ab 10,85 € / Monat1
Zahnstein: Entstehung, Entfernung und Vorsorge
Die EUROPA Zahnzusatzversicherung bekommt erneut die Bestnote von Stiftung Warentest
Zum fünften Mal in Folge wurde die EUROPA mit der Bestnote von Stiftung Warentest ausgezeichnet (Ausgabe 7/2025). Der Premium-Schutz + Zahnbehandlung Plus erreicht das höchste Qualitätsurteil „sehr gut (0,5)“. Außerdem punktet die EUROPA mit dem niedrigsten Monatsbeitrag für einen 43-jährigen Beispielkunden beim Kundentyp „Rundum sorglos“ sowie mit dem niedrigsten Durchschnittsbeitrag im Alter von 43 bis 73 Jahren.
Das Fazit von Stiftung Warentest: „Kosten für Zahnersatz lassen sich schon für wenig Geld gut absichern.“
Leistungsübersicht | Komfort (E-ZI + E-ZB) | Premium (E-ZP + E-ZB) |
|---|---|---|
Zahnersatz | bis zu 90 % | 100 % |
Zahnbehandlung | ||
Zahnprophylaxe | max. 250 € / Jahr | max. 250 € / Jahr |
Alle Leistungen anzeigen (Klicken zum Ausklappen) | ||
Zahnaufhellung (Bleaching) | max. 250 € / Jahr | max. 250 € / Jahr |
Funktionsdiagnostik | bis zu 90 % | 100 % |
Augmentation | bis zu 90 % | 100 % |
Röntgenleistungen | ||
Kieferorthopädie für Kinder (pro Versicherungsfall) | 80 % (max. 2.000 €) | 80 % (max. 2.000 €) |
Kieferorthopädie für Erwachsene bei Unfall | 100 % | 100 % |
Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. Knirscherschienen) | ||
Besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen | max. 250 € / Jahr | max. 250 € / Jahr |
Einschließlich diverser „Hightech-Leistungen“ |
Implantate, Kronen & Brücken
Ein Zahn kann durch Karies, einen Unfall oder jahrelange Belastung so stark geschädigt sein, dass er ersetzt werden muss. Viele Betroffene entscheiden sich für eine dauerhafte Lösung, z. B. Implantate, Kronen oder Brücken. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in den meisten Fällen nur einen festen Zuschuss – unabhängig für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden.
Füllungen & Inlays
Leichte Zahnschmerzen sind oft das erste Anzeichen für Karies. Wird der Schaden früh erkannt, kann der Zahn in den meisten Fällen gerettet werden. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur Kosten für einfache Füllungen. Hochwertige Materialien wie Keramik oder Komposit (Kunststoff) müssen meist ganz oder teilweise selbst gezahlt werden.
Zahnreinigung & Vorsorge
Vorsorge ist der beste Schutz vor Zahnkrankheiten. Durch regelmäßige professionelle Zahnreinigungen oder Fissurenversiegelungen verringern Sie die Gefahr vor Karies. Allerdings werden diese Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse häufig gar nicht oder nur teilweise übernommen. (Mehr Infos zum Thema „Zahnstein: Entstehung und Entfernung“ finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.)
Angstfreie Behandlung & Sedierung
Ob Wurzelbehandlung, Parodontose-Behandlung oder Füllung – eine Behandlung ist für viele mit Angst und Stress verbunden. Während die medizinisch notwendige Behandlung meist von der Krankenkasse gezahlt wird, werden zusätzliche Maßnahmen zur Schmerz- und Angstlinderung meist nicht übernommen. (Mehr Infos zum Thema „Angst vor dem Zahnarzt bei Kindern“ finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.)
Zahnspangen & Aligner
Eine richtige Zahn- und Kieferstellung ist neben der Ästhetik auch sehr wichtig für eine gute Funktion der Kauorgane. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Behandlungen der Kieferorthopädie bei Erwachsenen in der Regel nicht. In Folge eines Unfalls sind Sie jedoch mit unserer Zahnversicherung bestens abgesichert. (Mehr Infos zum Thema „Zahnspangen für Kinder“ finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.)
Eine Zusatzversicherung ist auch für Kinder sinnvoll. Denn statistisch gesehen braucht jedes zweite Kind in Deutschland eine Zahnspange. Und Zahnspangen sind teuer: die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können bis zu 7.000 € betragen.
Bei uns erhalten Sie eine zuverlässige Zahnzusatzversicherung für Kinder schon ab 10,85 € im Monat. Diese übernimmt beispielsweise bis zu 2.000 € für kieferorthopädische Behandlungen.
Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse für Zahnersatz nur einen „Festkostenzuschuss“ von 60, 70 oder 75 % (je nach Pflege ihres Bonusheftes) der sogenannten Regelversorgung. Eine Regelversorgung bedeutet Grundversorgung, sprich die einfachste und meist günstigste Versorgung Ihrer Zähne. Mehrkosten für eine höherwertigere Behandlung müssen Sie selbst tragen. Diese Kosten können bis in den drei- bis vierstelligen Bereich ansteigen. Die Beteiligung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleibt hingegen gleich.
