ab 25 € / Monat
Aktion: Jetzt Altersvorsorge starten und zusätzlich bis zu 1.000 € erhalten!1
Bei Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung bekommen Sie von uns eine Sonderzahlung in Höhe von 60 € obendrauf, die direkt in Ihren Vertrag eingezahlt wird. Auf Basis der bisherigen Performance des MSCI World können daraus nach 30 Jahren bis zu 1.000 € werden!1
- Fondsgebundene Rentenversicherung (E-RI) der EUROPA bis zum 31.08.2025 beantragen.
- Der laufende Beitrag muss mindestens 100 € im Monat (bzw. 1.200 € im Jahr) betragen.
- Limitiert auf die ersten 1.000 Anträge1
Leistungen von EUROPA SparKids im Überblick
Erfüllen Sie kleine und große Träume
Führerschein, studieren, die Welt entdecken … Als junger Mensch hat man viele Träume. Unterstützen Sie Ihr Kind schon ab Geburt dabei, diese Träume wahr werden zu lassen! Mit EUROPA SparKids sparen Sie regelmäßig einen Betrag an. So entsteht über die Zeit ein Vermögen, das Sie später weitergeben können.
Geschenketipp für Großeltern und Paten
Mit Einmalbeiträgen, zum Beispiel zum Geburtstag oder zu Weihnachten, stocken Sie das Vermögen Ihres Enkel- oder Patenkindes auf. Oder Sie unterstützen es mit regelmäßigen Beiträgen und werden so Teil einer selbstbestimmten Zukunft Ihrer Liebsten.
Früh starten lohnt sich
Sorgen Sie für eine unbeschwerte Zukunft Ihrer Liebsten uns lassen Sie Ihre Kinder frühzeitig vom Zinseszinseffekt und unserem EUROPA SparKids profitieren. Je früher Sie mit dem Sparen starten, desto geringer muss der monatliche Betrag sein, um Ihr finanzielles Ziel zu erreichen.
Beispiel Vermögensverlauf
Bei der EUROPA können Sie flexibel über das eingezahlte Vermögen entscheiden. Bei größeren Anschaffungen, wie zum Beispiel Führerschein oder eine Weltreise, entnehmen Sie oder Ihr Kind einen Teil des Geldes. Neben einer regelmäßigen Sparquote können Sie auch mit Sonderzahlungen das Vermögen erhöhen.
Unser Tipp: Behalten Sie die Kontrolle über das Vermögen
Entscheiden Sie selbst, wann Sie Ihrem Kind Zugang zu dem angesparten Kapital ermöglichen. Dazu ändern Sie einfach den Versicherungsnehmer von sich selber auf den Namen Ihres Kindes. Das geht ganz einfach und schnell mit nur einer E-Mail oder einem kurze Telefonat.
Das sind die Vorteile, wenn die Versicherte Person ein Elternteil ist und der Versicherungsnehmer das bezugsberechtigte Kind:
- Einfache und kostenlose Vermögensübertragung
- Bei Tod der Versicherten Person in der Ansparphase ist der Gewinn kapitalertragssteuerfrei
- Kapitalerträge sind für das Kind im Erbfall erbschaftssteuerfrei
- Ein Testament ist für dieses Vermögen nicht mehr notwendig
Unsere Möglichkeiten für Ihre Anlagestrategie
Anleger haben unterschiedliche Ziele und Bedürfnisse, wenn sie Geld anlegen. Die einen sind auf der Suche nach möglichst hohen Renditen und sind bereit, dafür auch Risiken einzugehen. Andere möchten lieber eine Mischung aus chancenreichen und eher sicheren Investments. Und wiederum andere legen Wert auf eine möglichst stabile und sichere Anlage.
Mit der World Performance Strategie berücksichtigen wir diese Vielfalt und Sie legen kostengünstig weltweit in ein breit gestreutes Portfolio an. Wählen Sie dazu Ihr persönliches Chancen-Risiko-Profil von defensiv über ausgewogen bis hin zu offensiv.
Gut zu wissen: Alle Fonds innerhalb der Strategien sind als „nachhaltig“ eingestuft (gemäß ESG Artikel 8).
Unser Service für Sie
Erhalten Sie kostenlos einen jährlichen Marktrückblick und Marktausblick als Videobotschaft zu Ihnen nach Hause!
EUROPA SparKids: Mehr als ein ETF-Sparplan
EUROPA SparKids kombiniert die Vorteile eines ETF-Sparplans mit den Stärken unserer fondsgebundenen Rentenversicherung. So profitieren Sie vom Besten aus zwei Welten: Flexibilität bei der Beitragszahlung, Renditechancen durch Kursentwicklung und Überschussbeteiligung sowie Sicherheit für Ihr Sparguthaben.
