Ein junges Paar.
Hausratversicherung für Paare: Gut geschützt zusammenziehen

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Warum eine Hausratversicherung absolut sinnvoll ist, wenn Paare zusammenziehen
  • Wie der individuelle Tarif vor Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser und andere Risiken schützt
  • Die wichtigsten Tipps zu Themen wie Fahrradversicherung, Mietvertrag und Umzugs-Checkliste

Hausratversicherung für Paare: Gut geschützt zusammenziehen

Wohnung gefunden, Glück perfekt – wenn Paare in eine gemeinsame Wohnung ziehen, beginnt ein spannender Lebensabschnitt. Eine Haus­rat­versicherung gehört unbedingt dazu. Sie sichert gegen Gefahren wie Einbruch, Feuer, Leitungswasser und vieles mehr. Die wichtigsten Infos für einen guten Start.

Miriam und Nelson schleppen Kisten, Koffer und Regale in die zweite Etage. Für das junge Hamburger Paar heißt es „tschüss Kinderzimmer, hallo gemeinsame Wohnung“. Erstmals ziehen die beiden bei ihren Eltern aus und in eine hübsche Zwei-Zimmer-Wohnung. Umzugs­helfer Andreas und Bernd tragen den in Decken gewickelten schicken 55-Zoll-Fernseher, den sich Miriam und Nelson für das neue Wohn­zimmer gegönnt haben. „Denkt dran, eine Hausratversicherung abzuschließen“, rät Andreas, „auch in Mehrfamilien­häusern wird häufig eingebrochen“.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Hausratversicherung.

In Deutschland passieren 90 Schäden pro Stunde

Andreas hat recht: Eine Hausratversicherung ist für jeden Haus­halt sinnvoll. Sie schützt den gesamten beweglichen Haus­rat wie Möbel, Elektro­geräte, Teppiche, Smart­phones und Kleidung vor unterschiedlichen Gefahren. Zum Beispiel vor Einbruch­diebstahl, Vandalismus, Feuer, wenn der Schlauch der Wasch- oder Spül­maschine abspringt oder die Bade­wanne überläuft. Das passiert in deutschen Haus­halten permanent: Von den rund 90 Schäden pro Stunde entfallen 29 auf Einbruch­diebstähle, 18 auf Leitungs­wasser und 15 Schäden auf Feuer, ermittelt der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungswirtschaft für 2020. 

Gut zu wissen: Die Hausrat­versicherung bezahlt sogar die Daten­rettung, sollten Computer durch die versicherten Gefahren beschädigt werden. Für Studierende wie Miriam mit ihrer Master­arbeit und Nelson als Jung-Unternehmer ein echter Mehrwert.
 

Gemeinsame Wohnung individuell absichern

Da Miriam und Nelson bislang bei ihren Eltern wohnten, brauchten sie keine eigene Haus­rat­versicherung. Doch nach dem Zusammen­ziehen beherzigen sie Andreas’ Rat und schließen eine Haus­rat­versicherung ab. Bei der EUROPA haben sie die Wahl zwischen dem günstigen Basis-Schutz mit einer soliden Grund­absicherung oder dem umfang­reicheren Komfort-Schutz. Beide Tarife sichern die wesent­lichen Risiken ab. Miriam und Nelson entscheiden sich für den Komfort-Schutz, denn er umfasst auch Schäden durch einfachen Dieb­stahl außerhalb der eigenen Wohnung wie auch Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser und Sturm/Hagel in Gemein­schafts­räumen des Versicherungs­ortes. Dazu zählen ihr Wäsche­trockner und die Wasch­maschine im Gemeinschafts­raum, Miriams Surf­brett im Keller­abteil und Nelsons Skate­board auf dem Balkon. Weiteres Argument für den Komfort-Tarif: Er gilt auch bei Einbruch­diebstahl von Hausrat­gegenständen aus dem Personen­kraft­fahrzeug in Europa – wichtig für die geplanten Camping-Urlaube.  

Sinnvoller Schutz bei Fahrraddiebstahl

Ein schöner Abend wird zum Rein­fall, wenn das Fahrrad vor der Kneipe geklaut wird. Deutschlands Spitzen­reiter bei Fahrrad­dieb­stählen ist übrigens Leipzig – hier wurde laut Polizei­licher Kriminal­statistik (PKS) 2020 ungefähr jede Stunde ein Fahr­rad gestohlen. Gemeinschafts­keller in Mehr­familien­häusern sind besonders gefährliche Abstell­orte für Fahr­räder. Mit einem zusätzlichen Fahrrad­schutz in der Haus­rat­versicherung gehen Sie auf Nummer sicher: Für Ihr Fahrrad und Ihren Fahrrad­anhänger erstattet die EUROPA bei Diebstahl auch außer­halb des Hauses je nach verein­barter Versicherungs­summe bis zu 3.000 Euro. Voraus­setzung: Sie haben Rad und Anhänger mit einem Fahrrad­schloss gesichert. Die Versicherung greift nicht, wenn nur loses Zubehör wie Fahrrad­taschen entwendet wird.