Hier ein Rechenbeispiel: Die Kosten für eine Brücke aus Nicht-Edelmetall, für einen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich, betragen bei der Grundversorgung ca. 750 €. Der Zuschuss Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse für diesen Zahnersatz beträgt 450 € (60 %). Den restlichen Betrag zahlen Sie aus eigener Tasche.
Wenn Sie aber höherwertigen Zahnersatz wünschen, wie z. B. eine Keramik-Brücke oder sogar ein Implantat, erhöht sich Ihr Eigenanteil deutlich. Denn der Zuschuss bleibt gleich, die Gesamtkosten hingegen können auf ca. 1.500 € oder 3.500 € steigen.
Wir übernehmen je nach gewähltem Tarif 80 / 90 % (je nach Pflege Ihres Bonusheftes) oder 100 % aller Zahnarztkosten für Zahnersatz, abzüglich der Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Angefangen von der klassischen Krone bis hin zu hochwertigen Implantaten.
Wählen Sie einfach unseren Komfort-Schutz (E-ZI) mit 80 / 90 % Erstattung oder unseren Premium-Tarif (E-ZP) mit 100 % Erstattung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Zusatzschutz an – unsere Zahnbehandlung Plus (E-ZB). Hier erstatten wir Ihnen auch Ihre anfallenden Kosten für Zahnbehandlungen, zum Beispiel für professionelle Zahnreinigung. So genießen Sie einen Rundumschutz zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Eine detaillierte Gegenüberstellung unserer Tarife finden Sie in unserer ausführlichen Leistungstabelle auf dieser Seite.
Die Abkürzung GOÄ steht für die Gebührenordnung für Ärzte. Sie gibt die Mindest- und Höchstsätze vor, auf der Ärzte ihre medizinischen Leistungen mit Privatpatienten abrechnen können.
Die Abkürzung GOZ steht für Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Über die GOZ werden alle zahnmedizinischen Leistungen abgerechnet, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.
Eine Zahnzusatzversicherung bieten wir an, ...
Nein, Sie haben sofortigen Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn.
Ja, unsere Zahnzusatz-Tarife können auch bei wenigen fehlenden Zähnen abgeschlossen werden. Ggf. müssen wir für die ersten vier Kalenderjahre eine individuelle Zahnstaffel vereinbaren. Sollte die Anzahl der fehlenden Zähne größer als drei sein, so ist ein Abschluss nicht mehr möglich.
Bei der Antragstellung ist es wichtig, dass Ihre Zähne gesund sind. Sobald eine zahnärztliche / kieferorthopädische Behandlung notwendig ist oder Ihr Zahnarzt eine Erkrankung im Zahnbereich diagnostiziert, eine Behandlung angeraten oder bereits einen Heil- und Kostenplan erstellt hat, ist ein Abschluss bis zum Behandlungsende nicht möglich.
Daher empfehlen wir Ihnen: Schließen Sie eine private Zusatzversicherung ab, solange Ihre Zähne noch gesund sind. So genießen Sie frühzeitig umfassenden Versicherungsschutz und schützen sich vor hohen Zahnarztkosten. Vor allem im zunehmenden Alter.
Die EUROPA Zahnzusatzversicherung hat jeweils für beide Tarife eine Zahnstaffel, die den Erstattungsbetrag für die ersten vier Jahre begrenzt:
| Komfort-Schutz (E-ZI) | Premium-Schutz (E-ZP) |
|---|---|
| 1.200 Euro im ersten Kalenderjahr | 1.500 Euro im ersten Kalenderjahr |
| 2.400 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren | 3.000 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren |
| 3.600 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren | 4.500 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren |
| 4.800 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren | 6.000 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren |
Die Begrenzung entfällt bei Unfällen. Der Zusatzschutz für Zahnbehandlungen (E-ZB) ist nicht davon betroffen.
Ja – die Mindestvertragsdauer unserer Zahnzusatzversicherung beträgt zwei Jahre.
Ja – Ihre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Versicherungsjahresende nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Am einfachsten reichen Sie uns Ihre Rechnung oder den Heil- und Kostenplan online ein: Schadenmeldung Zahnzusatzversicherung
Alternativ erreichen Sie uns
per Post:
EUROPA Versicherung
Serviceteam Leistung
Piusstr. 137
50595 Köln
per Telefon: 0221 5737 - 585
per Fax: 0221 5737 - 445
per E-Mail: krankenleistung@europa.de
Ja – Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen beträgt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €.
Zahnstein: Entstehung, Entfernung und Vorsorge
Kurz erklärt: Der Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt
Zahnaufhellung – alles Wichtige zum Thema Bleaching
Haben Sie eigentlich eine ...
1)
Tarif E-ZI der EUROPA Versicherung AG; 0-20 Jahre, inklusive Zahnbehandlung Plus.
2)
Tarif E-ZP der EUROPA Versicherung AG; 0-20 Jahre, inklusive Zahnbehandlung Plus.