Für einen finanziell entspannten Lebensabend: Denken Sie heute schon an morgen und sorgen Sie mit einer privaten Rente dafür, dass Sie auch im Ruhestand Ihren Lebensstandard halten können. Informieren Sie sich umfassend über diese Möglichkeit als zusätzliche Säule Ihrer Altersvorsorge.
So bleiben Sie bis ans Lebensende finanziell versorgt
Karsten und Angelika sind beide Mitte 30, sie arbeitet als Angestellte bei einer Krankenkasse, er ist selbstständiger Handwerker. Nachdem Angelika ihre aktuelle Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung bekommen hat, kommen beide auf das Thema Altersvorsorge zu sprechen. Angelika macht sich Sorgen, ob sie ihren Lebensstandard auch im Ruhestand noch halten können. Karsten meint, sie müssten die Sache nun endlich angehen und etwas tun, um ihre „Rentenlücke zu schließen“. Doch was ist das überhaupt – die Rentenlücke, von der so häufig die Rede ist, wenn es um die Altersvorsorge geht?
Was genau ist die Rentenlücke?
Laut Duden ist die Rentenlücke die „sich auf den gewohnten Lebensstil spürbar auswirkende Differenz zwischen dem Einkommen während der Erwerbstätigkeit und der Rente“. Oder anders ausgedrückt: Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem jetzigen/letzten Nettogehalt bzw. -einkommen als Berufstätiger und dem Betrag, den man erwartungsgemäß im Ruhestand aus der gesetzlichen Rente beziehen wird. Die Rentenlücke zeigt also schon heute, wie viel Geld später fehlt, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer sich hier umfassend informiert und Bescheid weiß, kann gezielt vorsorgen, und zwar: je früher, desto besser.
Die drei Säulen der Altersvorsorge
Das heutige System der Alterssicherung in Deutschland basiert auf dem „Drei-Säulen-Modell“:
Die erste Säule umfasst die gesetzliche Vorsorge (Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung). Dazu zählen die Rentenversicherung der Arbeitnehmer, die Rürup-Rente, berufsständische Versorgungswerke, die Künstlersozialkasse und die Beamtenversorgung. Die zweite Säule ist eine ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung wie die betriebliche Altersvorsorge, zum Beispiel die Riester-Rente. Zur dritten Säule gehört die private Vorsorge: zum Beispiel die private Rentenversicherung, Fondssparpläne oder Immobilien.
Die Herausforderungen: Die gesetzlichen Renten in Deutschland gehen weiter zurück und das klassische Sparbuch bringt wegen der andauernden Niedrigzinsphase so gut wie keine Erträge mehr. Gleichzeitig werden die Menschen in Deutschland statistisch gesehen immer älter, daher beziehen sie auch immer länger Rente. Dazu kommt, dass es bedingt durch den demografischen Wandel immer weniger junge Arbeitnehmer gibt, die in das System einzahlen. Die gesetzliche Rente wird also bei weitem nicht ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können.
Private Rente zahlt bis ans Lebensende
Eine private Rentenversicherung hilft Ihnen dabei, Ihre Rentenlücke zu verringern bzw. zu schließen: Sie erhalten – zusätzlich zu der gesetzlichen Rente – eine garantierte lebenslange monatliche Zahlung.
Dabei verläuft die Altersvorsorge mit der privaten Rentenversicherung in zwei Phasen: In der Ansparphase wird aus Ihren Beiträgen Kapital angespart und verzinst. Mit der Rentenphase endet die Ansparphase zum vereinbarten Zeitpunkt: Ab diesem Termin erhalten Sie aus dem gesamten angesparten Kapital eine garantierte Rente, und zwar Ihr Leben lang. Statt einer monatlichen Rente können Sie sich – je nach Vorsorgemodell – das Kapital alternativ als einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen oder beide Varianten kombinieren.
Grundsätzlich ist eine private Altersvorsorge – als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung – ein wichtiger Baustein und für jeden sinnvoll, um im Alter finanziell gut abgesichert zu sein.
