Eine junge Frau lächelt in die Kamera.

Zahn­zusatz­versicherung mit Bestnote

  • Bis zu 100 % Kostenerstattung
  • Bis zu 250 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • Bestnote von Stiftung Warentest (Finanztest 7/2025)

ab 10,85 € / Monat1

Darum ist eine Zahnzusatz­versicherung sinnvoll

  • Eine Zahn­zusatz­versicherung unterstützt Sie finanziell bei einer Zahn­behandlung.
  • Eine Absicherung ist sinn­voll, da die gesetz­liche Kranken­kasse zum Beispiel für Zahn­ersatz nur eine Grund­versorgung über­nimmt – für Sie bleibt ein ggf. kost­spieliger Eigen­anteil übrig.
  • Je nach gewähltem Tarif übernimmt die Zahn­zusatz­versicherung neben den Kosten für Zahn­ersatz auch Zahn­behandlungen und die professionelle Zahn­reinigung.
  • Ein Abschluss lohnt sich schon in jungen Jahren, denn in der Zahn­zusatz­versicherung sind auch Leistungen für Kiefer­orthopädie oder Fissuren­versiegelung für Kinder enthalten.

 

Die Highlights der EUROPA Zahn­zusatz­versicherung

Die EUROPA Zahn­zusatz­versicherung bekommt erneut die Best­note von Stiftung Warentest

Zum fünften Mal in Folge wurde die EUROPA mit der Bestnote von Stiftung Warentest ausgezeichnet (Ausgabe 7/2025). Der Premium-Schutz + Zahn­behandlung Plus erreicht das höchste Qualitäts­urteil „sehr gut (0,5)“. Außerdem punktet die EUROPA mit dem niedrigsten Monats­beitrag für einen 43-jährigen Beispiel­kunden beim Kunden­typ „Rundum sorglos“ sowie mit dem niedrigsten Durchschnitts­beitrag im Alter von 43 bis 73 Jahren.

Das Fazit von Stiftung Warentest: „Kosten für Zahnersatz lassen sich schon für wenig Geld gut absichern.“

Alle Leistungen unserer Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich

Leistungsübersicht

Komfort (E-ZI + E-ZB)
Premium (E-ZP + E-ZB)

Zahnersatz

bis zu 90 %

100 %

Zahnbehandlung

Zahnprophylaxe

max. 250 € / Jahr

max. 250 € / Jahr

Alle Leistungen anzeigen (Klicken zum Ausklappen)
 
 

Zahnaufhellung (Bleaching)

max. 250 € / Jahr

max. 250 € / Jahr

Funktionsdiagnostik

bis zu 90 %

100 %

Augmentation

bis zu 90 %

100 %

Röntgenleistungen

Kieferorthopädie für Kinder (pro Versicherungsfall)

80 % (max. 2.000 €)

80 % (max. 2.000 €)

Kieferorthopädie für Erwachsene bei Unfall

100 %

100 %

Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. Knirscherschienen)

Besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen

max. 250 € / Jahr

max. 250 € / Jahr

Einschließlich diverser „Hightech-Leistungen“

Welche Kosten übernimmt die Zahn­zusatz­versicherung?

Was zahlt unsere Zahn­zusatz­versicherung?

  • Zahnbehandlungen (z. B. Wurzel- oder Parodontosebehandlungen)
  • Hochwertige Füllungen (z. B. Kunststoff-Füllungen)
  • Zahnersatz (z. B. Implantate, Brücken, Kronen, Inlays, Veneers, Lumineers, Verblendungen)
  • Bis zu 250 € im Jahr für Zahnprophylaxe oder zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Professionelle Zahnreinigung, Bleaching)
  • Bis zu 2.000 € für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern (z. B. Zahnspangen)
  • Kieferorthopädie für Erwachsene bei einem Unfall
  • Knirscherschienen
  • Bis zu 250 € im Jahr für besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen

Was zahlt unsere Zahn­zusatz­versicherung nicht?

  • Eine bereits begonnene oder von Ihrer Zahnärztin / Ihrem Zahnarzt bereits angeratene Behandlung zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns
  • Kosmetische Zahnbehandlungen
  • Mehrkosten, die durch das Überschreiten der Höchstsätze der GOÄ / GOZ entstehen

Sie haben Fragen zur Zahn­zusatz­versicherung?

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Welche Behandlungen werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen?

