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Ein Teller zerbricht auf dem Fußboden.

Unverzichtbare Absicherung für jeden Haushalt

  • Eine private Haft­pflicht­versicherung sollte in jedem Haus­halt vorhanden sein: Sie schützt zuverlässig vor Schäden aus den sogenannten Gefahren des täg­lichen Lebens.
  • Verursachen Sie aus Unachtsamkeit beispiels­weise Verletzungen bei Menschen oder beschädigen Gebäude, müssen Sie für diese Schäden finanziell auf­kommen; dies kann in die Millionen gehen.
  • Dieser Ratgeber informiert Sie umfassend über diese unverzicht­bare Versicherung und gibt Ihnen wert­volle Tipps.

Veröffentlicht am:

01.07.2022 | 12:54:20

Jeder und jede sollte eine Privat­haft­pflicht­versicherung haben. Sie schützt vor Schäden, die möglicherweise die finanzielle Existenz bedrohen können. Wir erklären, warum diese Versicherung so sinnvoll und notwendig ist, was sie im Detail leistet und geben etliche Tipps, was zu beachten ist.

Kurz nicht richtig aufgepasst – und schon ist es passiert: Ihr Fahr­rad fahrendes Kind kommt auf dem Gehweg mit dem Lenker an ein parkendes Auto und dies hinter­lässt Lack­schäden. Oder während eines Sturms fällt ein Gegen­stand von Ihrem Balkon und landet auf einem Porsche oder verletzt einen Fuß­gänger, der gerade vorbei­läuft. Fügen Sie anderen Schaden zu, etwa durch Leichtsinn oder Un­achtsam­keit, müssen Sie per Gesetz für diesen Schaden finan­ziell aufkommen. Diese Kosten können in die Millionen gehen; man denke nur an ver­letzte Personen, die im schlimmsten Fall ein Leben lang auf Pflege angewiesen sind. In all diesen Fällen springt die private Haft­pflicht­versicherung ein und kommt für die finanziellen Schäden auf.

Warum eine Privathaftpflicht so wichtig ist

Umso verwunderlicher ist es, dass – wie eine PHV-Studie im Auftrag von Check24 zeigt – derzeit 20 Prozent der Deutschen auf eine private Haft­pflicht­versicherung verzichten. 2019 waren es laut Statistischem Bundes­amt noch nur 17 Prozent. Obwohl sie im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keine Pflicht­versicherung ist, ist die Privat­haft­pflicht letztlich un­verzicht­bar und nach wie vor die am häufigsten ab­geschlossene Versicherung in Deutschland. Schließlich deckt sie ein möglicher­weise existenz­bedrohendes Risiko ab.

Was tut die Versicherung im Schaden­fall?

Aufgabe der Versicherung ist es, im Schaden­fall zu prüfen, ob die An­sprüche, die man gegen Sie gestellt hat, auch berechtigt sind. Hält der Versicherer sie für unberechtigt, wehrt er sie auf seine eigenen Kosten ab. Somit umfasst Ihre Privat­haft­pflicht auch einen sogenannten passiven Rechts­schutz, indem sie Sie vor un­recht­mäßigen Forderungen schützt. Hält der Versicherer die Ansprüche für berechtigt, wird er den Schaden bezahlen; Voraus­setzung dafür ist natürlich, dass der entsprechende Fall nicht in den Versicherungs­bedingungen aus­geschlossen ist und dass Sie beispiels­weise nicht mit Absicht, also vorsätzlich, gehandelt haben.

Was leistet die Privathaftpflicht?

Versichert sind die sogenannten Gefahren des täglichen Lebens. Versicherungs­schutz besteht zum Beispiel ...

... in Haus und Wohnung
... beim Schneeräumen
... beim Sport
... im Ausland
... als Fußgänger oder Radfahrer
... als aufsichtspflichtige Eltern von Minder­jährigen

Weitere separate Haft­pflicht­versicherungen sind unter anderem ...