Die EUROPA bietet unterschiedliche Varianten für Ihre Rentenversicherung an: die „klassische“ private Rentenversicherung und die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt).
Die klassische Rentenversicherung: Viel Flexibilität bei garantiert lebenslanger Rentenzahlung
Bei einer klassischen Rentenversicherung erhalten Sie im Ruhestand als zusätzliche Säule der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente eine garantierte lebenslange Rentenzahlung. Bei der EUROPA werden Ihre Beiträge zurzeit mit dem gesetzlichen Garantiezins von 0,25 Prozent verzinst. Darüber hinaus wächst Ihr Sparguthaben um die von der EUROPA erzielten Überschüsse: Für das Jahr 2021 betrug die Gesamtverzinsung beispielsweise bis zu 3,32 Prozent.*
Bei der EUROPA stehen Ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn (Garantietermin) mindestens 100 Prozent aller gezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung – inklusive Dynamik, Erhöhungen und Sonderzahlungen. Das ist als Mindestkapitalwert bzw. Mindestrente garantiert.
Dabei haben Sie die Wahl: Flexibel können Sie sich eine monatliche Rente oder das verzinste Kapital auszahlen lassen, oder beide Optionen kombinieren. Beitragsänderungen und Sonderzahlungen sind auch kein Problem.
Chancenreiche fondsgebundene Rentenversicherung: Wenn Sie etwas risikoreicher anlegen und die langfristigen Renditechancen des Aktienmarktes nutzen möchten, können Ihre Sparbeiträge auch in ETFs oder Fonds investiert werden.
Wenn Sie möchten, können Sie bei der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantie etwas mehr Sicherheit einbauen. Hier erhalten Sie zum vereinbarten Rentenbeginn mindestens die gewählten Garantieleistungen – inklusive Dynamik, Erhöhungen und Sonderzahlungen.
Wenn Sie sich für eine private Rentenversicherung entscheiden, ist dies steuerlich begünstigt: Besteuert wird bei solch einer lebenslangen Rente nicht die gesamte Rente, sondern – anders als bei der gesetzlichen Rente – je nach Alter nur der geringere Ertragsanteil. Beispielsweise muss ein 65-Jähriger gerade einmal 18 Prozent seiner privaten Rente versteuern. Würde dieser 1.000 Euro monatliche Rente erhalten und hätte er einen angenommenen persönlichen Steuersatz von 30 Prozent, würden also nur 54 Euro Einkommenssteuer auf die Rente erhoben werden.
Auch wenn Sie sich zum Ende der Laufzeit nicht für eine lebenslange Rente, sondern für eine einmalige Kapitalzahlung entscheiden, ist dies steuerlich begünstigt: Nur die Hälfte der Erträge wird zu Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Voraussetzungen dafür sind eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und ein Mindestalter der versicherten Person von 62 Jahren bei Auszahlung.
Die Basis-Rente (Rürup-Rente): Altersvorsorge mit Steuerspar-Effekt
Die Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) ist in erster Linie dann sinnvoll, wenn eine zusätzliche Altersvorsorge gewünscht wird und die Beiträge dazu steuerlich geltend gemacht werden können. Besonders geeignet ist sie für Selbstständige, Freiberufler und Personen mit hoher Steuerbelastung. Schließlich senken die Einzahlungen in diesen Rentenvertrag das zu versteuernde Einkommen, weil ein Großteil der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben absetzbar ist.
Wie bei der klassischen Rentenversicherung ist auch bei der Basis-Rente eine fondsgebundene Variante möglich: Die Kombination aus einer steuerlich geförderten Rentenversicherung mit einem Fonds-Anlageplan sorgt für zusätzliche Renditechancen. Und auch eine fondsgebundene Basis-Rente mit Garantieleistung können Sie als Altersvorsorge wählen.
Die Basis-Rente hat einen ganz besonderen Vorteil: Mit Ihren Einzahlungen senken Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen. So sind für das Jahr 2022 ganze 94 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben absetzbar. Ledige Personen können bis zu 24.100 Euro jährlich absetzen, bei gemeinsamer Veranlagung sind es bis zu 48.201 Euro, die jährlich absetzbar sind.
