Ein älteres Ehepaar macht einen Spaziergang.
So bleiben Sie bis ans Lebensende finanziell versorgt

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um im Ruhestand den bisherigen Lebens­standard halten zu können.
  • Um die Renten­lücke zu mindern bzw. zu schließen, ist es notwendig, privat vorzusorgen.
  • Eine sinnvolle Lösung ist eine private Renten­versicherung, die garantiert lebens­lang zahlt.
  • Was ist rund ums Thema private Alters­vorsorge zu beachten? Ein Überblick.

So bleiben Sie bis ans Lebensende finanziell versorgt

Für einen finanziell entspannten Lebens­abend: Denken Sie heute schon an morgen und sorgen Sie mit einer privaten Rente dafür, dass Sie auch im Ruhestand Ihren Lebens­standard halten können. Informieren Sie sich umfassend über diese Möglich­keit als zusätzliche Säule Ihrer Alters­vorsorge.

Karsten und Angelika sind beide Mitte 30, sie arbeitet als Angestellte bei einer Kranken­kasse, er ist selbst­ständiger Hand­werker. Nachdem Angelika ihre aktuelle Renten­information von der Deutschen Renten­versicherung bekommen hat, kommen beide auf das Thema Alters­vorsorge zu sprechen. Angelika macht sich Sorgen, ob sie ihren Lebens­standard auch im Ruhestand noch halten können. Karsten meint, sie müssten die Sache nun endlich angehen und etwas tun, um ihre „Renten­lücke zu schließen“. Doch was ist das überhaupt – die Renten­lücke, von der so häufig die Rede ist, wenn es um die Alters­vorsorge geht?

 

Was genau ist die Rentenlücke?

Laut Duden ist die Renten­lücke die „sich auf den gewohnten Lebens­stil spürbar auswirkende Differenz zwischen dem Ein­kommen während der Erwerbs­tätigkeit und der Rente“. Oder anders ausgedrückt: Die Renten­lücke ist die Differenz zwischen dem jetzigen/letzten Nettogehalt bzw. -einkommen als Berufs­tätiger und dem Betrag, den man erwartungs­gemäß im Ruhestand aus der gesetz­lichen Rente beziehen wird. Die Renten­lücke zeigt also schon heute, wie viel Geld später fehlt, um den gewohnten Lebens­standard zu halten. Wer sich hier umfassend informiert und Bescheid weiß, kann gezielt vorsorgen, und zwar: je früher, desto besser.

 

Die drei Säulen der Altersvorsorge 

Das heutige System der Alters­sicherung in Deutschland basiert auf dem „Drei-Säulen-Modell“:

Die erste Säule umfasst die gesetzliche Vor­sorge (Pflicht­beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung). Dazu zählen die Renten­versicherung der Arbeit­nehmer, die Rürup-Rente, berufs­ständische Versorgungs­werke, die Künstler­sozial­kasse und die Beamten­versorgung. Die zweite Säule ist eine ergänzende erwerbs­basierte Alters­sicherung wie die betrieb­liche Alters­vorsorge, zum Beispiel die Riester-Rente. Zur dritten Säule gehört die private Vor­sorge: zum Beispiel die private Renten­versicherung, Fonds­sparpläne oder Immobilien.

Die Herausforderungen: Die gesetz­lichen Renten in Deutsch­land gehen weiter zurück und das klassische Sparbuch bringt wegen der andauernden Niedrigzinsphase so gut wie keine Erträge mehr. Gleich­zeitig werden die Menschen in Deutschland statistisch gesehen immer älter, daher beziehen sie auch immer länger Rente. Dazu kommt, dass es bedingt durch den demografischen Wandel immer weniger junge Arbeit­nehmer gibt, die in das System einzahlen. Die gesetzliche Rente wird also bei weitem nicht ausreichen, um den bisherigen Lebens­standard halten zu können.

 

Private Rente zahlt bis ans Lebensende

Eine private Renten­versicherung hilft Ihnen dabei, Ihre Rentenlücke zu verringern bzw. zu schließen: Sie erhalten – zusätzlich zu der gesetzlichen Rente – eine garantierte lebenslange monatliche Zahlung.

Dabei verläuft die Alters­vorsorge mit der privaten Renten­versicherung in zwei Phasen: In der Ansparphase wird aus Ihren Beiträgen Kapital angespart und verzinst. Mit der Rentenphase endet die Anspar­phase zum vereinbarten Zeitpunkt: Ab diesem Termin erhalten Sie aus dem gesamten angesparten Kapital eine garantierte Rente, und zwar Ihr Leben lang. Statt einer monat­lichen Rente können Sie sich – je nach Vorsorge­modell – das Kapital alternativ als einmalige Kapital­abfindung auszahlen lassen oder beide Varianten kombinieren.

Grundsätzlich ist eine private Alters­vorsorge – als Ergänzung zur gesetzlichen Renten­versicherung – ein wichtiger Bau­stein und für jeden sinnvoll, um im Alter finanziell gut abgesichert zu sein.

