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Blick auf einen Sonnenuntergang über dem Meer.

Alles zum Thema Testament: So regeln Sie Ihr Erbe richtig!

  • Die Vorteile eines Testaments im Vergleich zur gesetzlichen Erbfolge.
  • So verfassen Sie ein Testament – mit oder ohne Notar.
  • Sonderfall für Eheleute: Das Berliner Testament.

Veröffentlicht am:

14.10.2022 | 09:34:00

Mit einer Risiko­lebens­versicherung sind Ihre Angehörigen im Todes­fall finanziell abgesichert. Aber wichtig ist auch, seinen Nach­lass und den Letzten Willen zu regeln – mit einem Tes­ta­ment. Wir erklären alles, was man zum Auf­setzen und Regeln eines Testaments wissen muss.

Was passiert mit meinem Ver­mögen, wenn ich einmal sterbe? Mit einem Testament können Sie dies zu einem großen Teil selbst entscheiden und Ihren Nach­lass nach Ihren eigenen Wünschen regeln. Es besteht zwar keine Pflicht, ein Testament zu verfassen, trotzdem kann es unter Umständen sehr sinn­voll sein. Ohne Testament gilt in Deutsch­land eine gesetzliche Erb­folge. Das Erbe wird dabei nach einem bestimmten Schema unter den Hinter­bliebenen aufgeteilt. 

Ein Testament ist dann notwendig, wenn Sie von der gesetz­lichen Erb­folge abweichen möchten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie gute Gründe haben, nicht alle Hinter­bliebenen gleichmäßig zu beerben, und zum Beispiel eines Ihrer Kinder bevorzugt beerben wollen. Ein anderer Grund wäre, wenn Sie Ihr Vermögen ganz oder zum Teil einer Stiftung hinter­lassen wollen. Zudem haben Sie mit einem Testament die Möglichkeit, Ihre Besitz­tümer gezielt an bestimmte Personen zu vererben: Zum Beispiel soll der Enkel die goldene Uhr bekommen, oder der Ehe­partner das Haus. Damit können zudem Erb­streitig­keiten verhindert werden, insbesondere bei unteilbaren Vermögenswerten wie Immobilien. Nicht selten kommt es vor, dass vererbte Häuser am Ende verkauft werden müssen, um andere Erben auszahlen zu können. Was man außerdem nach einem Todesfall eines Angehörigen regeln muss, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Beitrag „Was tun im Todesfall?“.

Testament und gesetzliche Erbfolge – die Unterschiede

Die gesetzliche Erb­folge regelt den Nachlass, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Dazu ordnet das Gesetz die Hinter­bliebenen nach dem Verwandtschafts­verhältnis als Erben in bis zu fünf Ordnungs­stufen ein. Solange es Erben einer höheren Ordnung gibt, gehen Erben einer niedrigeren Ordnung leer aus. Innerhalb einer Ordnung gilt das Repräsentations­prinzip: Kinder erben vor den Enkeln, Geschwister vor Nichten und Neffen. Ehe­partner gehören ebenfalls zur ersten Ordnung.

Erben erster OrdnungKinder, Enkel, Ehepartner
Erben zweiter OrdnungEltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen usw.)
Erben dritter OrdnungGroßeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Nichten, Neffen usw.)
Erben vierter OrdnungUrgroßeltern und deren Abkömmlinge
Erben fünfter OrdnungEntferntere Voreltern und deren Abkömmlinge

Mit einem Testament können Sie dagegen als Erben einsetzen, wen Sie möchten. Allerdings steht den nächsten Angehörigen ein Pflicht­teil des Erbes zu. Dazu zählen Ehe­partner, Kinder, Enkel und Eltern des Erb­lassers. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte dessen, was nach der gesetzlichen Erb­folge vererbt werden würde. Selbst bei einer Ent­erbung steht dem Ent­erbten dieser Pflicht­teil in der Regel zu.

Im Testament können Sie außerdem das Erbe auch an bestimmte Bedingungen knüpfen – zum Beispiel, dass die Erben erst mit ihrer Voll­jährig­keit das Erbe antreten sollen oder dass etwa der Sohn erst das Studium ab­schließen muss, bevor er das Unter­nehmen erbt. Allerdings dürfen solche Bedingungen nicht sitten­widrig sein, und Sie dürfen damit keinen Druck oder Zwang auf die Erben ausüben.

Testament selbst verfassen oder durch einen Notar?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglich­keiten, ein Testament aufzusetzen: Sie können das Testament selbst schreiben oder von einem Notar auf­setzen und be­glaubigen lassen.