Zusammenziehen und Kosten sparen

Sich eine Wohnung zu teilen, spart Kosten. Zum Bei­spiel für Versicherungen. Miriam und Nelson brauchen nur eine Haus­rat­versicherung mit einem Versicherungs­nehmer. Auch zwei Menschen, die vor dem Zusammen­ziehen jeweils eine eigene Haus­rat­versicherung hatten, kommen mit einer Police aus. Der Haus­rat des anderen Partners ist dann mit­versichert. In der Regel kann der Versicherungs­nehmer mit dem jüngeren Ver­trag seine bestehende Haus­rat­versicherung kündigen. Wichtig: Die Versicherungs­summe des bestehenden Vertrags muss nach dem Zusammen­ziehen an die neuen Wohn­verhält­nisse an­gepasst werden.

Was ist Ihr Hausrat wert?

Kündigen, wechseln, sich trennen – flexibel mit der Hausratversicherung

Was passiert, wenn ein Paar sich trennt? Der Versicherungs­nehmer behält seine Police und passt die Versicherungs­summe den neuen Wohn­verhält­nissen an. Der andere Partner mit einer neuen Wohnung oder der vor­herigen gemein­samen Wohnung braucht nun eine eigene Haus­rat­versicherung. 
Wie können Sie Ihre Haus­rat­versicherung kündigen und wechseln? Wie die meisten Ver­sicherungen lässt sich eine Haus­rat­versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Lauf­zeit kündigen. Im Schaden­fall und bei Beitrags­erhöhungen können Sie sofort die Versicherung wechseln.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Checkliste vor und nach dem Umzug

  • Versicherungen checken
  • Sperrmüll für den Auszug bestellen
  • Rechtzeitig die Versorger und Dienstleister für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Telefon und Internet wechseln
  • Parkplatz für den Umzugswagen organisieren
  • Nachsendeantrag bei der Post stellen
  • Ummelden beim Einwohner­meldeamt: Laut Bundes­melde­gesetz ist jeder verpflichtet, sich bei einem Wohnungs­wechsel innerhalb von 14 Tagen umzumelden. Ansonsten droht ein Bußgeld.
  • Auto bei der Kfz-Zulassungs­stelle des neuen Wohn­orts ummelden
  • Adressänderung bei Arbeit­geber, Uni, Krankenkasse, Bank, Agentur für Arbeit, Vereinen, Abonnements, Versicherungen und anderen Stellen mitteilen
  • Dauerauftrag für Miete ändern
  • Bei der GEZ anmelden oder als Studierende dort von der Rundfunk­gebühr befreien lassen

Tücken und Fallen im Mietvertrag

Die Wohnung ist gut, die Lage stimmt – jetzt fehlt nur noch der Mietvertrag. Den sollten Sie gründlich lesen und sich nicht zu einer schnellen Unter­schrift drängen lassen. Auch wenn es lästig ist – die Mühe schützt vor bösen Über­raschungen. Achten Sie speziell auf diese Punkte:

  • Wer unterschreibt? Nur wer den Miet­vertrag unterzeichnet, ist Vertrags­partner. Er haftet also für die Miete und kann den Vertrag kündigen. Ein Lebenspartner darf ohne Zustimmung des Vermieters mit einziehen. Wenn beide Mieter unterschreiben, haben beide die gleichen Rechte und Pflichten und keiner kann den Miet­vertrag alleine kündigen.
  • Gibt es einen Kündigungsverzicht? Dies kann auch zu Ihrem Nach­teil sein, wenn Sie vor Ablauf dieser Frist ausziehen möchten.
  • Gibt es eine Staffelmiete? Dabei steigt die Miete zu festen Zeiten zu bestimmten Beträgen an. Mietsteigerungen aufgrund von Modernisierungen sind dann ausgeschlossen. Prüfen Sie, ob die Miete auch in ein paar Jahren noch okay für Sie ist.
  • Wie ist die Formulierung in puncto Betriebs­kosten? Es sollte sich um eine monatliche Voraus­zahlung handeln und nicht um eine Betriebs­kosten­pauschale.
  • Die Wohnungsgröße muss verbindlich genannt werden.
  • Weisen Sie Vermieter auf Mängel hin und regeln Sie, wie diese behoben werden. Ansonsten dürfen Sie nicht die Miete aufgrund der beim Einzug vorliegenden Mängel mindern.

Manche Klauseln sind gar nicht zulässig. Zum Beispiel starre Fristen zu Schönheits­reparaturen oder überhöhte Summen für Klein­reparaturen. Gegen solche Klauseln brauchen Sie nicht vorzugehen, denn sie sind unwirksam.

Ausführliche Informationen zur Hausratversicherung finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.

Stand: 26.04.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.