... Hunde­halter-Haft­pflicht­versicherung
... Hundehalter-Haft­pflicht­versicherung
... Jagd-Haft­pflicht­versicherung
... Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht
... Bauherren-Haft­pflicht­versicherung
... Haft­pflicht­versicherung für Wasser­fahrzeuge
... Gewässer­schaden-Haft­pflicht­versicherung
 

Beispielhaft einige Situationen, in denen die Privat­haftpflicht leistet:

  • Wenn Sie bei Freunden einen Rotwein-Fleck auf der teuren Designer-Couch hinter­lassen
  • Im Straßen­verkehr: wenn Sie als Fußgänger einen Unfall verursachen
  • Im Aus­land: wenn Ihnen in der gemieteten Ferien­wohnung etwas ins Wasch­becken fällt und dieses einen Sprung bekommt
  • In der Miet­wohnung: wenn der Ver­mieter alle Schlösser erneuern lassen muss, weil Sie Ihren Schlüssel verloren haben
  • Im Alltag: wenn Sie Ihren Nachwuchs kurz aus den Augen lassen und das Kind einen Schaden verursacht, beispiels­weise mit dem Lauf­rad am Auto Ihres Nach­barn

Nicht in allen Tarifen sind Gefälligkeiten mitversichert. Wenn Sie zum Beispiel anderen auf deren Wunsch beim Umzug helfen, ist man im All­gemeinen nicht unbedingt zum Schaden­ersatz verpflichtet. Gut zu wissen: Bei der EUROPA sind Sie in diesem Fall in den Tarifen Komfort und Premium versichert.

Kinder, die das 7. Lebens­jahr noch nicht vollendet haben, sind deliktunfähig: Sie können für von ihnen ver­ursachte Schäden noch nicht verantwortlich gemacht werden; im bewegten Straßen­verkehr steigt diese Alters­grenze sogar auf 10 Jahre. Geschädigte erhalten keinen Schaden­ersatz, es sei denn, Eltern haben ihre Aufsichts­pflicht vernachlässigt. In den Familien­tarifen der EUROPA Privat­haft­pflicht sind Schäden durch delikt­unfähige Kinder mitversichert.
 

Schäden durch Tiere

Schäden durch Tiere deckt die Privat­haft­pflicht ab – allerdings nur, wenn sie durch Klein­tiere wie beispielsweise Katzen, Kaninchen, Wellen­sittiche und Meer­schweinchen verursacht sind, nicht aber von beispiels­weise Hunden und Pferden. Hierfür gibt es die Möglich­keit, separat eine Hunde- bzw. Pferde­halter­haftpflicht abzuschließen.

Erfahren Sie hier mehr über die Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Erfahren Sie hier mehr über die Pferdehalterhaftpflichtversicherung.

Welche Schäden werden übernommen? 

Einen Grund­satz, den der Versicherer bei der Schadens­begleichung zu beachten hat, ist: Der Geschädigte soll sich nicht an einem Schaden bereichern. 

Bei Sachschäden werden die Kosten für die Reparatur bezahlt; erfährt der Gegen­stand durch die Reparatur eine Wert­minderung, gibt es zudem einen Auf­schlag für diese. Kommt es zu einem Totalschaden, wird der sogenannte Zeitwert erstattet, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen „gleicher Art und Güte“; berücksichtigt werden dabei Alter und Ab­nutzung des Gegenstands. Ein Beispiel dafür ist, wenn Sie versehentlich die teure Vase bei einem Bekannten umstoßen, sie zu Boden fällt und kaputtgeht. 

Bei einem Personenschaden können beispiels­weise folgende Kosten geltend gemacht werden: Arzt- und Klinik­kosten, Schmerzens­geld, Aus­gleich für berufliche Nach­teile und bleibende Schäden sowie Kosten für die Wiederherstellung der Arbeits­fähigkeit. Ein solcher Personen­schaden kann entstehen, wenn Sie beispiels­weise un­absicht­lich einen Fahrrad­fahrer zu Fall bringen, der sich dadurch schwer verletzt.

Echte Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder durch einen voran­gegangenen Personen- noch durch einen Sach­schaden entstanden sind. Ist der betreffende Vermögens­schaden – eine in Geld bewert­bare Einbuße – ein Schaden, der mit dem Personen- oder Sach­schaden in einem ursächlichen Zusammen­hang steht, dann ist von einem sogenannten unechten Vermögens­schaden auszugehen. Dieser wird dann zum Beispiel summen­mäßig von der jeweiligen Personen­schaden- oder Sach­schaden­deckung miteinbezogen.