Ein selbst ver­fasstes Testament muss immer eigen­händig und voll­ständig von Hand geschrieben werden. Ein mit dem Computer oder der Schreib­maschine geschriebenes Testament ist nicht gültig. Damit soll sichergestellt werden, dass das Testament nicht gefälscht ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Testament gut lesbar ist, ansonsten könnte die Gültig­keit später in Frage gestellt werden.

Offiziell gibt es zwar keine Vor­gaben für ein Testament, dennoch sollten Sie auf einige Formalien achten:

  • Beginnen Sie mit der eindeutigen Überschrift „Testament“.
  • Geben Sie Ihren vollen Namen, Geburtsdatum und -ort an.
  • Benennen Sie die Erben und die zu vererbenden Vermögen und Gegenstände.
  • Formulieren Sie klar und eindeutig, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Geben Sie Ort und Datum der Niederschrift an.
  • Nur mit einer Unterschrift ist das Testament offiziell gültig.
     

Testament frühzeitig aufsetzen?

Um ein Testament rechts­gültig ver­fassen zu können, muss man nach deutschem Recht testierfähig sein. Dazu muss man für ein eigen­händig ver­fasstes Testament mindestens 18 Jahre alt und im Voll­besitz seiner geistigen Fähigkeiten sein. Es lohnt sich deshalb, sein Testament früh­zeitig zu verfassen. Wird das Testament im fort­geschrittenen Alter verfasst, kann es bereits bei beginnender Demenz des Erb­lassers unter Umständen später an­gezweifelt werden.

Wer rechtlich und formal auf Nummer sicher gehen will, kann ein öffent­liches Testament bei einem Notar aufsetzen lassen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn es viele Erben gibt und die Nachlass­wünsche komplex sind. Der Notar kann Sie zu allen Fragen des Ver­erbens beraten und Ihren Letzten Willen nach Ihren Vor­stellungen rechts­sicher ver­fassen. Zusätzlich kann er in den meisten Fällen Ihre Testier­fähigkeit bestätigen. In diesem Fall können auch Minderjährige ab 16 Jahren ein gültiges Testament mit Hilfe des Notars an­fertigen lassen. Ein notarielles Testament muss nicht hand­schriftlich verfasst sein. Allerdings ist auch hier Ihre Unter­schrift not­wendig. Der Notar beglaubigt die Gültigkeit des Testaments.

Sonderfall für Eheleute: Das Berliner Testament

Ehepartner, die sich gegen­seitig absichern wollen, können dazu eine Sonder­form des Testaments nutzen: das Berliner Testament. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Testament, bei dem sich die Eheleute oder ein­getragene Lebens­partner gegenseitig als Allein­erben einsetzen. Kinder und andere Erben erben erst, wenn beide Partner ver­storben sind.

Das Berliner Testament ist dann sinn­voll, wenn Ehepartner ihr gemeinsames Ver­mögen vor der Auf­teilung bewahren wollen, oder wenn sie noch minder­jährige Kinder haben. Es lohnt sich aller­dings, zugleich auch die Erbfolge für den Fall des Todes des länger lebenden Partners zu regeln. Das Berliner Testament hat aber auch Nach­teile. Eine Änderung des gemeinsamen Letzten Willens ist nur einvernehmlich möglich. Außerdem könnte unter Um­ständen gleich zweimal die Erbschafts­steuer anfallen, wenn das Erbe den Frei­betrag von 500.000 Euro übersteigt.

Fertiges Testament: Das müssen Sie nach dem Verfassen beachten

Sie haben bereits ein Testament? Sehr gut! Aber auch jetzt sollten Sie für ein reibungs­loses Ver­mächtnis einige Punkte wissen. Damit es nach Ihrem Tod wirksam wird, ist die richtige Auf­bewahrung des Testaments wichtig. Ein eigen­händig verfasstes Testament sollte zuhause sorg­fältig an einem sicheren und zugänglichen Ort ver­wahrt werden. Damit es auf­findbar ist, sollten Sie den Ort einer Person mit­teilen, der Sie vertrauen. Noch besser ist es, das Testament zur Ver­wahrung bei einem Nachlass­gericht zu über­geben. Im Falle eines öffent­lichen Testaments beim Notar wird das Dokument in der Regel ohnehin beim zu­ständigen Nachlass­gericht verwahrt und zusätzlich im Zentralen Testaments­register bei der Bundes­notar­kammer registriert.

Zusätzlich zum Testament: Sorgen Sie für Ihre Angehörigen recht­zeitig vor. Hier finden Sie mehr Informationen zu einer Risiko­lebens­versicherung.

Die Vorteile einer Risikolebensversicherung und für wen ein Abschluss dieser Versicherung besonders sinnvoll ist, erfahren Sie im Ratgeber-Artikel rund um die Risikolebensversicherung.

Was kostet eine Risiko­lebens­versicherung?