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Pferde werden in einem Pferdeanhänger gefahren.

Mit Hund und Pferd im Straßenverkehr sicher unterwegs

  • Welche Vorschriften der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) müssen Sie beim Transport von Hunden oder Pferden beachten?
  • Hundeboxen und Alternativen – welche sind empfehlens­wert?
  • Eine Haft­pflicht­versicherung für Hunde- oder Pferde­halter ist sinn­voll.

Veröffentlicht am:

10.05.2022 | 16:48:00

Wer seinen Hund oder sein Pferd auf Deutschlands Straßen transportieren will, muss die gesetzlichen Vorschriften aus Paragraf 28 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) kennen und beachten. In diesem Ratgeber-Beitrag fassen wir die wichtigsten Regeln und alles Wissens­werte kurz und über­sichtlich für Sie zusammen.

In § 28 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) ist festgelegt, wie sich Tier­halter mit ihren Tieren im Straßen­verkehr ver­halten müssen, um Gefahren­situationen vorzubeugen. Die drei grundlegenden Regeln sind:
1. Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fern­zuhalten.
2. Hunde und Katzen sind im Fahr­zeug gesichert zu trans­portieren.
3. Reiter müssen sich im Straßen­verkehr im Ein­klang mit den Verkehrs­regeln bewegen. Nachts besteht eine Beleuchtungs­pflicht.

Grund­sätzlich müssen Tiere im Straßen­verkehr immer von einer geeigneten Person begleitet und geführt werden, die Erfahrung be­sitzt und das Tier sicher im Griff hat.

Hunde am Fahrrad führen ist erlaubt

Das Führen von Hunden am Fahrrad ist gesetzlich nicht verboten, erfordert allerdings eine gute Leinen­führigkeit des Hundes und einen erfahrenen Hunde­besitzer. Wer seinen Hund gern am Fahr­rad mit­laufen lässt, für den empfiehlt sich die An­schaffung einer speziellen Abstands­stange, die am Hinter­rad befestigt wird. Die Leine wird direkt ein­geklinkt – der Hunde­besitzer hat beide Hände fest am Lenker.

Transport von Hunden und Katzen

Bei Unfällen können durch den Auf­prall enorme Kräfte ent­stehen, die Hunde und Katzen mit Wucht durch das Fahr­zeug schleudern. Um dies zu vermeiden, ist eine fest installierte Hunde­box die sicherste Lösung. Generell ist bei der Größe der Box darauf zu achten, dass das Tier bequem in der Box liegen und auch stehen kann.

Hundeboxvarianten und Alternativen

» Aluboxen
Fest im Kofferraum von Kombis oder SUV montierte Alu­boxen sind die sicherste Lösung. Die Hunde sind perfekt geschützt und fühlen sich nach einer Ein­gewöhnungs­zeit in den Boxen wohl. Alu­boxen sind in Standard­größen erhältlich, können aber auch individuell nach Maß gefertigt werden. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass das Tier ins Fahrzeug­innere sehen kann.

» Kunst­stoff­boxen
Sie sind ebenfalls geeignet, bergen allerdings die Gefahr von Ab­splitterungen, an denen sich Hund oder Besitzer verletzen können.

» Rücksitz­boxen
Speziell für den Hunde­transport in Limousinen gibt es Rück­sitz­boxen aus Aluminium oder Kunst­stoff, die mit dem Sicherheits­gurt fixiert werden. Damit der Hund auf einer waagerechten Fläche liegt, wird ein Keil unter die Box geschoben.

» Trenn­stäbe/Netze
Diese beiden Varianten, bei denen der Fahrgast­raum abgetrennt wird, sind als Alter­native zum Hunde­transport zugelassen. Der Hund kann allerdings bei einem Un­fall herum­geschleudert werden und sich verletzen.

Erfahren Sie hier mehr über die Hundehalter-Haftpflichtversicherung der EUROPA.

Richtig an die Box gewöhnen

Damit Dobermann, Golden Retriever oder Labrador die Box als sicheren und vertrauten Ort erleben, ist meist eine Ein­gewöhnungs­phase nötig. Stellen Sie die Box in der Wohnung auf und füttern Sie den Hund – auch mit Leckerlis – ausschließlich in der Box. Zuerst noch am Ein­gang platziert, wandert die Futter­schale Tag für Tag weiter nach hinten, bis der Hund zum Fressen ganz in der Box steht. Wenn die Box dann das erste Mal im Auto zum Ein­satz kommt, wird der Hund im Ideal­fall ganz einfach hinein­springen – und mit einem Lecker­bissen belohnt.

Diese Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die StVO

Verstoß    BußgeldPunkte 
Tiere nicht ausreichend gesichert 35 € 
» mit Gefährdung60 €1
» mit Sachbeschädigung75 €1
Tier vom Kfz aus geführt5 € 
Tier ohne Begleiter auf die Straße gelassen       
» mit Gefährdung5 € 
» mit Sachbeschädigung10 € 

An der Leine oder frei laufend?

Diese Frage ist versicherungs­technisch ein Spezial­fall. Wer seinen Hund – vor allem in der Nähe fahrender Autos – gern frei laufen lässt, sollte darauf achten, dass die Hunde­halter­haftpflicht auch im Fall einer Schädigung Dritter leistet.

Personen- und Sach­schäden, verursacht durch Hunde oder Pferde im Straßen­verkehr, können hohe Kosten bis in sieben­stellige Bereiche verur­sachen. Mit einer Haft­pflicht­versicherung sind Sie in den meisten Fällen wirksam geschützt. Die EUROPA bietet für Hunde­halter den Basis- und den Komfort­schutz an. In unserem Ratgeber-Artikel zur Haftpflichtversicherung für Hunde erfahren Sie unter anderem, in welchen Bundesländern eine Haftpflichtversicherung Pflicht ist.

EUROPA Hundehalterhaftpflichtversicherung im Überblick

 BasisschutzKomfortschutz
Umfassender Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschädenüü
Haftpflichtschädenbis 5 Mio. €bis 10 Mio. €
Weltweiter Schutz bei Reisenüü
Schäden an der Mietwohnungbis 500.000 €bis 1 Mio. €
Welpen mitversichertbis 3 Monatebis 6 Monate
Schäden am Ferienhaus, in der Ferienwohnung, im Hotelzimmerbis 1.000 €
Forderungsausfallversicherungü

EUROPA Pferdehalterhaftpflichtversicherung im Überblick

 BasisschutzKomfortschutz
Umfassender Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschädenüü
Haftpflichtschädenbis 5 Mio. €bis 10 Mio. €
Reitbeteiligung und Gastreiter mitversichertüü
Fohlen mitversichertbis 3 Monatebis 6 Monate

Übrigens: Wer mit einem Pferd als Reiter auf einer Straße unterwegs ist, gilt als Verkehrs­teilnehmer wie alle anderen auch. Das heißt, er genießt keine Sonder­rechte, sondern hat rote Ampeln genauso zu beachten wie die Rechts-vor-links-Regel.

Was es als Pferdehalter sons noch zu beachten gibt und wieso eine Haftpflichtversicherung für Pferde sinnvoll ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel zur Haftpflichtversicherung für Pferde.

Erfahren Sie hier mehr über die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung der EUROPA.

Bilder: https://unsplash.com/@shellybusby und https://unsplash.com/@jamesfrewin

Stand: 10.05.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.