Wohnung gefunden, Glück perfekt – wenn Paare in eine gemeinsame Wohnung ziehen, beginnt ein spannender Lebensabschnitt. Eine Hausratversicherung gehört unbedingt dazu. Sie sichert gegen Gefahren wie Einbruch, Feuer, Leitungswasser und vieles mehr. Die wichtigsten Infos für einen guten Start.
Hausratversicherung für Paare: Gut geschützt zusammenziehen
Miriam und Nelson schleppen Kisten, Koffer und Regale in die zweite Etage. Für das junge Hamburger Paar heißt es „tschüss Kinderzimmer, hallo gemeinsame Wohnung“. Erstmals ziehen die beiden bei ihren Eltern aus und in eine hübsche Zwei-Zimmer-Wohnung. Umzugshelfer Andreas und Bernd tragen den in Decken gewickelten schicken 55-Zoll-Fernseher, den sich Miriam und Nelson für das neue Wohnzimmer gegönnt haben. „Denkt dran, eine Hausratversicherung abzuschließen“, rät Andreas, „auch in Mehrfamilienhäusern wird häufig eingebrochen“.
In Deutschland passieren 90 Schäden pro Stunde
Andreas hat recht: Eine Hausratversicherung ist für jeden Haushalt sinnvoll. Sie schützt den gesamten beweglichen Hausrat wie Möbel, Elektrogeräte, Teppiche, Smartphones und Kleidung vor unterschiedlichen Gefahren. Zum Beispiel vor Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, wenn der Schlauch der Wasch- oder Spülmaschine abspringt oder die Badewanne überläuft. Das passiert in deutschen Haushalten permanent: Von den rund 90 Schäden pro Stunde entfallen 29 auf Einbruchdiebstähle, 18 auf Leitungswasser und 15 Schäden auf Feuer, ermittelt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft für 2020.
Gut zu wissen: Die Hausratversicherung bezahlt sogar die Datenrettung, sollten Computer durch die versicherten Gefahren beschädigt werden. Für Studierende wie Miriam mit ihrer Masterarbeit und Nelson als Jung-Unternehmer ein echter Mehrwert.
Gemeinsame Wohnung individuell absichern
Da Miriam und Nelson bislang bei ihren Eltern wohnten, brauchten sie keine eigene Hausratversicherung. Doch nach dem Zusammenziehen beherzigen sie Andreas’ Rat und schließen eine Hausratversicherung ab. Bei der EUROPA haben sie die Wahl zwischen dem günstigen Basis-Schutz mit einer soliden Grundabsicherung oder dem umfangreicheren Komfort-Schutz. Beide Tarife sichern die wesentlichen Risiken ab. Miriam und Nelson entscheiden sich für den Komfort-Schutz, denn er umfasst auch Schäden durch einfachen Diebstahl außerhalb der eigenen Wohnung wie auch Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel in Gemeinschaftsräumen des Versicherungsortes. Dazu zählen ihr Wäschetrockner und die Waschmaschine im Gemeinschaftsraum, Miriams Surfbrett im Kellerabteil und Nelsons Skateboard auf dem Balkon. Weiteres Argument für den Komfort-Tarif: Er gilt auch bei Einbruchdiebstahl von Hausratgegenständen aus dem Personenkraftfahrzeug in Europa – wichtig für die geplanten Camping-Urlaube.
Zusammenziehen und Kosten sparen
Sich eine Wohnung zu teilen, spart Kosten. Zum Beispiel für Versicherungen. Miriam und Nelson brauchen nur eine Hausratversicherung mit einem Versicherungsnehmer. Auch zwei Menschen, die vor dem Zusammenziehen jeweils eine eigene Hausratversicherung hatten, kommen mit einer Police aus. Der Hausrat des anderen Partners ist dann mitversichert. In der Regel kann der Versicherungsnehmer mit dem jüngeren Vertrag seine bestehende Hausratversicherung kündigen. Wichtig: Die Versicherungssumme des bestehenden Vertrags muss nach dem Zusammenziehen an die neuen Wohnverhältnisse angepasst werden.
Kündigen, wechseln, sich trennen – flexibel mit der Hausratversicherung
Was passiert, wenn ein Paar sich trennt? Der Versicherungsnehmer behält seine Police und passt die Versicherungssumme den neuen Wohnverhältnissen an. Der andere Partner mit einer neuen Wohnung oder der vorherigen gemeinsamen Wohnung braucht nun eine eigene Hausratversicherung.
Wie können Sie Ihre Hausratversicherung kündigen und wechseln? Wie die meisten Versicherungen lässt sich eine Hausratversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Im Schadenfall und bei Beitragserhöhungen können Sie sofort die Versicherung wechseln.
Checkliste vor und nach dem Umzug
- Versicherungen checken
- Sperrmüll für den Auszug bestellen
- Rechtzeitig die Versorger und Dienstleister für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Telefon und Internet wechseln
- Parkplatz für den Umzugswagen organisieren
- Nachsendeantrag bei der Post stellen
- Ummelden beim Einwohnermeldeamt: Laut Bundesmeldegesetz ist jeder verpflichtet, sich bei einem Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen umzumelden. Ansonsten droht ein Bußgeld.
- Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle des neuen Wohnorts ummelden
- Adressänderung bei Arbeitgeber, Uni, Krankenkasse, Bank, Agentur für Arbeit, Vereinen, Abonnements, Versicherungen und anderen Stellen mitteilen
- Dauerauftrag für Miete ändern
- Bei der GEZ anmelden oder als Studierende dort von der Rundfunkgebühr befreien lassen
Tücken und Fallen im Mietvertrag
Die Wohnung ist gut, die Lage stimmt – jetzt fehlt nur noch der Mietvertrag. Den sollten Sie gründlich lesen und sich nicht zu einer schnellen Unterschrift drängen lassen. Auch wenn es lästig ist – die Mühe schützt vor bösen Überraschungen. Achten Sie speziell auf diese Punkte:
- Wer unterschreibt? Nur wer den Mietvertrag unterzeichnet, ist Vertragspartner. Er haftet also für die Miete und kann den Vertrag kündigen. Ein Lebenspartner darf ohne Zustimmung des Vermieters mit einziehen. Wenn beide Mieter unterschreiben, haben beide die gleichen Rechte und Pflichten und keiner kann den Mietvertrag alleine kündigen.
- Gibt es einen Kündigungsverzicht? Dies kann auch zu Ihrem Nachteil sein, wenn Sie vor Ablauf dieser Frist ausziehen möchten.
- Gibt es eine Staffelmiete? Dabei steigt die Miete zu festen Zeiten zu bestimmten Beträgen an. Mietsteigerungen aufgrund von Modernisierungen sind dann ausgeschlossen. Prüfen Sie, ob die Miete auch in ein paar Jahren noch okay für Sie ist.
- Wie ist die Formulierung in puncto Betriebskosten? Es sollte sich um eine monatliche Vorauszahlung handeln und nicht um eine Betriebskostenpauschale.
- Die Wohnungsgröße muss verbindlich genannt werden.
- Weisen Sie Vermieter auf Mängel hin und regeln Sie, wie diese behoben werden. Ansonsten dürfen Sie nicht die Miete aufgrund der beim Einzug vorliegenden Mängel mindern.
Manche Klauseln sind gar nicht zulässig. Zum Beispiel starre Fristen zu Schönheitsreparaturen oder überhöhte Summen für Kleinreparaturen. Gegen solche Klauseln brauchen Sie nicht vorzugehen, denn sie sind unwirksam.
Stand: 26.04.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.