Mit einer Risikolebensversicherung sind Ihre Angehörigen im Todesfall finanziell abgesichert. Aber wichtig ist auch, seinen Nachlass und den Letzten Willen zu regeln – mit einem Testament. Wir erklären alles, was man zum Aufsetzen und Regeln eines Testaments wissen muss.
Alles zum Thema Testament: So regeln Sie Ihr Erbe richtig!
Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich einmal sterbe? Mit einem Testament können Sie dies zu einem großen Teil selbst entscheiden und Ihren Nachlass nach Ihren eigenen Wünschen regeln. Es besteht zwar keine Pflicht, ein Testament zu verfassen, trotzdem kann es unter Umständen sehr sinnvoll sein. Ohne Testament gilt in Deutschland eine gesetzliche Erbfolge. Das Erbe wird dabei nach einem bestimmten Schema unter den Hinterbliebenen aufgeteilt.
Ein Testament ist dann notwendig, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie gute Gründe haben, nicht alle Hinterbliebenen gleichmäßig zu beerben, und zum Beispiel eines Ihrer Kinder bevorzugt beerben wollen. Ein anderer Grund wäre, wenn Sie Ihr Vermögen ganz oder zum Teil einer Stiftung hinterlassen wollen. Zudem haben Sie mit einem Testament die Möglichkeit, Ihre Besitztümer gezielt an bestimmte Personen zu vererben: Zum Beispiel soll der Enkel die goldene Uhr bekommen, oder der Ehepartner das Haus. Damit können zudem Erbstreitigkeiten verhindert werden, insbesondere bei unteilbaren Vermögenswerten wie Immobilien. Nicht selten kommt es vor, dass vererbte Häuser am Ende verkauft werden müssen, um andere Erben auszahlen zu können. Was man außerdem nach einem Todesfall eines Angehörigen regeln muss, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag „Was tun im Todesfall?“.
Testament und gesetzliche Erbfolge – die Unterschiede
Die gesetzliche Erbfolge regelt den Nachlass, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Dazu ordnet das Gesetz die Hinterbliebenen nach dem Verwandtschaftsverhältnis als Erben in bis zu fünf Ordnungsstufen ein. Solange es Erben einer höheren Ordnung gibt, gehen Erben einer niedrigeren Ordnung leer aus. Innerhalb einer Ordnung gilt das Repräsentationsprinzip: Kinder erben vor den Enkeln, Geschwister vor Nichten und Neffen. Ehepartner gehören ebenfalls zur ersten Ordnung.
Erben erster Ordnung | Kinder, Enkel, Ehepartner |
Erben zweiter Ordnung | Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen usw.) |
Erben dritter Ordnung | Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Nichten, Neffen usw.) |
Erben vierter Ordnung | Urgroßeltern und deren Abkömmlinge |
Erben fünfter Ordnung | Entferntere Voreltern und deren Abkömmlinge |
Mit einem Testament können Sie dagegen als Erben einsetzen, wen Sie möchten. Allerdings steht den nächsten Angehörigen ein Pflichtteil des Erbes zu. Dazu zählen Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte dessen, was nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt werden würde. Selbst bei einer Enterbung steht dem Enterbten dieser Pflichtteil in der Regel zu.
Im Testament können Sie außerdem das Erbe auch an bestimmte Bedingungen knüpfen – zum Beispiel, dass die Erben erst mit ihrer Volljährigkeit das Erbe antreten sollen oder dass etwa der Sohn erst das Studium abschließen muss, bevor er das Unternehmen erbt. Allerdings dürfen solche Bedingungen nicht sittenwidrig sein, und Sie dürfen damit keinen Druck oder Zwang auf die Erben ausüben.
Testament selbst verfassen oder durch einen Notar?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Testament aufzusetzen: Sie können das Testament selbst schreiben oder von einem Notar aufsetzen und beglaubigen lassen.
Ein selbst verfasstes Testament muss immer eigenhändig und vollständig von Hand geschrieben werden. Ein mit dem Computer oder der Schreibmaschine geschriebenes Testament ist nicht gültig. Damit soll sichergestellt werden, dass das Testament nicht gefälscht ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Testament gut lesbar ist, ansonsten könnte die Gültigkeit später in Frage gestellt werden.
Offiziell gibt es zwar keine Vorgaben für ein Testament, dennoch sollten Sie auf einige Formalien achten:
- Beginnen Sie mit der eindeutigen Überschrift „Testament“.
- Geben Sie Ihren vollen Namen, Geburtsdatum und -ort an.
- Benennen Sie die Erben und die zu vererbenden Vermögen und Gegenstände.
- Formulieren Sie klar und eindeutig, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Geben Sie Ort und Datum der Niederschrift an.
Nur mit einer Unterschrift ist das Testament offiziell gültig.
Testament frühzeitig aufsetzen?
Um ein Testament rechtsgültig verfassen zu können, muss man nach deutschem Recht testierfähig sein. Dazu muss man für ein eigenhändig verfasstes Testament mindestens 18 Jahre alt und im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten sein. Es lohnt sich deshalb, sein Testament frühzeitig zu verfassen. Wird das Testament im fortgeschrittenen Alter verfasst, kann es bereits bei beginnender Demenz des Erblassers unter Umständen später angezweifelt werden.
Wer rechtlich und formal auf Nummer sicher gehen will, kann ein öffentliches Testament bei einem Notar aufsetzen lassen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn es viele Erben gibt und die Nachlasswünsche komplex sind. Der Notar kann Sie zu allen Fragen des Vererbens beraten und Ihren Letzten Willen nach Ihren Vorstellungen rechtssicher verfassen. Zusätzlich kann er in den meisten Fällen Ihre Testierfähigkeit bestätigen. In diesem Fall können auch Minderjährige ab 16 Jahren ein gültiges Testament mit Hilfe des Notars anfertigen lassen. Ein notarielles Testament muss nicht handschriftlich verfasst sein. Allerdings ist auch hier Ihre Unterschrift notwendig. Der Notar beglaubigt die Gültigkeit des Testaments.
Fertiges Testament: Das müssen Sie nach dem Verfassen beachten
Sie haben bereits ein Testament? Sehr gut! Aber auch jetzt sollten Sie für ein reibungsloses Vermächtnis einige Punkte wissen. Damit es nach Ihrem Tod wirksam wird, ist die richtige Aufbewahrung des Testaments wichtig. Ein eigenhändig verfasstes Testament sollte zuhause sorgfältig an einem sicheren und zugänglichen Ort verwahrt werden. Damit es auffindbar ist, sollten Sie den Ort einer Person mitteilen, der Sie vertrauen. Noch besser ist es, das Testament zur Verwahrung bei einem Nachlassgericht zu übergeben. Im Falle eines öffentlichen Testaments beim Notar wird das Dokument in der Regel ohnehin beim zuständigen Nachlassgericht verwahrt und zusätzlich im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer registriert.
Die Vorteile einer Risikolebensversicherung und für wen ein Abschluss dieser Versicherung besonders sinnvoll ist, erfahren Sie im Ratgeber-Artikel rund um die Risikolebensversicherung.
Stand: 14.10.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.