So ein kleines Fellknäuel mag ja umwerfend niedlich sein. Wenn es sich aber erst mal etwas in den Kopf gesetzt hat, lässt es so schnell nicht mehr locker. Das gilt dann womöglich auch für die teuren Schuhe der Nachbarin, die der kleine Welpe plötzlich im wahrsten Sinne des Wortes zum Fressen gern hat.
Der tut nichts. Der will nur spielen. Mag ja sein. Aber auch wenn Hunde, die bellen, nicht beißen: Beim Herumtollen geht schnell mal was kaputt. Eine umgestoßene Vase kann man womöglich noch verkraften.
Für die zerbissenen Designerschuhe der Nachbarin muss man aber schon tief in die Tasche greifen. Und wenn der Vierbeiner einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem noch dazu Menschen zu Schaden kommen, können die Folgekosten enorm hoch sein.
Hundebesitzer haften für alle Schäden
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss jeder für die Schäden aufkommen, die er anderen zufügt. Hundebesitzer haften deshalb für alle Schäden, die ihr Fellfreund anrichtet – und zwar in voller Höhe. „Auch dann, wenn sie eigentlich keine Schuld am Schaden trifft und sie immer gut auf ihren Liebling aufgepasst haben“, wie Stiftung Warentest unterstreicht.
Die gute Nachricht: Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor möglichen Schadenersatzansprüchen, die durch den eigenen Hund verursacht werden. Unabhängige Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest empfehlen diesen Tarif jedem Hundehalter. In sechs Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflicht sogar schon vorgeschrieben.
In welchen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht vorgeschrieben?
Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Hunde gilt bereits in sechs Bundesländern. Ab einem Alter von drei oder sechs Monaten muss jeder Hund dort haftpflichtversichert sein:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Andere Bundesländer haben eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunderassen eingeführt. Weitere Bestimmungen werden auf Gemeindeebene geregelt. Informationen darüber und zu weiteren Bestimmungen (z. B. Maulkorb- und Leinenpflicht) geben die Gemeindeverwaltungen.
Quelle: GDV (Stand: Mai 2022)
Grundsätzlich sind in der privaten Haftpflichtversicherung gezähmte Kleintiere wie zum Beispiel Katzen, Hamster, Vögel oder auch Bienen mitversichert. Wer aber einen Hund oder auch ein Pferd besitzt, benötigt einen besonderen Versicherungsschutz. Bei der EUROPA gibt es dazu die Hundehalterhaftpflicht und die Pferdehalterhaftpflicht mit maßgeschneiderten Tarif-Optionen für kleines Geld.
Was ist in der Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert?
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung der EUROPA – mit den Tarifen Basis und Komfort – bietet einen umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Und das weltweit, also auch bei Urlaubsreisen im In- und Ausland. Gut zu wissen: Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn Bekannte mal auf Ihren Hund aufpassen oder mit ihm Gassi gehen.
Schutz bei sogenannten Mietschäden
Was die Hundehalterhaftpflichtversicherung der EUROPA zusätzlich so wertvoll macht: Sie schützt Hundebesitzer auch bei sogenannten Mietsachschäden – also bei Schäden, die ein Hund an gemieteten und privat genutzten Räumen verursacht.
Zerkratzt Ihr Hund beispielsweise den teuren Parkettboden, übernehmen wir die Kosten, die Sie ohne Versicherungsschutz Ihrem Vermieter zahlen würden. Beim Komfort-Schutz der EUROPA Hundehalterhaftpflicht sind zusätzlich Mietsachschäden im Feriendomizil abgedeckt.
Und noch ein weiteres Leckerli gibt es im Komfort-Schutz unserer Hundehalterhaftpflichtversicherung: die sogenannte Forderungsausfallversicherung. Damit übernehmen wir die Kosten für Schäden, die Ihnen durch den Hund eines Dritten entstehen, sofern diese Person nicht für die Schäden aufkommen kann oder keine Hundehalterhaftpflicht hat.
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