Ein junges Paar steht an der Terassentür ihres Hauses.

Risiko­­lebens­­versicherung zur Absicherung von Darlehen oder Krediten

  • Bester LV-Direktversicherer laut Focus Money (5/2024)
  • Vorläufiger Versicherungsschutz ab Antragseingang
  • Maßgeschneiderte Tarife

Die Leistungen der EUROPA Risiko­lebens­versicherung mit variabler Versicherungs­summe

 
Basis (E-VRL)

Leistungsübersicht

 

Finanzielle Absicherung im Todesfall

Sofortverrechnung der Überschüsse

Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod

Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung

Sofortleistung bei Tod

Bis zu 26 % günstiger gegenüber dem Wettbewerb

Als Direktversicherer arbeiten wir mit effizienten Strukturen. Dies spiegelt sich auch in unser extrem niedrigen Verwaltungs­kosten­quote wider, die eine der niedrigsten in Deutschland ist. Für Sie bedeutet das: günstigere Beiträge und bis zu 26 % sparen.3 So ist beispielsweise unsere konstante Risiko­lebens­versicherung eine der günstigsten am Markt.

 

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Unsere Versicherungs-Experten stehen Ihnen gerne unter der folgenden Tele­fon­num­mer zur Verfügung. Oder ver­ein­ba­ren Sie ganz einfach einen Rückruf für ein Beratungsgespräch.

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€uro urteilt „Höchste Kunden­zufriedenheit“

Die Zeit­schrift €uro führte in der Ausgabe 03/2024 bei zahlreichen Lebens­versicherern einen Härte­test durch. Das Ergebnis: Die EUROPA erreichte bei den Direkt­versicherern die Auszeichnung „Höchste Kunden­zufriedenheit“ und „Beste Finanz­kraft“. (3 Direkt­versicherer im Test)

 

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Variable Risiko­lebens­versicherung: Eine günstige Alter­native für Allein­erziehende

Die variable Risiko­lebens­versicherung eignet sich hervor­ragend als Alter­native zur finanziellen Ab­sicherung der Kinder. Denn je eigen­ständiger diese werden, desto mehr fällt die Ver­sicherungs­summe im Laufe der Zeit. Damit ist die variable Risiko­lebens­versicherung eine günstige Alter­native, zum Bei­spiel für Allein­erziehende.

 

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur variablen Risiko­lebens­versicherung

Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme jährlich um den gleichen Betrag, das ist z. B. sinnvoll bei der Versorgung von Kindern: Der Bedarf sinkt, weil die Zeit bis zur Selbständigkeit der Kinder immer kürzer wird.
Mit der annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung werden Darlehen abgesichert. Die Versicherungssumme fällt entsprechend der Restschuld; der Verlauf ist abhängig von Tilgung und Zinssatz.

Mit der variablen Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme jährlich der Restschuld angepasst. Der Verlauf ergibt sich aus Zins- und Tilgungssätzen.

Wenn die Kinder noch jung sind, besteht ein Absicherungsbedarf für viele Jahre. Daher ist anfänglich ein hoher Betrag erforderlich, der mit den Jahren sinkt.

Für Alleinerziehende ist eine optimale Höhe der finanziellen Absicherung der Kinder besonders wichtig. Dabei sollte man sich allerdings nicht allein auf die allgemein genutzte Faustformel (3- bis 5-faches Jahresbruttoeinkommen) verlassen, die das aktuelle Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage nimmt.

Überlegen Sie stattdessen wie lange das Geld ausreichen muss – also zum Beispiel – wie lange und wie viel Geld benötigt wird, bis die Kinder beruflich bzw. finanziell auf eigenen Beinen stehen.

Zu berücksichtigende Faktoren:

  • Aktuelles Einkommen des Elternteils, sowie bevorstehende Einkommensänderungen (z. B. Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit)
  • Altersabhängige Unterhaltskosten für die Kinder (z. B. Ausbildung, Studium)

Alleinerziehende sollten genau angeben, wer das Geld im Todesfall erhalten soll. Grundsätzlich kann auch ein minderjähriges Kind als Bezugsberechtigte benannt werden. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Zusätzlich zu dem festgelegten Bezugsrecht kann eine Verfügung getroffen werden, wer das Geld im Leistungsfall treuhänderisch verwalten soll, sofern das Kind noch minderjährig ist. Dabei muss es sich um eine Person handeln, der man absolut vertraut.
  • Wenn keine solche Vertrauensperson genannt wird und das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls immer noch minderjährig ist, wird vom Vormundschaftsgericht ein Vormund bestimmt, der das Geld treuhänderisch verwaltet.
  • Ist das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls bereits 18 Jahre alt, erhält es das Geld selbst.

Beim Abschluss der Risiko­lebens­versicherung finden Sie immer zwei Preise: den Tarif­beitrag (Brutto­beitrag) und den Zahl­beitrag (Netto­beitrag).

Der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) bei der Risiko­lebens­versicherung setzt sich aus unter­schied­lichen Faktoren zusammen. Zum Beispiel spielen die Höhe der Versicherungs­summe, die Lauf­zeit, Ihr Eintritts­alter, Ihr Beruf oder Ihr individueller Gesundheits­zustand eine Rolle dabei, wie viel Sie für Ihre individuelle Ab­sicherung zahlen. Dieser Beitrag wird bewusst sehr vorsichtig kalkuliert, um jeder­zeit die ver­einbarten Leistungen sicher erbringen zu können. Der Tarif­beitrag ist also der Bei­trag, den Sie maximal zahlen müssten.