Basis-Rente: Was Sie noch wissen sollten
Die Basis-Rente als steuerlich geförderte Rentenversicherung lehnt sich an die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung an. So gilt zum einen, dass Sie, wenn Sie Ihren Ruhestand antreten, eine lebenslange Rente erhalten. Zum anderen haben Sie jedoch keine Zugriffsmöglichkeit auf das eingezahlte Kapital.
Und was passiert im Todesfall der versicherten Person? Hier gibt es Möglichkeiten, das Rentenkapital an die Hinterbliebenen zu übertragen. Im Rahmen der Basis-Rente der EUROPA lassen sich auch Ehepartner und Familie absichern, und zwar durch die Vereinbarung von Beitragsrückgewähr bzw. Kapitalrückgewähr:
- Beitragsrückgewähr: Sollte die versicherte Person vor Rentenbeginn sterben, erhält der Ehepartner alle Beiträge in Form einer lebenslangen Rente rückerstattet.
- Kapitalrückgewähr: Sollte die versicherte Person nach Rentenbeginn versterben, erhält der Ehepartner eine lebenslange Rente aus dem vorhandenen Kapital abzüglich der bereits gezahlten Renten. Wenn es keinen Ehepartner gibt, wird eine befristete Zeitrente an die kindergeldberechtigten Kinder gezahlt, und zwar bis zu deren 25. Lebensjahr.
Häufige Fragen zur privaten Altersvorsorge
Pi mal Daumen wird empfohlen, 10 bis 15 Prozent des Nettoeinkommens in die private Altersvorsorge zu stecken. Aber eigentlich ist es eher angebracht, als Basis erst einmal die Höhe der individuellen Rentenlücke zu beziffern, also: Welche gesetzliche Rente können Sie erwarten und um wie viel müssen Sie diesen Betrag erhöhen, um im Ruhestand etwa 80 Prozent Ihres jetzigen Nettoeinkommens zur Verfügung zu haben? Allerdings spielen noch andere Dinge bei dieser Berechnung eine Rolle: Beispielsweise, ob Sie Immobilieneigentümer sind oder auch im Rentenalter noch Mietzahlungen leisten müssen. Oder noch grundsätzlicher: Wo und wie werden Sie im Alter wohnen oder wenn die Kinder aus dem Haus sind? Eventuell ist auch die Inflation ein Thema, das es zu berücksichtigen gilt.
Sie haben bei uns die Möglichkeit, einen Einmalbetrag – also einen größeren Geldbetrag ab 3.000 Euro – in Ihre Basis-Rentenversicherung einzuzahlen. Dabei beginnt die Rente dann entweder sofort nach der Zahlung des Einmalbetrags, was ideal ist für Personen, die kurz vor der Rente stehen oder bereits im Ruhestand sind. Alternativ können Sie sich Ihren Einmalbetrag mit einer aufgeschobenen Rentenversicherung auch erst später als monatliche Rente auszahlen lassen. Ideal, wenn Sie zum Beispiel als Selbstständiger einen Teil Ihres Jahresgewinns anlegen möchten. Mehr Informationen über die Altersvorsorge mit Sofortrente finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag zur Rente gegen Einmalbetrag.
Die private Rente unterliegt in der Auszahlungsphase nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung; Voraussetzung ist, dass der Berechtigte Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Ist er in der Auszahlungsphase freiwilliges Mitglied, unterliegt die private Rente der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Zu entrichten sind die Beiträge allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung; diese lag im Jahr 2021 bei monatlich 4.837,50 Euro.
Für den Fall, dass der Berechtigte privat kranken- und pflegeversichert ist, spielen die Einnahmen aus der privaten Rentenversicherung keine Rolle; die Beiträge richten sich einzig und allein nach dem Vertrag mit der Krankenversicherung.
Stand: 28.06.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.