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/europaeischer-unfallbericht-3608). Dort finden Sie auch die Kontaktdaten, um den Europäischen Unfall­bericht per Hotline oder per E-Mail anzufordern.

Auch außerhalb Europas können Sie den Europäischen Unfallbericht in vielen Fällen nutzen. Ihnen unbekannte Formulare sollten Sie am Unfallort nicht ohne Weiteres unterschreiben, vor allem nicht solche in fremder Sprache.


Internationale Versicherungskarte

Mit der Internationalen Versicherungs­karte – umgangs­sprachlich auch als „Grüne Karte“ bekannt – weisen Sie im Ausland nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflicht­versichert ist. Es gibt sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung. 

In den Staaten des Europäischen Wirtschafts­raums (EU-Länder, Island, Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino, Serbien und die Schweiz) ist die Grüne Karte bei der Einreise nicht mehr Pflicht. Dort reicht das amtliche Kennzeichen als Versicherungs­nachweis.

In anderen europäischen Ländern wie Albanien brauchen Sie die Internationale Versicherungs­karte aber. Auf der Karte steht, in welchen Ländern Ihre Kfz-Versicherung gilt. Ist ein Länder­kürzel durchgestrichen oder ein Land gar nicht gelistet, müssen Sie vor Grenz­übertritt eine sogenannte Grenz­versicherung abschließen.

Unabhängig davon ist es nie verkehrt, die Grüne Karte dabei zu haben. Sie enthält alle wichtigen Daten zum Versicherungs­schutz Ihres Kfz und kann damit die Abwicklung eines Schadens­falls auch in denjenigen Ländern erleichtern, in denen sie nicht erforderlich ist.


Zentralruf der Autoversicherer

Der Zentralruf der Auto­versicherer ist die allgemeine Anlaufstelle bei einem Auto­unfall in Europa. Sie erreichen ihn unter +49 40 300 330 300, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr. Notieren Sie sich die Nummer, um sie bei einem Unfall zur Hand zu haben. Wichtig ist der Anruf vor allem dann, wenn Sie keine Schuld am Unfall haben und die Kfz-Haftpflicht­versicherung des gegnerischen Fahrzeugs ermitteln möchten, um ggf. Schaden­ersatz zu erhalten. Die Anfrage können Sie unter www.zentralruf.de auch rund um die Uhr online stellen. 


Der Zentralruf nennt Ihnen einen deutschsprachigen Ansprech­partner – den so genannten Schaden­regulierungs­beauftragten der gegnerischen Versicherung. Der Regulierungs­beauftragte vertritt also nicht Ihre Interessen, sondern arbeitet im Auftrag des ausländischen Versicherers. Deshalb sollten Sie nicht zögern, immer auch Ihre eigene Versicherung zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Den Weg über den Zentralruf der Auto­versicherer können Sie sich allerdings sparen, wenn Sie bei der EUROPA den Ausland­schadenschutz vereinbart haben. Dann reicht ein Anruf bei der EUROPA .

Falls im Ausland Linksverkehr gilt, können Sie sich vorab nützliche Tipps über die Gefahren in unserem Ratgeber-Beitrag über Linksverkehr mit dem Auto holen."

Erfahren Sie mehr über die Autoversicherung der EUROPA

Auslandschadenschutz

Ein unverschuldeter Verkehrsunfall im Ausland? Gut, wenn Sie vor Reise­antritt einen Ausland­schaden­schutz bei der EUROPA abgeschlossen haben. Die EUROPA reguliert den Unfall­schaden dann so, als wäre der Unfall­verursacher ebenfalls bei uns haftpflicht­versichert. Sie bekommen also Schaden­ersatz nach den in Ihrem Kfz-Versicherungs­vertrag abgesicherten Deckungs­summen – dies gilt für Autos, Krafträder und Camping­fahrzeuge.  

Damit ersparen Sie sich womöglich eine Menge Ärger. Denn die Regeln für den Schaden­ersatz unterscheiden sich selbst innerhalb der EU teils erheblich. Oft wird in anderen Ländern deutlich weniger gezahlt als in Deutschland. Auch Positionen wie Schmerzens­geld, Mietwagen­kosten, Wert­minderung und Nutzungs­ausfall werden in anderen Ländern nicht immer ersetzt. Mit einem Ausland­schaden­schutz sind Sie dagegen auf der sicheren Seite. Sie brauchen ausschließlich mit der EUROPA zu kommunizieren und sparen sich viel Zeit, Geld und eine langwierige Schaden­abwicklung mit dem ausländischen Versicherer.


Kfz-Schutzbrief

Der Kfz-Schutzbrief bietet Ihnen zusätzliche Sicher­heit mit umfangreichen organisatorischen und finanziellen Leistungen bei Panne und Unfall. Die EUROPA kümmert sich beispielsweise um den Abschlepp­dienst, ist Ihnen bei der Beschaffung eines Ersatz­fahrzeuges behilflich und übernimmt Übernachtungs­kosten. Die 24-h-Hotline der EUROPA (+49 221 60 60 70-60) garantiert schnelle Hilfe. Der Kfz-Schutzbrief kostet nicht viel – ist aber gerade im Urlaub Gold wert. 

Sogar Ersatzteil­versand, Kranken­rücktransport, Kinder­rückholung, Kranken­besuch und viele weitere Maßnahmen bis hin zur Kosten­erstattung bei Reise­abbruch gehören zum Leistungs­spektrum. Der Versicherungs­schutz besteht für versicherte Autos, Kraft- und Leicht­kraft­räder sowie Camping­fahrzeuge und gilt in Deutschland sowie in ganz Europa, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira. 


Mallorca-Police

Sie sind mit dem Miet­wagen in Europa unterwegs und verursachen einen Unfall? Mit einer sogenannten Mallorca-Police sind Sie geschützt. Sie übernimmt die Kosten, welche über die Mietwagen-Haftpflicht­versicherung im Ausland hinausgehen, im Rahmen der mit der Versicherung vereinbarten Versicherungs­summe. Das kann eine Menge Geld sein. Denn im Ausland gelten oft viel zu niedrige Deckungs­summen, die bei schweren Sach- und Personen­schäden nicht ausreichen. Ohne Mallorca-Police müssten Sie selbst für diese Kosten aufkommen.

Bei der EUROPA ist die Mallorca-Police im Komfort-Tarif enthalten. Sie gilt im europäischen Ausland nicht nur für Autos, sondern auch für Krafträder und Campingfahrzeuge

In unserem Ratgeber-Artikel über die Kfz-Versicherung finden Sie weitere Informationen und Leistungen unserer Versicherungs­angebote.

Stand: 18.06.2025. Alle Angaben ohne Gewähr.