Warum eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist
Ob Familie, Partner:in oder ein gemeinsames Zuhause – manche Dinge verdienen besonderen Schutz. Eine Risikolebensversicherung sichert Ihre Liebsten finanziell ab, wenn Ihnen etwas zustößt. So bleibt Ihr gutes Gefühl, auch in schwierigen Zeiten für sie da zu sein.
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Noch Fragen? Hier sind die wichtigsten Antworten.
Um Ihre Familie oder Partner:in im Todesfall finanziell zu schützen.
Für alle, die für andere eine finanzielle Verantwortung übernehmen – ob für die Familie, für den/die Lebenspartner/in oder als Alleinerziehende/r.
Als Faustregel gilt: Das 3- bis 5-fache Ihres Jahresbruttoeinkommens.
Bei der Absicherung Ihrer Liebsten sollte die Laufzeit so lange gehen, bis die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen – also zum Beispiel bis zum Ende der Ausbildung / des Studiums. Alternativ bietet sich eine Laufzeit bis zu Ihrem Renteneintrittsalter an.
Die vereinbarte Summe wird an die begünstigte Person ausgezahlt – schnell & unkompliziert.
Ja, Sie können jederzeit kündigen. Auch die Höhe der Versicherungssumme können Sie noch im Nachhinein anpassen, zum Beispiel bei der Geburt Ihres Kindes.
Wenn Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner sich gegenseitig absichern möchten, ist die Über-Kreuz-Versicherung sinnvoll.
So funktioniert sie:
- Sie schließen eine Risikolebensversicherung ab und sind auch Begünstigter. Dabei versichern Sie das Leben Ihrer Partnerin/Ihres Partners. Stirbt sie/er, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme.
- Ihre Partnerin/Ihr Partner schließt ebenfalls eine Risiko-LV ab, bei der sie/er der Begünstigte im Fall Ihres Todes ist.
Der große Vorteil der Über-Kreuz-Verträge: Da Sie im Todesfall Ihrer Partnerin/Ihres Partners die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag erhalten, fällt keine Erbschaftssteuer an. Vor allem Unverheiratete profitieren von dieser Form der gegenseitigen Absicherung. Denn bei ihnen liegt der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bei gerade einmal 20.000 €. Aber auch für Ehepaare ist diese Variante interessant, wenn die Versicherungssumme über dem Freibetrag von 500.000 € liegt.
Die Über-Kreuz-Versicherung auf einen Blick:
- Versicherungsnehmer: Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner schließen jeweils einen eigenen Vertrag ab
- Begünstigter: Identisch mit Versicherungsnehmer
- Versicherte Person: Sie versichern das Leben Ihrer Partnerin/Ihres Partners und umgekehrt
- Besonders geeignet für Unverheiratete
- Bei Auszahlung der Versicherungssumme fällt keine Erbschaftssteuer an
Die Beiträge der Risikolebensversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen über die Steuererklärung steuerlich geltend gemacht werden.
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Die Leistungen der EUROPA Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme im Vergleich
Leistungsübersicht | Basis (Tarif E-RL) | Premium (Tarif E-RLP) |
|---|---|---|
Weltweiter Versicherungsschutz | ||
Sofortschutz bei Unfalltod | ||
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie in den ersten ... | 3 Jahren | 5 Jahren |
Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie | ||
Vorzeitige Auszahlung bei schwerer Krankheit | ||
Soforthilfe bei Tod | ||
Beitragspause möglich | ||
Partnerschutz | ||
Extrahilfe bei Tod im Ausland | ||
Kinder-Bonus | ||
Erhöhung der Todesfall-Leistung um 50 % | ||
Erhöhung der Todesfall-Leistung für jedes Kind um 5 % | ||
Pflege-Bonus | ||
Einmalige Zahlung von 10 % der Todesfall-Leistung | ||
Erhöhung der Todesfall-Leistung um 10 % | ||
Option: Zusatzschutz Krebs Plus | ||
Zusätzliche Sofortleistung bei einer Krebserkrankung | ||
Zusätzliche Sofortleistung bei Herzinfarkt oder Schlaganfall |
Was ist eine Über-Kreuz-Versicherung und warum ist sie sinnvoll?
Viele Familien versichern nur den oder die Hauptverdienenden, damit das fehlende Einkommen im Todesfall durch die Versicherungssumme ersetzt wird. Es ist jedoch sinnvoll, auch eine Risikolebensversicherung für den Ehe- oder Lebenspartner mit dem geringeren Einkommen abzuschließen – so wird der Hauptverdiener im Todesfall des Partners entlastet. Auch mit einer geringeren Versicherungssumme kann der Hinterbliebene beispielsweise eine Kinderbetreuung finanzieren oder weniger arbeiten, um sich selbst um die Kinder zu kümmern.
Die EUROPA empfiehlt zur gegenseitigen Partner-Absicherung die Über-Kreuz-Versicherung.
Der große Vorteil der Über-Kreuz-Versicherung: Da Sie im Todesfall Ihrer Partnerin/Ihres Partners die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag erhalten, fällt keine Erbschaftssteuer an. Vor allem Unverheiratete profitieren von dieser Form der gegenseitigen Absicherung. Denn bei ihnen liegt der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bei gerade einmal 20.000 €. Aber auch für Ehepaare ist diese Variante interessant, wenn die Versicherungssumme über dem Freibetrag von 500.000 € liegt.
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