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Eine Frau geht mit ihrem Hund am Strand spazieren.

Unverzichtbar für Hundebesitzer: die Hundehalter-Haftpflichtversicherung

  • Hunde­besitzer haften für alle Schäden, die ihr Vier­beiner verursacht.
  • Deshalb ist eine Hunde­halter­haft­pflicht­versicherung bereits in sechs Bundes­ländern vor­geschrieben.
  • Die günstige Hunde­halter­haft­pflicht der EUROPA bietet einen umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögens­schäden – und das weltweit.

Veröffentlicht am:

01.07.2022 | 14:41:14

Als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr vier­beiniger Freund anrichtet – in unbegrenzter Höhe. Eine Hunde­halter­haft­pflicht­versicherung sichert Sie in diesen Fällen umfassend ab. In einigen Bundes­ländern ist sie bereits Pflicht.

So ein kleines Fell­knäuel mag ja umwerfend niedlich sein. Wenn es sich aber erst mal etwas in den Kopf gesetzt hat, lässt es so schnell nicht mehr locker. Das gilt dann womöglich auch für die teuren Schuhe der Nachbarin, die der kleine Welpe plötzlich im wahrsten Sinne des Wortes zum Fressen gern hat. 

Der tut nichts. Der will nur spielen. Mag ja sein. Aber auch wenn Hunde, die bellen, nicht beißen: Beim Herum­tollen geht schnell mal was kaputt. Eine um­gestoßene Vase kann man womöglich noch verkraften. 
Für die zerbissenen Designer­schuhe der Nachbarin muss man aber schon tief in die Tasche greifen. Und wenn der Vier­beiner einen Verkehrs­unfall verursacht, bei dem noch dazu Menschen zu Schaden kommen, können die Folge­kosten enorm hoch sein.
 

Hundebesitzer haften für alle Schäden

Nach dem Bürgerlichen Gesetz­buch muss jeder für die Schäden aufkommen, die er anderen zufügt. Hunde­besitzer haften deshalb für alle Schäden, die ihr Fell­freund anrichtet – und zwar in voller Höhe. „Auch dann, wenn sie eigentlich keine Schuld am Schaden trifft und sie immer gut auf ihren Liebling aufgepasst haben“, wie Stiftung Warentest unter­streicht.

Die gute Nachricht: Eine Hunde­­haft­pflicht schützt Sie vor möglichen Schaden­ersatz­ansprüchen, die durch den eigenen Hund verursacht werden. Unabhängige Verbraucher­organisationen wie Stiftung Warentest empfehlen diesen Tarif jedem Hunde­halter. In sechs Bundesländern ist eine Hundehalter­haftpflicht sogar schon vorgeschrieben.
 

» Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Hundehalter­haftpflicht­versicherung.

In welchen Bundes­ländern ist die Hunde­halter­haft­pflicht vorgeschrieben?

Eine gesetzliche Versicherungs­pflicht für Hunde gilt bereits in sechs Bundes­ländern. Ab einem Alter von drei oder sechs Monaten muss jeder Hund dort haftpflichtversichert sein:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Andere Bundes­länder haben eine Versicherungs­pflicht für bestimmte Hunderassen eingeführt. Weitere Bestimmungen werden auf Gemeinde­ebene geregelt. Informationen darüber und zu weiteren Bestimmungen (z. B. Maulkorb- und Leinen­pflicht) geben die Gemeinde­verwaltungen.

Quelle: GDV (Stand: Mai 2022)
 

Grundsätzlich sind in der privaten Haft­pflicht­versicherung gezähmte Kleintiere wie zum Beispiel Katzen, Hamster, Vögel oder auch Bienen mit­versichert. Wer aber einen Hund oder auch ein Pferd besitzt, benötigt einen besonderen Versicherungs­schutz. Bei der EUROPA gibt es dazu die Hunde­haftpflicht und die Pferde­­haftpflicht­versicherung mit maß­geschneiderten Tarif-Optionen für kleines Geld.

Was ist in der Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert?

Die Hunde­halter­haftpflicht­versicherung der EUROPA – mit den Tarifen Basis und Komfort – bietet einen umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögens­schäden. Und das weltweit, also auch bei Urlaubs­reisen im In- und Ausland. Gut zu wissen: Der Versicherungs­schutz gilt auch, wenn Bekannte mal auf Ihren Hund aufpassen oder mit ihm Gassi gehen.

  • Gegenstand der Hunde­halter­haftpflicht­versicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haft­pflicht­ansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
  • Versichert sind Personen­schäden (zum Beispiel Schmerzens­geld oder medizinische Behandlung nach einem Hunde­biss). 
  • Sachschäden sind versichert. Zum Beispiel eine zerkratzte Haus­tür oder der zerkratzte Parkett­boden in der Miet­wohnung.
  • Versichert sind Vermögensschäden. 
  • Versichert sind auch Jagd­gebrauchs­hunde, die allerdings unter Umständen auch über Ihre Jagd­haftpflicht­versicherung erfasst sein können.
     

Übernimmt die Hunde­halter­haftpflicht­versicherung auch eigene Schäden?

Die Hunde­halter­haftpflicht übernimmt die Kosten für alle Schäden, die der eigene Hund anderen zugefügt hat. Vergleich­bar einer privaten Haft­pflicht­versicherung springt die Hunde­halter­haftpflicht nicht automatisch für eigene Schäden ein. Das gilt also zum Beispiel, wenn ein Familien­mitglied vom eigenen Hund verletzt wird. In diesem Fall leistet die private Unfall­versicherung. Im Tarif Komfort der EUROPA ist allerdings die Forderungs­ausfall­versicherung enthalten. Wenn man durch einen fremden Hund verletzt wird, können hierüber eigene Verletzungen (Personen­schäden) geltend gemacht werden.
 

Schutz bei sogenannten Mietschäden

Was die Hunde­halter­haftpflicht­versicherung der EUROPA zusätzlich so wertvoll macht: Sie schützt Hunde­besitzer auch bei sogenannten Miet­sach­schäden – also bei Schäden, die ein Hund an gemieteten und privat genutzten Räumen verursacht.

Zerkratzt Ihr Hund beispielsweise den teuren Parkett­boden, übernehmen wir die Kosten, die Sie ohne Versicherungs­schutz Ihrem Vermieter zahlen würden. Beim Komfort-Schutz der EUROPA Hunde­halter­haftpflicht sind zusätzlich Miet­sach­schäden im Ferien­domizil abgedeckt.

Und noch ein weiteres Leckerli gibt es im Komfort-Schutz unserer Hunde­halter­haftpflicht­versicherung: die sogenannte Forderungs­ausfall­versicherung. Damit über­nehmen wir die Kosten für Schäden, die Ihnen durch den Hund eines Dritten entstehen, sofern diese Person nicht für die Schäden aufkommen kann oder keine Hunde­halter­haftpflicht hat.

Was kostet eine Hunde­halter-Haft­pflicht­versicherung?

Da freut sich das Rudel: 50 Prozent Beitrags­nachlass bei jedem weiteren Hund

Jeder Hunde­besitzer weiß: Mehr Hunde bedeuten mehr Trubel. Damit steigt auch das Risiko, dass mal ein Malheur passiert. Wer weitere Hunde mit­versichert, spart jeweils 50 Prozent des Beitrags vom ersten Hund. Welpen sind kosten­los mit­versichert.