Implantate, Kronen & Brücken

Ein Zahn kann durch Karies, einen Unfall oder jahre­lange Belastung so stark geschädigt sein, dass er ersetzt werden muss. Viele Betroffene entscheiden sich für eine dauer­hafte Lösung, z. B. Implantate, Kronen oder Brücken. Die gesetzliche Kranken­kasse zahlt in den meisten Fällen nur einen festen Zuschuss – unabhängig für welchen Zahn­ersatz Sie sich entscheiden.

Füllungen & Inlays

Leichte Zahn­schmerzen sind oft das erste Anzeichen für Karies. Wird der Schaden früh erkannt, kann der Zahn in den meisten Fällen gerettet werden. Allerdings über­nimmt die gesetzliche Kranken­kasse nur Kosten für einfache Füllungen. Hoch­wertige Materialien wie Keramik oder Komposit (Kunst­stoff) müssen meist ganz oder teilweise selbst gezahlt werden.

Zahnreinigung & Vorsorge

Vorsorge ist der beste Schutz vor Zahn­krankheiten. Durch regelmäßige professionelle Zahn­reinigungen oder Fissuren­versiegelungen verringern Sie die Gefahr vor Karies. Allerdings werden diese Leistungen von der gesetzlichen Kranken­kasse häufig gar nicht oder nur teil­weise übernommen. (Mehr Infos zum Thema „Zahnstein: Entstehung und Entfernung“ finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.)

Angstfreie Behandlung & Sedierung

Ob Wurzel­behandlung, Parodontose-Behandlung oder Füllung – eine Behandlung ist für viele mit Angst und Stress verbunden. Während die medizinisch notwendige Behandlung meist von der Kranken­kasse gezahlt wird, werden zusätzliche Maßnahmen zur Schmerz- und Angst­linderung meist nicht übernommen. (Mehr Infos zum Thema „Angst vor dem Zahnarzt bei Kindern“ finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.)

Zahnspangen & Aligner

Eine richtige Zahn- und Kiefer­stellung ist neben der Ästhetik auch sehr wichtig für eine gute Funktion der Kau­organe. Gesetzliche Kranken­kassen übernehmen diese Behandlungen der Kiefer­orthopädie bei Erwachsenen in der Regel nicht. In Folge eines Unfalls sind Sie jedoch mit unserer Zahn­versicherung bestens abgesichert. (Mehr Infos zum Thema „Zahnspangen für Kinder“ finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag.)

Unser Tipp: Zahn­versicherung für Kinder

Eine Zusatzversicherung ist auch für Kinder sinnvoll. Denn statistisch gesehen braucht jedes zweite Kind in Deutschland eine Zahnspange. Und Zahnspangen sind teuer: die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können bis zu 7.000 € betragen. 

Bei uns erhalten Sie eine zuverlässige Zahnzusatzversicherung für Kinder schon ab 10,85 € im Monat. Diese übernimmt beispielsweise bis zu 2.000 € für kieferorthopädische Behandlungen.

Jetzt Kinder absichern

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse für Zahnersatz nur einen „Festkostenzuschuss“ von 60, 70 oder 75 % (je nach Pflege ihres Bonusheftes) der sogenannten Regelversorgung. Eine Regelversorgung bedeutet Grundversorgung, sprich die einfachste und meist günstigste Versorgung Ihrer Zähne. Mehrkosten für eine höherwertigere Behandlung müssen Sie selbst tragen. Diese Kosten können bis in den drei- bis vierstelligen Bereich ansteigen. Die Beteiligung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleibt hingegen gleich.

Hier ein Rechenbeispiel: Die Kosten für eine Brücke aus Nicht-Edelmetall, für einen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich, betragen bei der Grundversorgung ca. 750 €. Der Zuschuss Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse für diesen Zahnersatz beträgt 450 € (60 %). Den restlichen Betrag zahlen Sie aus eigener Tasche.

Wenn Sie aber höherwertigen Zahnersatz wünschen, wie z. B. eine Keramik-Brücke oder sogar ein Implantat, erhöht sich Ihr Eigenanteil deutlich. Denn der Zuschuss bleibt gleich, die Gesamtkosten hingegen können auf ca. 1.500 € oder 3.500 € steigen.

Wir übernehmen je nach gewähltem Tarif 80 / 90 % (je nach Pflege Ihres Bonusheftes) oder 100 % aller Zahnarztkosten für Zahnersatz, abzüglich der Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Angefangen von der klassischen Krone bis hin zu hochwertigen Implantaten.