Ihre Vorteile | EUROPA SparKids |
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Keine Vorabpauschale | |
Keine Ausgabeaufschlag | |
Kostenlose und steuerfreie Fondswechsel | |
Risikokontrolle durch aktives Management zu ETF-Konditionen | |
Kostenloses und steuerfreies Startmanagement | |
Kostenloses und steuerfreies Rebalancing | |
Kostenloses und steuerfreies Laufzeitmanagement | |
Kostenloses und steuerfreies Ablaufmanagement | |
Inflationsschutz durch Dynamik |
Nur das Beste für Ihre Liebsten
Deutschlands beste Altersvorsorge!2 Zum dritten Mal in Folge heißt der Gesamtsieger EUROPA.
Die EUROPA überzeugte mit ihrer hervorragenden Mischung aus Preis, Leistung, Qualität und Service. Nach 2023 und 2024 setzte sie sich auch in diesem Jahr als „Gesamtsieger Altersvorsorge“ durch. Verliehen wird der Preis durch den Fernsehsender n-tv, das Deutsche Institut für Service-Qualität sowie die Ratingagentur Franke und Bornberg.
Häufige Fragen und Antworten zu EUROPA SparKids
Über eine private Altersvorsorge, zum Beispiel in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung, sollte sich jeder Gedanken machen, der seinen derzeitigen Lebensstandard auch im Ruhestand halten möchte. Dabei kommt es auch nicht auf’s Alter an. Egal ob Sie Berufsanfänger sind, mitten im Leben stehen oder kurz vor der Rente sind: zu jeder Lebensphase können Sie Ihre persönliche Altersvorsorge überprüfen und ggf. optimieren.
In Deutschland zahlen die meisten Arbeitnehmer während ihres Berufslebens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wenn Sie in den Ruhestand gehen, zahlt Ihnen der Staat aus dieser Pflichtversicherung einen gewissen Beitrag als Rente aus. Allerdings werden Sie nicht Ihr jetziges Gehalt zur Verfügung haben, sondern nur noch einen kleinen Teil davon. Denn die Menschen in Deutschland werden statistisch immer älter und beziehen daher auch länger Rente. Durch den demografischen Wandel gibt es zusätzlich immer weniger junge Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dadurch droht eine Rentenlücke, also eine immer größer werdende Differenz zwischen letztem Einkommen und tatsächlicher Rente. Durch eine gezielte private Vorsorge ergänzen Sie die gesetzliche Rentenversicherung und verringern bzw. schließen Ihre individuelle Rentenlücke.
Die EUROPA verfügt über eine sehr gute Finanzstärke. So attestiert uns beispielsweise Focus Money „beste Finanzkraft“ und vergibt die Note 1,0 (extrem stark). Damit erzielen wir seit Jahren die höchste Wertung unter allen untersuchten Direktversicherern. Solides Wirtschaften und die Bedürfnisse unserer Kunden stehen für uns im Vordergrund. Mit der EUROPA entscheiden Sie sich also für ein grundsolides Unternehmen.
Da Sie nicht wissen, wie lange Sie leben werden, können Sie auch nicht mit Sicherheit sagen, wie viel Geld Sie im Ruhestand benötigen. Wenn Sie Ihr Kapital aus dem ETF- oder Fondssparplan aufgebraucht haben, bleibt Ihnen nur die gesetzliche Grundrente. Die fondsgebundene Rentenversicherung können Sie sich jedoch als monatliche Rente auszahlen lassen – ein Leben lang und egal, wie alt Sie werden.
Ein Richtwert ist, 10 bis 15 Prozent Ihres Nettoeinkommens in die private Altersvorsorge zu stecken. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, zunächst Ihre individuelle Rentenlücke zu berechnen. Also welche gesetzliche Rente können Sie erwarten und wie viel müssen Sie aufstocken, um in etwa 80 % Ihres jetzigen Nettoeinkommens zu erreichen. Bei der Berechnung spielen allerdings viele Faktoren eine Rolle: Haben Sie zum Beispiel Wohneigentum oder werden Sie auch im Rentenalter noch Miete zahlen müssen? Bleiben Sie in Ihrem großen Haus wohnen oder ziehen Sie in eine kleinere Wohnung, wenn die Kinder aus dem Haus sind? Haben Sie die Inflation bedacht?