Als Versicherer erwirtschaften wir Über­schüsse, an denen wir Sie beteiligen. Diese Über­schüsse entstehen beispielsweise durch gewinn­bringende Kapital­anlagen, aber auch, wenn sich das versicherte Risiko günstiger entwickelt als bei der Tarif­kalkulation angenommen. Die Mehr­einnahmen geben wir durch die Überschuss­beteiligung an Sie zurück – zum Beispiel indem wir die Beiträge Ihrer Risiko­lebens­versicherung sofort reduzieren. Durch die sofortige Verrechnung der Über­schüsse verringert sich der Tarif­beitrag auf den Zahlbeitrag (Nettobeitrag). Dies ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag.

Wir können den Zahl­beitrag zwar nicht garantieren. Aber keine Sorge: Seit 1981 bieten wir Risiko­lebens­versicherungen an. Und da wir solide und verantwortungs­voll wirtschaften, mussten wir den Zahl­beitrag bislang auch noch nie anheben.

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung über unsere Webseite beantragen, führt Sie der eGesundheitsCheck interaktiv durch die Risiko- und Gesundheitsfragen. Sind Rückfragen erforderlich, werden diese automatisch erzeugt. Das erleichtert Ihnen das Ausfüllen und es werden weniger und kürzere Fragen gestellt. In der Regel können wir Ihnen mit dem Tool direkt eine verbindliche Entscheidung geben.

Welches Bezugsrecht derzeit vereinbart ist, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen oder loggen Sie sich im Kundenportal ein.

Sie können das Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen, falls das bestehende Bezugsrecht nicht ausdrücklich als unwiderruflich festgelegt wurde. Für die Änderung eines unwiderruflichen Bezugsrechts bedarf es der Zustimmung der unwiderruflich begünstigten Personen.

Bitte verwenden Sie für eine Änderung des Bezugsrechtes das folgende Formular: Formular (PDF)

Wichtige Downloads zur Risiko­­lebens­­versicherung


Fußnoten

  • 1)

    Tarif E-VRL

    Tarif E-VRL der EUROPA Lebensversicherung AG; 100.000 € Versicherungssumme, Eintrittsalter 30 Jahre (Geburtsdatum 01.01.1993), Angestellte/r Büro (kaufm. Ausb./ 75 % Bürotätigkeit), Nichtraucher/-in seit mind. 10 Jahren, Laufzeit 10 Jahre bei linear fallender Versicherungssumme, monatlicher Beitrag inkl. Sofortverrechnung der Überschussbeteiligung. Diese ist für 2024 garantiert, nicht jedoch für die gesamte Laufzeit.

  • 3)

    Beitragsvergleich

    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbs­vergleich der EUROPA mit ausgewählten Anbietern im folgenden Beispielfall: Versicherungssumme 200.000 €, Laufzeit 20 Jahre, Projektleiter (Akademiker), Alter 35 Jahre, Größe 185 cm, Gewicht 80 kg, Nichtraucher seit mind. 10 Jahren, Überschusssystem Beitragsverrechnung, monatliche Beitragszahlung. (Quelle für den Preisvergleich: Eigene Recherche. Beiträge berechnet und dokumentiert am 01.07.2024. Folgende Tarife wurden zugrunde gelegt: ERGO Grundschutz, Allianz (DLVAG) Basis, Hannoversche: T1 Basis, Cosmos Direkt: Basis, EUROPA: E-RL)

  • 4)

    Teilnahmebedingungen EUROPA Helfer-Bonus

    Diese Aktion gilt, wenn mindestens eine Risiko­lebens­versicherung (Tarife E-RL, E-RLP, E-VRL), eine Renten­versicherung (Tarife E-RI, E-RIG, E-RCP, E-BRI, E-BRIG, E-BRCP) und/oder eine Berufs-/Erwerbs­unfähigkeits­versicherung (Tarife E-BU, E-EU) der EUROPA in der Zeit vom 15.07.2024 bis 31.10.2024 (Verlängerung vorbehalten) für sozial Engagierte beantragt und abgeschlossen wird. Sozial engagiert ist jeder, dessen Handeln einem wohl­tätigen Zweck, der Wahr­nehmung eines öffentlichen Amtes oder einer gesell­schaftlichen Aufgabe dem Gemeinwohl­interesse dient. Die Übernahme dieser Tätigkeiten ist frei­willig und unentgeltlich. Die EUROPA kann ehren­amtliches Engagement durch einen entsprechenden Nach­weis überprüfen. Der Antrag muss in der Zeit vom 15.07.2024 bis zum 31.10.2024 bei der EUROPA eingereicht werden.
    Der Versicherungs­nehmer des zustande gekommenen Vertrags erhält in den ersten 5 Versicherungs­jahren für das jeweilige Versicherungs­jahr je einen WUNSCHGUTSCHEIN im Wert von 15 Euro, sofern die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt besteht. Die vollständigen Einlöse­bedingungen finden Sie unter https://www.wunschgutschein.de/pages/einloesebedingungen
    Ausgeschlossen ist die Barauszahlung des Gegen­wertes der Gutscheine. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Der erste WUNSCHGUTSCHEIN wird 2 Monate nach Versicherungs­beginn ausgehändigt, zum Beispiel im Oktober 2024 bei Versicherungs­beginn 01.08.2024. Die Gutscheine in den Folge­jahren werden jeweils im Januar ausgehändigt. Der Versand des Gutscheins erfolgt an die bei Antrag­stellung hinterlegte E-Mail-Adresse des Versicherungs­nehmers. Die EUROPA Lebens­versicherung AG behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Miss­brauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfach­abschluss) den/die entsprechenden Teil­nehmer von der Aktion auszuschließen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht plan­mäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Miss­brauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Für die Teilnahme an der Aktion ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift­verfahren erforderlich. Der Rechts­weg ist ausgeschlossen. Die Aktions­teilnahme ist nur einmalig pro Tarif möglich und nicht mit der Paar-Aktion kombinierbar.