Eine überflutete Straße.
Elementarschäden mitversichern: Ratgeber für Eigentümer und Mieter

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Wenn Natur­ereignisse wie Hoch­wasser, Erd­rutsche oder Schnee­massen Schäden anrichten, sprechen wir von Elementar­schäden.
  • Mit einer Zusatz­absicherung zu Ihrer Wohn­gebäude­versicherung und zur Hausrat­versicherung können Sie sich gegen Elementar­schäden versichern.
  • Unser Ratgeber erklärt, was genau Elementar­schäden sind und für wen eine Elementar­schaden-Versicherung sinnvoll ist.

Elementarschäden mitversichern: Ratgeber für Eigentümer und Mieter

Natur­ereignisse wie Stark­regen richten immer häufiger große Schäden an Gebäuden und Haus­rat an. Dagegen können Sie sich mit einer Elementar­schaden-Versicherung absichern. Erfahren Sie hier, warum dies für Ihre Immobilie und Ihren Haus­rat sinnvoll ist – und worauf Sie achten müssen.

Die Urlaubs­freude war schnell vorüber. In ihrer Ferien­wohnung in Italien sehen Conny und Thomas am 14. Juli 2021 in der Tages­schau die dramatischen Bilder von der Flut­katastrophe an der Ahr. Was sie nicht wissen: In derselben Nacht dringt in ihr Einfamilien­haus in der Nähe von Köln Wasser vom Stark­regen durchs Fenster ins Kinder­zimmer. Als sie eine Woche später nach Hause kommen, ist der Parkett­boden zerstört und die Wände sind voller Schimmel. Estrich, Fußboden­heizung, Parkett, Tapeten – alles muss raus und ersetzt werden. Der Austausch kostet 16.000 Euro. Die gute Nachricht: Das Paar ist durch eine Wohn­gebäude­versicherung abgesichert, die Elementar­schäden gleich mitversichert. Dazu zählen zum Beispiel Natur­gefahren wie Überschwemmungen aufgrund von Witterungs­niederschlägen.

 

2021 das teuerste Jahr durch Naturgefahren

Naturgefahren haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Laut Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft e.V. (GDV) war 2021 das teuerste Natur­gefahren­jahr aller Zeiten: Es entstanden Schäden in Höhe von 12,5 Milliarden Euro (2020: zwei Milliarden Euro) für deutsche Versicherer. Allein das durch das Sturm­tief „Bernd“ ausgelöste Juli-Hoch­wasser verursachte acht Milliarden Euro Schaden und war die teuerste Katastrophe dieser Art in Deutschland überhaupt. Zum Vergleich: Das Elbe-Hoch­wasser im Juni 2013 verursachte Schäden in Höhe von 2,25 Milliarden Euro.

 

Versicherung gegen Elementarschäden ist besonders sinnvoll

Eine Wohn­gebäude­versicherung und eine Hausrat­versicherung schützen Haus- und Wohnungs­eigentümer bzw. Mieter bereits gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungs­wasser. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rück­stau, Erd­beben, Erd­senkung, Erd­rutsch, Schnee­druck, Lawinen und Vulkan­ausbruch lassen sich mit einer Elementar­schaden-Versicherung absichern. Dies ist besonders sinnvoll, denn solche Schäden nehmen schnell ein existenz­bedrohendes Ausmaß an, zum Beispiel, wenn Hochwasser ein Haus unbewohnbar macht, Dächer unter Schnee­lasten einstürzen oder ganze Keller inklusive Haus­rat und Haus­technik volllaufen.

Weitere wichtige Informationen für Eigentümer und Mieter finden Sie im Ratgeber-Artikel zur Wohngebäudeversicherung. Auch zum Thema Hausratversicherung gibt es mehr in unserem Ratgeber-Artikel.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Wohn­gebäude­­versicherung.

Was sind Elementar­schäden? Genaue Definition und Beispiele.

Von einer Überschwemmung ist die Rede, sofern der Grund und Boden des Versicherungs­grundstückes mit erheblichen Mengen von Oberflächen­wasser überflutet sind.
Dazu zählt schon ein kleiner harmloser Bach, der bei Witterungs­niederschlägen über die Ufer treten und ein Grund­stück über­schwemmen kann. Das gilt erst recht für große Flüsse. Auch Überschwemmungen infolge von Witterungs­niederschlägen zählen zu den versicherten Risiken wie im Fall von Conny und Thomas. Wenn Grund­wasser an die Ober­fläche gelangt und dann ins Haus eindringt, ist auch dies versichert. Bleibt das Grund­wasser unter der Erdoberfläche und dringt ins Haus ein, ist dies nicht versichert.

Sind diese Ereignisse auf natürlichem Wege eingetreten, sind sie versichert. Sind die Ereignisse die Folge von menschen­gemachten Aktivitäten, zum Beispiel Erd­rutsche nach Bau­tätigkeiten, kommt nicht die Elementar­schaden-Versicherung für die Schäden auf. Eventuell leistet die Versicherung des Verursachers.

