Für die meisten ist es ein großer Schritt, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und geben wertvolle Tipps, auf welche Details, Tücken und Vorschriften Sie beim Erwerb einer Wohnung achten müssen.
Was muss ich beim Wohnungskauf beachten?
Wer sich eine Eigentumswohnung zulegt, macht dies zumeist nur einmal im Leben. Daher sollte die kostspielige Investition gut bedacht sein, auch mit Blick auf einen möglichen Wiederverkauf. Und es gibt zahlreiche Aspekte, Tücken und Regularien, die man beachten sollte. Auch wenn Sie die Wohnung vermieten wollen, vor allem aber, wenn Sie die Wohnung selbst nutzen.
Ihre Bedürfnisse und Ihre Lebenssituation bestimmen primär Ihre Entscheidung: Als Single mag ein kleines Appartement mitten in der Stadt super sein, eine Familie mit Hund dagegen braucht es größer und grüner. Und doch gibt es bestimmte Kriterien, die Wohnungen attraktiv und beliebt machen. Was sollte man also beim Wohnungskauf beachten?
Hat die Wohnung eine gute Lage?
Besonderen Einfluss auf den Wert und die Beliebtheit einer Immobilie hat die Lage: Hierzu zählen eine gute Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel oder zu Bundesstraßen oder Autobahnen, Grünanlagen in der Nähe, Einkaufsmöglichkeiten (vor allem Friseure, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken) und Ärzte. Für eine Familie sind Kindergärten oder Schulen in der näheren Umgebung ein wichtiges Kriterium. Zudem sollte man checken, welche Sportmöglichkeiten, Restaurants oder Bars schnell erreichbar sind.
Vor dem Kauf sollte man sich auch über den Ruf des Viertels erkundigen. In Städten gibt es immer wieder Viertel, die sich zum hippen Viertel entwickeln – mit entsprechend steigenden Miet- und Immobilienpreisen. Um das herauszufinden, hilft das Internet, aber Sie können auch Anwohner fragen.
Zustand des Gebäudes checken
Ebenso sollten Sie checken, welchen Lärmquellen die Wohnung ausgesetzt sein könnte. Hohes Verkehrsaufkommen, eine Bahn- oder Straßenbahnlinie oder quirliges Nachtleben mögen weder Sie noch ein potenzieller Mieter. Auch sollten Sie erfragen, ob die Nachbarn eher ruhig und rücksichtsvoll oder Störenfriede sind. Besichtigen Sie eine Wohnung immer tagsüber. Nur so finden Sie heraus, ob sie lichtdurchflutet ist (häufig in oberen Etagen) oder eher ein dunkles Loch (kann im Erdgeschoss vorkommen). Und denken Sie bei einer Besichtigung im Sommer daran, dass die Sonne im Winter tiefer steht und möglicherweise ganz hinter einem Nebengebäude bleibt.
Auch das Gebäude gehört gründlich unter die Lupe genommen: In welchem Zustand sind Dach, Fassade, Keller und Balkon oder Terrasse? Entsprechen Rohre und Leitungen den neuesten Standards? Auch wichtig: Wie wird in der Wohnung geheizt – und wann wurde die Heizung zuletzt kontrolliert und modernisiert? Klar ist: Der Anstrich der Fassade, eine Erneuerung des Dachs oder eine neue Heizungsanlage wird richtig teuer – und als mögliches neues Mitglied der Eigentümergemeinschaft zahlen Sie dann Ihren Anteil.
Wohnung auf Herz und Nieren prüfen
Der genaueste Blick gilt natürlich der Wohnung selbst: Sehen Sie sich Wände, Böden, Fenster, Decke und Türen genau an. Hören Sie nicht nur den Ausführungen des Maklers oder des Vorbesitzers zu, sondern beachten Sie beim Wohnungskauf auch: Wurde das Parkett schon einmal abgeschliffen? Wo befindet sich der Waschmaschinenanschluss? Fällt für die Einbauküche eine Ablöse an? Machen Sie Fotos von der Wohnung.
Mehr zur Hausratversicherung finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel über die Hausratversicherung der EUROPA.
Nicht jeder ist handwerklich versiert und kann den Zustand einer Wohnung einschätzen. Daher lohnt es sich gegebenenfalls, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Ein vollwertiges Verkehrswertgutachten durch einen Fachmann kostet zumeist etwa 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswertes der Eigentumswohnung. Die günstigere Alternative: das Kurzgutachten. Hier nimmt der Sachverständige etwa 500 Euro und begleitet Sie bei der Besichtigung. Und kann Ihnen sagen, welche möglichen Renovierungen und Sanierungen anfallen werden und was diese kosten. Das verschafft Ihnen finanzielle Planungssicherheit.