Die EUROPA bietet unter­schiedliche Varianten für Ihre Renten­versicherung an: die „klassische“ private Renten­versicherung und die Basis­rente (auch Rürup-Rente genannt).

 

Die klassische Rentenversicherung: Viel Flexibilität bei garantiert lebenslanger Rentenzahlung

Bei einer klassischen Renten­versicherung erhalten Sie im Ruhestand als zusätzliche Säule der Alters­vorsorge neben der gesetzlichen Rente eine garantierte lebens­lange Rentenzahlung. Bei der EUROPA werden Ihre Beiträge zurzeit mit dem gesetz­lichen Garantie­zins von 0,25 Prozent verzinst. Darüber hinaus wächst Ihr Spar­guthaben um die von der EUROPA erzielten Über­schüsse: Für das Jahr 2021 betrug die Gesamt­verzinsung beispielsweise bis zu 3,32 Prozent.*
Bei der EUROPA stehen Ihnen zum vereinbarten Renten­beginn (Garantie­termin) mindestens 100 Prozent aller gezahlten Alters­vorsorge­beiträge zur Verfügung – inklusive Dynamik, Erhöhungen und Sonder­zahlungen. Das ist als Mindestkapitalwert bzw. Mindestrente garantiert.

Dabei haben Sie die Wahl: Flexibel können Sie sich eine monatliche Rente oder das verzinste Kapital auszahlen lassen, oder beide Optionen kombinieren. Beitrags­änderungen und Sonder­zahlungen sind auch kein Problem. 

Chancen­reiche fonds­gebundene Renten­versicherung: Wenn Sie etwas risiko­reicher anlegen und die lang­fristigen Rendite­chancen des Aktien­marktes nutzen möchten, können Ihre Spar­beiträge auch in ETFs oder Fonds investiert werden.

Wenn Sie möchten, können Sie bei der fonds­gebundenen Renten­versicherung mit Garantie etwas mehr Sicher­heit einbauen. Hier erhalten Sie zum vereinbarten Renten­beginn mindestens die gewählten Garantie­leistungen – inklusive Dynamik, Erhöhungen und Sonder­zahlungen. 

Wenn Sie sich für eine private Renten­versicherung entscheiden, ist dies steuerlich begünstigt: Besteuert wird bei solch einer lebenslangen Rente nicht die gesamte Rente, sondern – anders als bei der gesetzlichen Rente – je nach Alter nur der geringere Ertragsanteil. Beispiels­weise muss ein 65-Jähriger gerade einmal 18 Prozent seiner privaten Rente versteuern. Würde dieser 1.000 Euro monatliche Rente erhalten und hätte er einen angenommenen persönlichen Steuer­satz von 30 Prozent, würden also nur 54 Euro Einkommens­steuer auf die Rente erhoben werden. 

Auch wenn Sie sich zum Ende der Laufzeit nicht für eine lebens­lange Rente, sondern für eine einmalige Kapital­zahlung entscheiden, ist dies steuer­lich begünstigt: Nur die Hälfte der Erträge wird zu Ihrem persönlichen Steuer­satz versteuert. Voraussetzungen dafür sind eine Vertrags­laufzeit von mindestens zwölf Jahren und ein Mindest­alter der versicherten Person von 62 Jahren bei Auszahlung. 

Bleiben Sie flexibel

Weil es im Leben bekannter­maßen häufig anders kommt als man denkt, haben Sie bei der klassischen Renten­versicherung viele Möglichkeiten. Schließlich binden Sie sich für viele Jahre.
 
So können Sie:

  • Ihren Beitrag flexibel erhöhen
  • Sonderzahlungen leisten
  • bei finanziellen Engpässen Ihre Beiträge reduzieren, unterbrechen oder einstellen
  • Teilauszahlungen vor und nach Rentenbeginn erhalten 
  • den Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr frei wählen

 

Hinzu kommt der Baustein „Dynamik“. Mit ihm können Sie jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie Ihre Rente an eventuell gestiegene Einkommens­verhältnisse anpassen wollen; so sind Sie in der Lage sicher­zustellen, dass Ihre spätere Rente oder Kapital­auszahlung auch Ihrem Lebens­standard entspricht. 

Die Basis-Rente (Rürup-Rente): Altersvorsorge mit Steuerspar-Effekt

Die Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) ist in erster Linie dann sinnvoll, wenn eine zusätzliche Alters­vorsorge gewünscht wird und die Beiträge dazu steuerlich geltend gemacht werden können. Besonders geeignet ist sie für Selbst­ständige, Frei­berufler und Personen mit hoher Steuer­belastung. Schließlich senken die Einzahlungen in diesen Renten­vertrag das zu versteuernde Einkommen, weil ein Großteil der gezahlten Beiträge als Sonder­ausgaben absetzbar ist. 