Von Rückstau spricht man, wenn Wasser aus Abwasserleitungen des Gebäudes ins Haus oder in die Wohnung gelangen. Dies kann nach Regen oder Aus­uferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern passieren. Wichtig ist, dass Eigentümer, die eine Rück­stau­sicherung installiert haben, diese regelmäßig überprüfen.

Stürzen Dächer durch das Gewicht des Schnees ein, spricht man von Schneedruck. Unter Elementar­schäden fallen auch Lawinen, wenn Schnee oder Eismassen von Berghängen abgehen.

Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berg­hängen niedergehen.

Ein Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druck­entladung beim Aufreißen der Erd­kruste, verbunden mit Lava­ergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen. Beispiel: der Vulkan­ausbruch auf La Palma am 19. September 2021.

Gut zu wissen: Laut Verbraucher­zentrale müssen Sie als Versicherungs­nehmer bestimmte Vorkehrungen treffen, um Elementar­schäden so gering wie möglich zu halten, zum Beispiel in überflutungs­gefährdeten Räumen Rückschlag­klappen anbringen und bei Regen Fenster und Türen geschlossen halten. Kombinieren Sie Ihre Hausrat­versicherung mit der Elementar­schaden-Versicherung, sollten Gegenstände im Keller­bereich meist mindestens zwölf Zentimeter über dem Fußvboden gelagert werden. 

 

Für wen lohnt sich eine Elementarschaden-Versicherung?

Alle Haus- und Wohnungs­eigentümer sollten ihre Wohn­gebäude­versicherung mit einer Elementar­schaden­versicherung kombinieren. Wie im Fall von Conny und Thomas sind ihre Immobilien – also die nicht beweglichen Teile – dann gegen Elementar­schäden abgesichert. Aber auch lose Teile wie Möbel oder Haus­technik können von Natur­gefahren beschädigt werden, zum Beispiel wenn ausgeufertes Fluss­wasser in Keller oder das Erd­geschoss eindringt und Wert­sachen oder eine Heizungs­anlage ruiniert. Daher ist es wichtig, auch die Hausrat­versicherung zusätzlich um eine Elementar­schaden-Versicherung zu ergänzen. 

Fazit: Alle Eigentümer von Immobilien sollten ihre Wohn­gebäude­versicherung mit einer Elementar­schaden-Versicherung verbinden. Auch eine Haus­rat­versicherung, kombiniert mit einer Elementar­schaden-Versicherung, ist für alle Bewohner von Wohnungen sinnvoll – also für Mieter und Eigentümer gleichermaßen. So sind feste und lose Güter gut geschützt.
 

Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Hausratversicherung.

Risiko von Überschwemmungen unterschiedlich hoch

 

Von Überschwemmungen sind längst nicht mehr nur Ufer­bereiche von großen Flüssen betroffen. Selbst kleine Bäche können bei starkem Regen plötzlich anschwellen und große Schäden anrichten. Um das Risiko für jede Region ein­schätzen zu können, haben die deutschen Versicherer das Zonierungssystem „ZÜRS Geo“ entwickelt. Damit ordnen sie je nach Überschwemmungs­risiko die Adressen einer der vier Gefährdungs­klassen zu. 

Gefährdungsklasse 1
Diese Adressen sind einer sehr geringen Gefährdung durch Hoch­wasser größerer Gewässer ausgesetzt. Hier tritt seltener als einmal in 200 Jahren ein Hoch­wasser auf.
ZÜRS berücksichtigt auch Gebäude, die weniger als 100 Meter von Bächen entfernt liegen, und zeigt diese Information zusätzlich in dieser Gefährdungs­klasse an. Denn bei größeren Überschwemmungen hat sich gezeigt, dass ein nennens­werter Teil der Schäden in der Bach­zone liegt – und dann die Schäden groß sind.
Ebenfalls werden hier Adressen auf Inseln oder Küsten­regionen aufgeführt, da das Sturm­flut­risiko nicht versichert ist. 

Gefährdungsklasse 2
In dieser Region sind Hoch­wasser seltener als einmal in 100 Jahren. In diese Klasse fallen insbesondere Flächen, die bei einem sogenannten „extremen Hoch­wasser“ ebenfalls überflutet sein können. In der Gefährdungs­klasse 2 sind auch Objekte enthalten, die durch einen Deich geschützt sind. Voraussetzung: Der Deich ist so gebaut, dass er zumindest ein 100-jährliches Hoch­wasser abhält.

Gefährdungsklasse 3
In diesen Regionen gibt es statistisch Hoch­wasser einmal in 10 bis 100 Jahren.

Gefährdungsklasse 4
Hier findet Hoch­wasser statistisch gesehen mindestens einmal in 10 Jahren statt.


Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Risiko für Überschwemmungen ist? Mit wenigen Angaben können Sie es hier überprüfen. 

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Stand: 27.06.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.