Gut zu wissen: Durch die welt­weite Deckung besteht Ihr privater Haft­pflicht­versicherungs­schutz bei der EUROPA auch im Ausland. Dies gilt bei vorüber­gehenden Auslands­aufenthalten, wie zum Beispiel im Urlaub oder bei Geschäfts­reisen. 
 

Welche Versicherungssumme sollten Sie wählen?

Die private Haft­pflicht­versicherung zahlt Personen-, Sach- und Vermögens­schäden (nur) bis zur Höhe der im Versicherungs­schein genannten Versicherungs­summe. Fallen die Kosten höher aus, als Sie sich ver­sichert haben, müssen Sie für den Rest­betrag selbst aufkommen. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, ist es ratsam, die Versicherungs­summe ausreichend hoch fest­zulegen. 

Wichtig zu wissen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden: Im Schaden­fall immer unverzüglich den Versicherer informieren! Nicht den Anspruch des Geschädigten anerkennen (Schuld­eingeständnis) und nicht Schaden­ersatz leisten, ohne dass das Versicherungs­unternehmen schriftlich zugestimmt hat.
 

Individuelle Absicherung 

Bei der EUROPA können Sie aus drei unter­schiedlichen Tarifen wählen und sich so ganz individuell absichern:

  • Der Basis-Tarif ist die günstige Grund­absicherung. 
  • Der Komfort-Tarif ist bei unseren Kunden beliebt wegen seines guten Preis-Leistungs-Verhält­nisses.
  • Umfassend absichern können Sie sich mit unserem Premium-Tarif mit einer Versicherungs­summe von Haft­pflicht-Schäden bis 30 Millionen Euro

Steuerliche Absetzbarkeit der PHV

Die Beiträge für Ihre private Haft­pflicht­versicherung können Sie grundsätzlich von der Steuer absetzen. Dazu müssen Sie die Versicherungs­beiträge als Sonder­ausgabe angeben. Allerdings gibt es Höchstgrenzen bei den Sonder­ausgaben: Für Angestellte, Rentner und Beamte beträgt diese 1.900 Euro, für Selbständige liegt sie bei 2.800 Euro. Für die steuerliche An­rechen­barkeit gibt es drei Voraussetzungen:

1) Im betreffenden Jahr müssen Sie steuerpflichtige Einnahmen haben.
2) Sie müssen Ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen.
3) Den Höchstbetrag für Vorsorge­aufwendungen dürfen Sie noch nicht erreicht haben.

Wer ist mitversichert?

Bei der EUROPA sind im Familien­tarif Ehegatten bzw. Lebens­partner und unverheiratete minder­jährige Kinder mitversichert (solange sich die Nach­kommen in einer Schul- oder Berufs­ausbildung befinden). Im Single-Tarif ist nur der Versicherungs­nehmer, im Paar-Tarif sind zwei nament­lich bekannte Personen einer Ehe-/Lebens­gemeinschaft (ohne Kinder) versichert. Mitversichert im Single- und im Paar-Tarif ist die gelegentlich übernommene vorüber­gehende Beauf­sichtigung minder­jähriger Kinder (beispiels­weise der Nachbarn).

Tipp: Sparen bei der Haft­pflicht­versicherung
Leben Sie mit Partner/Partnerin in einem Haus­halt zusammen, können Sie beide gemeinsam eine Privat­haft­pflicht zum Familien- oder Paar-Tarif abschließen. Dies ist finanziell günstiger, als wenn Sie sich jeweils einzeln versichern. Preis­werter ist es meistens auch, eine Selbst­beteiligung zu vereinbaren und/oder den Versicherungs­beitrag nicht in monat­lichen Raten zu zahlen, sondern einmal im Jahr.

Sparen können Sie bei der EUROPA zudem dank dieser Rabatte:
» 5 Prozent Dauernachlass bei einer Laufzeit von mindestens drei Jahren,
» 5 Prozent bei Online-Abschluss,
» 5 Prozent Bündelnachlass, wenn Sie noch weitere Versicherungen bei der EUROPA haben.

Ausgezeichnet von Stiftung Warentest

Guter Haftpflicht-Schutz muss nicht teuer sein. Das hat auch Stiftung Warentest erkannt: Sie bewertet die Privat­haftpflicht der EUROPA mit „sehr gut (1,4)“ (Finanztest, Ausgabe 10/2021).

Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?