Beim Kaufvertrag geht nichts ohne Notar
Optimal ist, wenn Ihnen der Makler oder der Vorbesitzer die letzten zwei oder drei Protokolle der Eigentümerversammlung aushändigt. Bei der Lektüre erkennen Sie oft, wie die Stimmung unter den Eigentümern ist, welche größeren Reparaturen in der Vergangenheit angefallen sind oder welche Vorhaben geplant sind. Zudem erfahren Sie so, wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist.
Und was ist beim Wohnungskauf zu beachten, wenn es zum Kaufvertrag kommt? Egal ob Altbau, Rohbau oder bezugsfertige Wohnung: Ohne Notar geht nichts. Dieser setzt einen Kaufvertragsentwurf auf. Diesen sollte man gründlich prüfen, bevor man ihn unterschreibt; und gewünschte Änderungen durch den Notar einpflegen lassen. Wichtig ist, dass im Vertrag außer der Wohnung auch alle dazugehörigen Nebenflächen aufgeführt werden – wie Kellerraum oder Garagenplatz. Erwirbt man eine noch nicht fertiggestellte Wohnung vom Bauträger, werden oft Anzahlungen verlangt. Diese sollten dann im Kaufvertrag aufgelistet werden.
Für die Finanzierung bei der Bank sollten Sie diese Unterlagen parat haben:
- Kopie des Kaufvertrags
- Grundbuchauszug
- Personalausweis
- Gehalts-/Lohnabrechnung der letzten drei Monate
- Nachweis des Vorjahreseinkommens
- Exposé der Wohnung
- Grundriss
- Berechnung der Nutz- und Wohnfläche
- Bilder der Wohnung und des Hauses
- (den Mietvertrag, falls die Wohnung noch vermietet ist)
Zur Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar benötigen Sie:
- Personalausweis
- Kaufvertragsentwurf
- Teilungserklärung
- Verweisungs- und Bezugsurkunde
Kaufnebenkosten beim Wohnungskauf berücksichtigen
Der Kaufpreis und die Finanzierung sind das eine. Jedoch sollte jeder, der vorhat, eine Eigentumswohnung zu kaufen und zu finanzieren, an die Kaufnebenkosten denken. Neben den Umzugskosten, möglichen Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen, einer möglichen Übernahme oder Anschaffung einer Einbauküche und neuen Möbeln sind die Ausgaben nicht zu verhindern: Notar- und Grundbuchkosten (ca. 2 Prozent des Kaufpreises) und Grunderwerbssteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 bis 6,5 Prozent). Unter Umständen kommt noch eine mögliche Maklercourtage (etwa 4 bis 7 Prozent) on top.
Hausgeld und weitere laufende Kosten
Nach dem Umzug in die erworbene Wohnung ist die Freude groß, dass man nun keine Miete mehr zahlen muss. Aber dafür müssen Sie als Mitglied der Eigentümergemeinschaft monatlich Hausgeld (auch Wohngeld genannt) zahlen. Dies wird verwendet (zumeist von einem Hausverwalter) für Versicherungen, Heizung im Haus, Wasser und Hausstrom, Hausmeister, Reinigung, Abfallgebühren, Instandhaltungsrücklage und andere kleinere Gebühren.
Als Faustregel gilt: Sie müssen im Schnitt mit drei bis vier Euro Hausgeld pro Quadratmeter der Wohnfläche rechnen. Und: Je älter das Gebäude, desto höher fällt in der Regel das Hausgeld aus, da die Instandhaltung mehr Geld verschlingt. Neben dem Hausgeld müssen Sie dem Staat jährlich die Grundsteuer zahlen; die Höhe ist abhängig von Wohnungsgröße und den jeweiligen Hebesätzen der Städte oder Gemeinden. Und natürlich belasten weiter Gebühren für Strom, Wasser, Heizung, Internet etc. den Geldbeutel, denn diese sind nicht über das Wohngeld abgedeckt.
Kredit mit einer Risikolebensversicherung absichern
Sinnvoll ist es, den Kredit für die Wohnung mit einer Risikolebensversicherung abzusichern. Denn sollte einem etwas zustoßen, könnten die Hinterbliebenen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. So kann man sie zumindest vor Geldsorgen schützen. Viele Banken verlangen sogar ausdrücklich die Absicherung der Immobilienfinanzierung mit einer Risikolebensversicherung. Die EUROPA bietet hierzu den Tarif E-VRL easy an, für den Sie nur zwei Gesundheitsfragen beantworten müssen.
Welche Gründe noch für eine Absicherung mit einer Risikolebensversicherung sprechen und wie wichtig diese ist, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, finden Sie im Ratgeber-Beitrag zur EUROPA Risikolebensversicherung.
Stand: 24.05.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.