Die Leistungen der EUROPA Risikolebensversicherung mit variabler Versicherungssumme
Basis (E-VRL) | |
Leistungsübersicht | |
Finanzielle Absicherung im Todesfall | |
Sofortverrechnung der Überschüsse | |
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod | |
Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung | |
Sofortleistung bei Tod |
Bis zu 26 % günstiger gegenüber dem Wettbewerb
Als Direktversicherer arbeiten wir mit effizienten Strukturen. Dies spiegelt sich auch in unser extrem niedrigen Verwaltungskostenquote wider, die eine der niedrigsten in Deutschland ist. Für Sie bedeutet das: günstigere Beiträge und bis zu 26 % sparen.3 So ist beispielsweise unsere konstante Risikolebensversicherung eine der günstigsten am Markt.
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€uro urteilt „Höchste Kundenzufriedenheit“
Die Zeitschrift €uro führte in der Ausgabe 03/2024 bei zahlreichen Lebensversicherern einen Härtetest durch. Das Ergebnis: Die EUROPA erreichte bei den Direktversicherern die Auszeichnung „Höchste Kundenzufriedenheit“ und „Beste Finanzkraft“. (3 Direktversicherer im Test)
Variable Risikolebensversicherung: Eine günstige Alternative für Alleinerziehende
Die variable Risikolebensversicherung eignet sich hervorragend als Alternative zur finanziellen Absicherung der Kinder. Denn je eigenständiger diese werden, desto mehr fällt die Versicherungssumme im Laufe der Zeit. Damit ist die variable Risikolebensversicherung eine günstige Alternative, zum Beispiel für Alleinerziehende.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur variablen Risikolebensversicherung
Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme jährlich um den gleichen Betrag, das ist z. B. sinnvoll bei der Versorgung von Kindern: Der Bedarf sinkt, weil die Zeit bis zur Selbständigkeit der Kinder immer kürzer wird.
Mit der annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung werden Darlehen abgesichert. Die Versicherungssumme fällt entsprechend der Restschuld; der Verlauf ist abhängig von Tilgung und Zinssatz.
Mit der variablen Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme jährlich der Restschuld angepasst. Der Verlauf ergibt sich aus Zins- und Tilgungssätzen.
Wenn die Kinder noch jung sind, besteht ein Absicherungsbedarf für viele Jahre. Daher ist anfänglich ein hoher Betrag erforderlich, der mit den Jahren sinkt.
Für Alleinerziehende ist eine optimale Höhe der finanziellen Absicherung der Kinder besonders wichtig. Dabei sollte man sich allerdings nicht allein auf die allgemein genutzte Faustformel (3- bis 5-faches Jahresbruttoeinkommen) verlassen, die das aktuelle Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage nimmt.
Überlegen Sie stattdessen wie lange das Geld ausreichen muss – also zum Beispiel – wie lange und wie viel Geld benötigt wird, bis die Kinder beruflich bzw. finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Zu berücksichtigende Faktoren:
- Aktuelles Einkommen des Elternteils, sowie bevorstehende Einkommensänderungen (z. B. Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit)
- Altersabhängige Unterhaltskosten für die Kinder (z. B. Ausbildung, Studium)
Alleinerziehende sollten genau angeben, wer das Geld im Todesfall erhalten soll. Grundsätzlich kann auch ein minderjähriges Kind als Bezugsberechtigte benannt werden. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Zusätzlich zu dem festgelegten Bezugsrecht kann eine Verfügung getroffen werden, wer das Geld im Leistungsfall treuhänderisch verwalten soll, sofern das Kind noch minderjährig ist. Dabei muss es sich um eine Person handeln, der man absolut vertraut.
- Wenn keine solche Vertrauensperson genannt wird und das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls immer noch minderjährig ist, wird vom Vormundschaftsgericht ein Vormund bestimmt, der das Geld treuhänderisch verwaltet.
- Ist das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls bereits 18 Jahre alt, erhält es das Geld selbst.
Beim Abschluss der Risikolebensversicherung finden Sie immer zwei Preise: den Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) und den Zahlbeitrag (Nettobeitrag).
Der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag) bei der Risikolebensversicherung setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Zum Beispiel spielen die Höhe der Versicherungssumme, die Laufzeit, Ihr Eintrittsalter, Ihr Beruf oder Ihr individueller Gesundheitszustand eine Rolle dabei, wie viel Sie für Ihre individuelle Absicherung zahlen. Dieser Beitrag wird bewusst sehr vorsichtig kalkuliert, um jederzeit die vereinbarten Leistungen sicher erbringen zu können. Der Tarifbeitrag ist also der Beitrag, den Sie maximal zahlen müssten.
Als Versicherer erwirtschaften wir Überschüsse, an denen wir Sie beteiligen. Diese Überschüsse entstehen beispielsweise durch gewinnbringende Kapitalanlagen, aber auch, wenn sich das versicherte Risiko günstiger entwickelt als bei der Tarifkalkulation angenommen. Die Mehreinnahmen geben wir durch die Überschussbeteiligung an Sie zurück – zum Beispiel indem wir die Beiträge Ihrer Risikolebensversicherung sofort reduzieren. Durch die sofortige Verrechnung der Überschüsse verringert sich der Tarifbeitrag auf den Zahlbeitrag (Nettobeitrag). Dies ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag.
Wir können den Zahlbeitrag zwar nicht garantieren. Aber keine Sorge: Seit 1981 bieten wir Risikolebensversicherungen an. Und da wir solide und verantwortungsvoll wirtschaften, mussten wir den Zahlbeitrag bislang auch noch nie anheben.
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung über unsere Webseite beantragen, führt Sie der eGesundheitsCheck interaktiv durch die Risiko- und Gesundheitsfragen. Sind Rückfragen erforderlich, werden diese automatisch erzeugt. Das erleichtert Ihnen das Ausfüllen und es werden weniger und kürzere Fragen gestellt. In der Regel können wir Ihnen mit dem Tool direkt eine verbindliche Entscheidung geben.
Welches Bezugsrecht derzeit vereinbart ist, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen oder loggen Sie sich im Kundenportal ein.
Sie können das Bezugsrecht bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit widerrufen, falls das bestehende Bezugsrecht nicht ausdrücklich als unwiderruflich festgelegt wurde. Für die Änderung eines unwiderruflichen Bezugsrechts bedarf es der Zustimmung der unwiderruflich begünstigten Personen.
Bitte verwenden Sie für eine Änderung des Bezugsrechtes das folgende Formular: Formular (PDF)