Bei der Ermittlung Ihres persönlichen Bedarfs unterstützen wir Sie gerne unter 0221 – 5737 283.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Fondspalette, bestehend aus kostengünstigen ETFs und aktiv gemanagten Aktienfonds. Wählen Sie aus unterschiedlichen Anlageschwerpunkten Ihre Favoriten und stellen Sie sich Ihr individuelles Portfolio mit bis zu 10 verschiedenen Fonds zusammen. Zur Fonds-Analyse
Bei der EUROPA haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fondsauswahl jeweils bis zu 6 Mal im Jahr zu ändern. Dabei können Sie Ihr Fondsguthaben entweder in andere Investmentfonds umschichten (shiften) oder die Fondsaufteilung für künftige Beitragszahlungen ändern (switchen). Gebühren fallen dafür nicht an. Nutzen Sie für die Änderung der Zusammenstellung Ihrer Fonds das entsprechende Formular.
Die aktuelle Zusammenstellung der Fonds Ihres Vertrags sowie die Höhe des Guthabens können Sie ganz bequem über das Kundenportal einsehen. Alternativ entnehmen Sie diese Werte der letzten Jahresmitteilung. Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular, per Telefon, Post oder E-Mail erreichen.
Bei einem klassischen ETF- oder Fondssparplan müssen Sie auf die erzielten Erträge, wie Zinsen oder Dividenden, Abgeltungssteuer zahlen, sobald Ihr Freibetrag ausgeschöpft wurde. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung fallen während der Ansparphase keine Steuern an. Übrigens auch nicht, wenn Sie die Investmentfonds oder ETFs wechseln. (Bei einer Entnahme fallen ggf. Steuern an.)
Entscheiden Sie sich dazu, bei Rentenbeginn Ihr Kapital auszahlen zu lassen, können Sie steuerliche Vorteile nutzen. Dies ist möglich, wenn seit Vertragsbeginn mindestens 12 Jahre vergangen sind, Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und wenn es während der Vertragslaufzeit zu keinen steuerlich relevanten Vertragsanpassungen gekommen ist.
Sollten Sie sich für die Auszahlung einer monatlichen Rente entscheiden, wird nur der Ertragsanteil mit Ihrem individuellen Einkommensteuersatz besteuert. Der Ertragsanteil hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab.
ETF bedeutet „Exchange Traded Funds“, also börsengehandelte Indexfonds. Sie bilden die Wertentwicklung eines Index ab, beispielsweise des Deutschen Aktienindex DAX oder des MSCI World. Somit investieren Sie mit einem ETF nicht in einzelne Aktien, sondern in ganze Märkte, Länder oder Branchen. Die Vorteile eines ETF: Sie vereinen die Vorteile von Aktien und Fonds, die laufenden Kosten sind günstiger als bei aktiv gemanagten Aktienfonds und durch die breite Streuung bieten sie ein geringeres Anlagerisiko.
Bei einem aktiven ETF treffen Fondsmanager aktive Entscheidungen über das Portfolio. Das bedeutet, dass der ETF-Anbieter die jeweiligen Positionen und deren Gewichtung innerhalb des ETFs selber bestimmt. Dadurch besteht bei aktiven ETFs die Chance, den Markt zu übertreffen. Übrigens: Im Gegensatz zu aktiven Fonds unterliegen ETFs strengen Offenlegungspflichten.
Erfahren Sie mehr über aktive ETFs bei der EUROPA.
Nein. Der Vermögensaufbau für Ihr (Enkel)Kind hat keinen Einfluss auf den Anspruch von Kindergeld. Das Kindergeld wird unabhängig vom Vermögen des Kindes gezahlt.
Bei einem Antrag auf Ausbildungsförderung muss die Angabe möglicher Rückkaufswerte erfolgen. Es erfolgt in der Regel eine Prüfung zur Freistellung vor dem Hintergrund bestimmter Freibeträge. Es ist daher ratsam, sich vor Antragstellung beim zuständigen BAföG-Amt über die genauen Regelungen zu informieren.
- Versicherungsnehmer: Diese Person schließt den Vertrag ab, hat alle daraus resultierende Rechten und Pflichten und erhält sämtliche zum Vertrag gehörenden Unterlagen. Bei Kindern übernehmen diese Rolle meist die Eltern oder Großeltern. Später ist auch eine Vertragsübertragung auf das Kind möglich. (Versicherungsnehmer-Wechsel).
- Versicherte Person: Auf diese Person bezieht sich der Versicherungsschutz – das ist bei EUROPA SparKids in der Regel das Kind.
- Beitragszahler: Hierbei handelt es sich um die Person, die die Beiträge leistet. Das sind häufig die Eltern oder Großeltern.