Wie bei der klassischen Renten­versicherung ist auch bei der Basis-Rente eine fondsgebundene Variante möglich: Die Kombination aus einer steuerlich geförderten Renten­versicherung mit einem Fonds-Anlage­plan sorgt für zusätzliche Rendite­chancen. Und auch eine fonds­gebundene Basis-Rente mit Garantie­leistung können Sie als Alters­vorsorge wählen. 

Die Basis-Rente hat einen ganz besonderen Vorteil: Mit Ihren Ein­zahlungen senken Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen. So sind für das Jahr 2022 ganze 94 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonder­ausgaben ab­setzbar. Ledige Personen können bis zu 24.100 Euro jähr­lich absetzen, bei gemeinsamer Ver­anlagung sind es bis zu 48.201 Euro, die jährlich absetzbar sind.

Basis-Rente: Was Sie noch wissen sollten

Die Basis-Rente als steuerlich geförderte Renten­versicherung lehnt sich an die Regelungen der gesetzlichen Renten­versicherung an. So gilt zum einen, dass Sie, wenn Sie Ihren Ruhestand antreten, eine lebenslange Rente erhalten. Zum anderen haben Sie jedoch keine Zugriffs­möglichkeit auf das eingezahlte Kapital. 

Und was passiert im Todesfall der versicherten Person? Hier gibt es Möglichkeiten, das Renten­kapital an die Hinterbliebenen zu übertragen. Im Rahmen der Basis-Rente der EUROPA lassen sich auch Ehepartner und Familie absichern, und zwar durch die Vereinbarung von Beitrags­rückgewähr bzw. Kapital­rückgewähr:

  • Beitragsrückgewähr: Sollte die versicherte Person vor Rentenbeginn sterben, erhält der Ehepartner alle Beiträge in Form einer lebens­langen Rente rückerstattet.
  • Kapitalrückgewähr: Sollte die versicherte Person nach Renten­beginn versterben, erhält der Ehepartner eine lebenslange Rente aus dem vorhandenen Kapital abzüglich der bereits gezahlten Renten. Wenn es keinen Ehe­partner gibt, wird eine befristete Zeit­rente an die kinder­geld­berechtigten Kinder gezahlt, und zwar bis zu deren 25. Lebensjahr.
     

Berechnen Sie Ihre Basis-Rente

Häufige Fragen zur privaten Altersvorsorge

Pi mal Daumen wird empfohlen, 10 bis 15 Prozent des Netto­einkommens in die private Altersvorsorge zu stecken. Aber eigentlich ist es eher angebracht, als Basis erst einmal die Höhe der individuellen Rentenlücke zu beziffern, also: Welche gesetzliche Rente können Sie erwarten und um wie viel müssen Sie diesen Betrag erhöhen, um im Ruhe­stand etwa 80 Prozent Ihres jetzigen Netto­einkommens zur Verfügung zu haben? Allerdings spielen noch andere Dinge bei dieser Berechnung eine Rolle: Beispiels­weise, ob Sie Immobilien­eigentümer sind oder auch im Rentenalter noch Mietzahlungen leisten müssen. Oder noch grund­sätzlicher: Wo und wie werden Sie im Alter wohnen oder wenn die Kinder aus dem Haus sind? Eventuell ist auch die Inflation ein Thema, das es zu berücksichtigen gilt.

Sie haben bei uns die Möglichkeit, einen Einmal­betrag – also einen größeren Geldbetrag ab 3.000 Euro – in Ihre Basis-Renten­versicherung einzuzahlen. Dabei beginnt die Rente dann entweder sofort nach der Zahlung des Einmal­betrags, was ideal ist für Personen, die kurz vor der Rente stehen oder bereits im Ruhe­stand sind. Alternativ können Sie sich Ihren Einmal­betrag mit einer aufgeschobenen Renten­versicherung auch erst später als monatliche Rente auszahlen lassen. Ideal, wenn Sie zum Beispiel als Selbst­ständiger einen Teil Ihres Jahres­gewinns anlegen möchten. Mehr Informationen über die Altersvorsorge mit Sofortrente finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag zur Rente gegen Einmalbetrag.

Die private Rente unterliegt in der Auszahlungs­phase nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung; Voraussetzung ist, dass der Berechtigte Pflichtmitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung ist. Ist er in der Auszahlungsphase freiwilliges Mitglied, unterliegt die private Rente der Beitrags­pflicht in der Kranken- und Pflege­versicherung. Zu entrichten sind die Beiträge allerdings nur bis zur Beitrags­bemessungs­grenze in der Kranken­versicherung; diese lag im Jahr 2021 bei monatlich 4.837,50 Euro.

Für den Fall, dass der Berechtigte privat kranken- und pflegeversichert ist, spielen die Einnahmen aus der privaten Renten­versicherung keine Rolle; die Beiträge richten sich einzig und allein nach dem Vertrag mit der Kranken­versicherung.

Stand: 28.06.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.