Naturereignisse wie Starkregen richten immer häufiger große Schäden an Gebäuden und Hausrat an. Dagegen können Sie sich mit einer Elementarschaden-Versicherung absichern. Erfahren Sie hier, warum dies für Ihre Immobilie und Ihren Hausrat sinnvoll ist – und worauf Sie achten müssen.
Elementarschäden mitversichern: Ratgeber für Eigentümer und Mieter
Die Urlaubsfreude war schnell vorüber. In ihrer Ferienwohnung in Italien sehen Conny und Thomas am 14. Juli 2021 in der Tagesschau die dramatischen Bilder von der Flutkatastrophe an der Ahr. Was sie nicht wissen: In derselben Nacht dringt in ihr Einfamilienhaus in der Nähe von Köln Wasser vom Starkregen durchs Fenster ins Kinderzimmer. Als sie eine Woche später nach Hause kommen, ist der Parkettboden zerstört und die Wände sind voller Schimmel. Estrich, Fußbodenheizung, Parkett, Tapeten – alles muss raus und ersetzt werden. Der Austausch kostet 16.000 Euro. Die gute Nachricht: Das Paar ist durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert, die Elementarschäden gleich mitversichert. Dazu zählen zum Beispiel Naturgefahren wie Überschwemmungen aufgrund von Witterungsniederschlägen.
2021 das teuerste Jahr durch Naturgefahren
Naturgefahren haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) war 2021 das teuerste Naturgefahrenjahr aller Zeiten: Es entstanden Schäden in Höhe von 12,5 Milliarden Euro (2020: zwei Milliarden Euro) für deutsche Versicherer. Allein das durch das Sturmtief „Bernd“ ausgelöste Juli-Hochwasser verursachte acht Milliarden Euro Schaden und war die teuerste Katastrophe dieser Art in Deutschland überhaupt. Zum Vergleich: Das Elbe-Hochwasser im Juni 2013 verursachte Schäden in Höhe von 2,25 Milliarden Euro.
Versicherung gegen Elementarschäden ist besonders sinnvoll
Eine Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung schützen Haus- und Wohnungseigentümer bzw. Mieter bereits gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch lassen sich mit einer Elementarschaden-Versicherung absichern. Dies ist besonders sinnvoll, denn solche Schäden nehmen schnell ein existenzbedrohendes Ausmaß an, zum Beispiel, wenn Hochwasser ein Haus unbewohnbar macht, Dächer unter Schneelasten einstürzen oder ganze Keller inklusive Hausrat und Haustechnik volllaufen.
Weitere wichtige Informationen für Eigentümer und Mieter finden Sie im Ratgeber-Artikel zur Wohngebäudeversicherung. Auch zum Thema Hausratversicherung gibt es mehr in unserem Ratgeber-Artikel.
Was sind Elementarschäden? Genaue Definition und Beispiele.
Von einer Überschwemmung ist die Rede, sofern der Grund und Boden des Versicherungsgrundstückes mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser überflutet sind.
Dazu zählt schon ein kleiner harmloser Bach, der bei Witterungsniederschlägen über die Ufer treten und ein Grundstück überschwemmen kann. Das gilt erst recht für große Flüsse. Auch Überschwemmungen infolge von Witterungsniederschlägen zählen zu den versicherten Risiken wie im Fall von Conny und Thomas. Wenn Grundwasser an die Oberfläche gelangt und dann ins Haus eindringt, ist auch dies versichert. Bleibt das Grundwasser unter der Erdoberfläche und dringt ins Haus ein, ist dies nicht versichert.
Sind diese Ereignisse auf natürlichem Wege eingetreten, sind sie versichert. Sind die Ereignisse die Folge von menschengemachten Aktivitäten, zum Beispiel Erdrutsche nach Bautätigkeiten, kommt nicht die Elementarschaden-Versicherung für die Schäden auf. Eventuell leistet die Versicherung des Verursachers.
Von Rückstau spricht man, wenn Wasser aus Abwasserleitungen des Gebäudes ins Haus oder in die Wohnung gelangen. Dies kann nach Regen oder Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern passieren. Wichtig ist, dass Eigentümer, die eine Rückstausicherung installiert haben, diese regelmäßig überprüfen.