- Bezugsberechtigter: Das ist die Person, die die Leistung erhalten soll – beispielsweise das Kind bei Rentenbeginn.
Sofern der Versicherungsnehmer von der Versicherten Person abweicht, wird eine mögliche bei Vertragsabschluss bestimmte Person neuer Versicherungsnehmer. Wurde niemand benannt, fällt der Vertrag an die Erben des Versicherungsnehmers – also häufig an das Kind.
Sind Versicherungsnehmer und Versicherte Person identisch, endet der Vertrag.
Ein Freistellungsauftrag verhindert den Abzug von Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bis zu den Grenzen des sogenannten Sparer-Pauschbetrags und wird relevant, sobald die private Rentenversicherung Erträge erwirtschaftet, die steuerpflichtig sein können. Es gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1000 € pro Jahr. Um automatische Steuerabzüge zu vermeiden, sollte der Freistellungsauftrag (im Namen des Kindes) frühzeitig bei der Versicherung hinterlegt werden – idealerweise direkt bei Versicherungsbeginn.
Bei Zahlungsschwierigkeiten bietet EUROPA SparKids verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten:
- Beitragsstundung: Unter Beibehaltung des vollen Versicherungsschutzes können die Beiträge bis zu sechs Monate zinslos gestundet werden. Die gestundeten Beiträge sind nachzuzahlen.
- Beitragspause: Unter Wegfall des Versicherungsschutz kann die Beitragszahlung für bis zu sechs Monate unterbrochen werden.
- Herabsetzung des Beitrags: Durch eine Reduzierung des Beitrags verringern sich die versicherten Leistungen. Innerhalb von drei Jahren kann eine Wiedererhöhung beantragt werden.
- (Befristete) vorzeitige Beitragsfreistellung: Durch eine Beitragsfreistellung ruht der Vertrag und die Leistungen reduzieren sich entsprechend. Je nach Höhe des Vertragsguthabens kann der Vertrag erlöschen. Innerhalb von drei Jahren kann eine Wiederaufnahme der Beitragszahlung erfolgen. Die Beitragsfreistellung kann auch auf 36 Monate befristet werden.
Bitte informieren Sie sich über die jeweilen Voraussetzungen und Regelungen in Ihren Allgemeinen Vertragsinformationen.
In der Regel hat nur der Versicherungsnehmer als Vertragspartner (z. B. ein Elternteil) alle Rechten und Pflichten und somit Zugriff auf das Vermögen.
Grundsätzlich können Sie EUROPA SparKids für Ihr Enkelkind abschließen. In diesem Fall sind Sie Versicherungsnehmer und Ihr Enkelkind Versicherte Person.
Allerdings ist bei minderjährigen Enkelkindern die Zustimmung der Eltern erforderlich, da es sich bei einem solchen Vertrag rechtlich um eine Verfügung über das Leben des Kindes handelt (Versicherung auf fremdes Leben). Ist Ihr Enkelkind volljährig, ist eine Zustimmung der Eltern nicht notwendig.
Dies kann nur bedingt festgelegt werden: Als Versicherungsnehmer hat man alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und kann festlegen, wer die Rente oder die Kapitalleistung erhalten und wann diese Auszahlung stattfinden soll. Sobald jedoch das Kind leistungsberechtigt ist, entscheidet es selbst über die Verwendung des Geldes.
Solange das Kind minderjährig ist, hat es keinen Zugriff auf das Guthaben und kann keine Entscheidungen über den Vertrag treffen – auch nicht mit Zustimmung der Eltern.
Erst wenn das Kind volljährig ist, kann der Vertrag auf das Kind übertragen werden. Ist das Kind bezugsberechtigt oder wird selbst zum Versicherungsnehmer, darf es selbst entscheiden, was mit dem Geld geschieht.
Für beispielsweise den Führerschein oder das Studium ist eine einmalige kostenfreie Entnahme ab 1.000 € vom 15. bis 21. Lebensjahr möglich. Ansonsten können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu vier Entnahmen im Kalenderjahr unter Abzug von Kosten durchgeführt werden.
Bitte informieren Sie sich über die jeweilen Voraussetzungen und Regelungen in Ihren Allgemeinen Vertragsinformationen.
Neben der Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten und Teilauszahlungen bietet EUROPA SparKids umfangreiche Erhöhungsmöglichkeiten, wie Sonderzahlungen, Beitragserhöhungen, Nachversicherungsgarantien sowie weitere zahlreiche Flexibilitäten.
Bitte informieren Sie sich über die jeweilen Möglichkeiten in Ihren Allgemeinen Vertragsinformationen.
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