Wählen Sie einfach unseren Komfort-Schutz (E-ZI) mit 80 / 90 % Erstattung oder unseren Premium-Tarif (E-ZP) mit 100 % Erstattung.

Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Zusatzschutz an – unsere Zahnbehandlung Plus (E-ZB). Hier erstatten wir Ihnen auch Ihre anfallenden Kosten für Zahnbehandlungen, zum Beispiel für professionelle Zahnreinigung. So genießen Sie einen Rundumschutz zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Eine detaillierte Gegenüberstellung unserer Tarife finden Sie in unserer ausführlichen Leistungstabelle auf dieser Seite.

Die Abkürzung GOÄ steht für die Gebührenordnung für Ärzte. Sie gibt die Mindest- und Höchstsätze vor, auf der Ärzte ihre medizinischen Leistungen mit Privatpatienten abrechnen können.

Die Abkürzung GOZ steht für Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Über die GOZ werden alle zahnmedizinischen Leistungen abgerechnet, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.

Eine Zahnzusatzversicherung bieten wir an, ...

  • … ab Geburt bis zu einem Alter von 74 Jahren
  • … wenn die zu versichernde Person gesetzlich krankenversichert ist und noch keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat
  • … wenn der versichernden Person keine bzw. nicht mehr als 3 Zähne fehlen oder keine bzw. nicht mehr als 5 Zähne ersetzt wurden (gilt nicht für Milch- und Weisheitszähne)

Nein, Sie haben sofortigen Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn.

Ja, unsere Zahnzusatz-Tarife können auch bei wenigen fehlenden Zähnen abgeschlossen werden. Ggf. müssen wir für die ersten vier Kalenderjahre eine individuelle Zahnstaffel vereinbaren. Sollte die Anzahl der fehlenden Zähne größer als drei sein, so ist ein Abschluss nicht mehr möglich.

Bei der Antragstellung ist es wichtig, dass Ihre Zähne gesund sind. Sobald eine zahnärztliche / kieferorthopädische Behandlung notwendig ist oder Ihr Zahnarzt eine Erkrankung im Zahnbereich diagnostiziert, eine Behandlung angeraten oder bereits einen Heil- und Kostenplan erstellt hat, ist ein Abschluss bis zum Behandlungsende nicht möglich.

Daher empfehlen wir Ihnen: Schließen Sie eine private Zusatzversicherung ab, solange Ihre Zähne noch gesund sind. So genießen Sie frühzeitig umfassenden Versicherungsschutz und schützen sich vor hohen Zahnarztkosten. Vor allem im zunehmenden Alter.

Die EUROPA Zahnzusatzversicherung hat jeweils für beide Tarife eine Zahnstaffel, die den Erstattungsbetrag für die ersten vier Jahre begrenzt:

Komfort-Schutz (E-ZI)Premium-Schutz (E-ZP)
1.200 Euro im ersten Kalenderjahr1.500 Euro im ersten Kalenderjahr
2.400 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren3.000 Euro in den ersten 2 Kalenderjahren
3.600 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren4.500 Euro in den ersten 3 Kalenderjahren
4.800 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren6.000 Euro in den ersten 4 Kalenderjahren

Die Begrenzung entfällt bei Unfällen. Der Zusatzschutz für Zahnbehandlungen (E-ZB) ist nicht davon betroffen.

Ja – die Mindestvertragsdauer unserer Zahnzusatzversicherung beträgt zwei Jahre. 

Ja – Ihre Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Versicherungsjahresende nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. 

Am einfachsten reichen Sie uns Ihre Rechnung oder den Heil- und Kostenplan online ein: Schadenmeldung Zahnzusatzversicherung

Alternativ erreichen Sie uns

per Post:

EUROPA Versicherung
Serviceteam Leistung
Piusstr. 137
50595 Köln

per Telefon: 0221 5737 - 585

per Fax: 0221 5737 - 445

per E-Mail: krankenleistung@europa.de

Ja – Sie können Ihre Zahnzusatzversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen beträgt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer 1.900 € und für Selbstständige 2.800 €.

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  • 1)

    Tarif E-ZI

    Tarif E-ZI der EUROPA Versicherung AG; 0-20 Jahre, inklusive Zahnbehandlung Plus.

  • 2)

    Tarif E-ZP

    Tarif E-ZP der EUROPA Versicherung AG; 0-20 Jahre, inklusive Zahnbehandlung Plus.