Stürzen Dächer durch das Gewicht des Schnees ein, spricht man von Schneedruck. Unter Elementarschäden fallen auch Lawinen, wenn Schnee oder Eismassen von Berghängen abgehen.
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.
Ein Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen. Beispiel: der Vulkanausbruch auf La Palma am 19. September 2021.
Gut zu wissen: Laut Verbraucherzentrale müssen Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Vorkehrungen treffen, um Elementarschäden so gering wie möglich zu halten, zum Beispiel in überflutungsgefährdeten Räumen Rückschlagklappen anbringen und bei Regen Fenster und Türen geschlossen halten. Kombinieren Sie Ihre Hausratversicherung mit der Elementarschaden-Versicherung, sollten Gegenstände im Kellerbereich meist mindestens zwölf Zentimeter über dem Fußvboden gelagert werden.
Für wen lohnt sich eine Elementarschaden-Versicherung?
Alle Haus- und Wohnungseigentümer sollten ihre Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombinieren. Wie im Fall von Conny und Thomas sind ihre Immobilien – also die nicht beweglichen Teile – dann gegen Elementarschäden abgesichert. Aber auch lose Teile wie Möbel oder Haustechnik können von Naturgefahren beschädigt werden, zum Beispiel wenn ausgeufertes Flusswasser in Keller oder das Erdgeschoss eindringt und Wertsachen oder eine Heizungsanlage ruiniert. Daher ist es wichtig, auch die Hausratversicherung zusätzlich um eine Elementarschaden-Versicherung zu ergänzen.
Fazit: Alle Eigentümer von Immobilien sollten ihre Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschaden-Versicherung verbinden. Auch eine Hausratversicherung, kombiniert mit einer Elementarschaden-Versicherung, ist für alle Bewohner von Wohnungen sinnvoll – also für Mieter und Eigentümer gleichermaßen. So sind feste und lose Güter gut geschützt.
Risiko von Überschwemmungen unterschiedlich hoch
Von Überschwemmungen sind längst nicht mehr nur Uferbereiche von großen Flüssen betroffen. Selbst kleine Bäche können bei starkem Regen plötzlich anschwellen und große Schäden anrichten. Um das Risiko für jede Region einschätzen zu können, haben die deutschen Versicherer das Zonierungssystem „ZÜRS Geo“ entwickelt. Damit ordnen sie je nach Überschwemmungsrisiko die Adressen einer der vier Gefährdungsklassen zu.
Gefährdungsklasse 1
Diese Adressen sind einer sehr geringen Gefährdung durch Hochwasser größerer Gewässer ausgesetzt. Hier tritt seltener als einmal in 200 Jahren ein Hochwasser auf.
ZÜRS berücksichtigt auch Gebäude, die weniger als 100 Meter von Bächen entfernt liegen, und zeigt diese Information zusätzlich in dieser Gefährdungsklasse an. Denn bei größeren Überschwemmungen hat sich gezeigt, dass ein nennenswerter Teil der Schäden in der Bachzone liegt – und dann die Schäden groß sind.
Ebenfalls werden hier Adressen auf Inseln oder Küstenregionen aufgeführt, da das Sturmflutrisiko nicht versichert ist.
Gefährdungsklasse 2
In dieser Region sind Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren. In diese Klasse fallen insbesondere Flächen, die bei einem sogenannten „extremen Hochwasser“ ebenfalls überflutet sein können. In der Gefährdungsklasse 2 sind auch Objekte enthalten, die durch einen Deich geschützt sind. Voraussetzung: Der Deich ist so gebaut, dass er zumindest ein 100-jährliches Hochwasser abhält.
Gefährdungsklasse 3
In diesen Regionen gibt es statistisch Hochwasser einmal in 10 bis 100 Jahren.
Gefährdungsklasse 4
Hier findet Hochwasser statistisch gesehen mindestens einmal in 10 Jahren statt.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Risiko für Überschwemmungen ist? Mit wenigen Angaben können Sie es hier überprüfen.
Stand: 27.06.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.