Welche Motorrad-Führerscheinklassen gibt es?
A&M Führerschein
Mit diesem „Rollerführerschein“ darf man kleine Krafträder mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ (Elektromotor: maximal 4 kW) und bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Neben Rollern, Mokicks und Mopeds gehören dazu auch E-Bikes (Fahrräder mit elektrischen Hilfsmotoren mit bis zu vier kW Leistung), dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 350 Kilogramm („Moped-Autos“).
Führerschein A1
Dieser Führerschein, auch 125er Führerschein genannt, gilt für zwei- oder dreirädrige Leichtkrafträder mit maximal 11 kW/15 PS und 125 cm³ sowie dreirädrige Fahrzeuge (Trikes) mit bis zu 15 kW/20 PS.
A2 Führerschein
Diese gilt für Maschinen bis 35 kW/48 PS und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das bedeutet: Ein A2-Motorrad muss mindestens 175 Kilogramm wiegen.
Führerscheinklasse A
Der Führerschein für die großen Maschinen. Das heißt: Damit darf man Zweiräder und Gespanne ohne Hubraumgrenze und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren.
Übrigens: Um ein Mofa zu fahren, benötigt man keinen speziellen Motorradführerschein. Denn es gilt als Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Stattdessen stellt der TÜV eine Mofa-Prüfbescheinigung aus. Man erhält diese, wenn man sechs Doppelstunden Theorie sowie eine Doppelstunde praktischen Unterricht in einer Fahrschule nachweisen kann und die theoretische Prüfung bestanden hat.
Was ist der B196-Führerschein?
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B (für gängige Pkws) auch Krafträder der Klasse A1 fahren. Voraussetzung ist eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten – jedoch keine theoretische oder praktische Führerscheinprüfung. Zudem müssen Anwärter mindestens 25 Jahre alt sein und bereits fünf Jahre den Führerschein besitzen. Die Berechtigung wird im Führerschein durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert. Sie gilt allerdings nicht im Ausland, und eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.
Welches Mindestalter gilt für welche Motorrad-Führerscheinklassen?
Die Prüfbescheinigung für Mofas kann man bereits mit 15 Jahren erwerben. 16 Jahre alt muss man für die Klassen AM und A1 sein, für den Erwerb des Führerscheins A2 18 Jahre. Für den vollwertigen Motorradführerschein der Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein. Wer allerdings bereits seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2 besitzt, kann die Führerscheinklasse A bereits im Alter von 20 Jahren erwerben.
Welches Motorrad darf ich mit dem Autoführerschein fahren?
Autofahrer mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen grundsätzlich alle Kleinkrafträder mit einem Hubraum bis 50 cm³ fahren. Wer seinen Klasse-3-Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat automatisch die Motorrad-Führerscheinklasse A1 erworben. Und für die Klasse A2 muss nur noch eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden.
Was ist die optimierte praktische Prüfung?
Die „optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) gilt seit dem 1. Januar 2021. Die Neuerung: Die Aufgaben werden vom Prüfer verständlicher als vorher erklärt. Die OPFEP soll helfen, das Unfallrisiko von Fahranfängern zu reduzieren. Zudem bewertet der Prüfer digital per Punktevergabe und Ampelsystem. Auch neu seit 2021: Nach der Prüfung folgt ein Feedbackgespräch, bei dem dem Fahrschüler unabhängig vom Bestehen der Prüfung seine Stärken und Schwächen aufgezeigt werden. Die praktische Prüfung für den Motorradführerschein dauert mittlerweile 70 Minuten – vor Januar 2021 waren es noch 60 Minuten. Entsprechend sind die Prüfungsgebühren gestiegen.
Für welche Führerscheinklassen gilt eine Probezeit?
Diese gilt in Deutschland für die Motorrad-Klassen A, A1, A2, nicht jedoch für die Klasse AM und die Mofa-Prüfbescheinigung. Die Probezeit für Fahranfänger dauert zwei Jahre. Wer in dieser Zeit frei von relevanten Verkehrsverstößen bleibt, besteht die Probezeit. Wer in dieser Zeitspanne allerdings Verkehrsdelikte begeht oder wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit einer Verdopplung der Probezeit auf vier Jahre rechnen. Übrigens: Es gibt keine Möglichkeit, die zweijährige Probezeit zu verkürzen.

Wie lange dauert es, den Motorradführerschein zu machen?
Hier gibt es keine verbindliche Aussage – die Zeit variiert von Fahrschüler zu Fahrschüler. Die theoretische Ausbildung, mit der begonnen wird, beträgt bei der Führerscheinklasse A zum Beispiel verpflichtend zwölf Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff plus vier Doppelstunden zu je 90 Minuten Zusatzstoff.
Die Dauer der parallel dazu startenden praktischen Ausbildung mit den Übungsstunden hängt davon ab, wie schnell Schüler lernen und wie gut der Fahrlehrer ihnen das Fahren beibringt. Vorgeschrieben sind lediglich die zwölf Sonderfahrten. Bei Führerschein-Neulingen kann man durchschnittlich mit etwa zehn Übungsfahrten und zwölf Sonderfahrten rechnen – in Großstädten mit viel Verkehr eher mehr als in ländlichen Regionen. Somit beträgt die Ausbildung für den Motorradführerschein zumeist zwei bis sechs Monate.
Wie viel kostet der Motorradführerschein?
Die Höhe der Kosten für den Motorradführerschein hängt natürlich von der jeweiligen Führerscheinklasse und den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Lernt der Fahrschüler schnell, kann es der Fahrlehrer bei der Mindestanzahl der Fahrstunden belassen. Unsichere Kandidaten werden die Mindestanzahl sicherlich überschreiten. Wer die Prüfung nicht im ersten Anlauf besteht, der muss weitere Ausgaben in Kauf nehmen.
Bei der Fahrschule addieren sich Anmeldegebühr, Theoriestunden, Schulungsunterlagen, Übungsfahrten, Sonderfahrten und Prüfungsgebühr. Hinzu kommen Kosten für den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs, die Gebühren für die theoretische sowie praktische Prüfung, die Passbilder und das Ausstellen des Führerscheins durch die Behörde. Da die Übungs- und Sonderfahrten von Fahrschule, Bundesland und Können des Fahrschülers abhängen, gibt es keine fixe Summe. Eine Spanne von 1.500 bis 2.500 Euro ist realistisch.
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich den Motorradführerschein machen möchte?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Aktuelles biometrisches Passbild
- Antragsgebühr für das Straßenverkehrsamt
- Pkw-Führerschein (falls vorhanden)
- Bisheriger Motorradführerschein (falls vorhanden)
Was trägt man bei der Motorrad-Führerscheinprüfung?
Bereits bei den Übungsfahrten sollten Fahrschüler passend gekleidet sein, bei der Prüfung natürlich ebenso: Die Motorradschutzbekleidung sollte bestehen aus einer Motorradjacke, einer passenden Hose, einem gut sitzenden Helm, Motorradhandschuhen und schützenden Motorradstiefeln.
Wie finde ich eine gute Fahrschule?
Nützlich sind stets Tipps von Freunden und Bekannten. Da die Fahrschule in der Nähe liegen sollte, hilft hier das Internet bei der Suche – inklusive der Bewertungen. Hilfreich ist es, wenn eine Fahrschule flexibel auf den Fortschritt ihrer Schüler sowie die zeitlichen Möglichkeiten eingeht und beispielsweise mehrere verpflichtende Autobahnfahrten zusammenlegt. Ganz wichtig: Sprechen Sie vor Ort mit den Lehrern und werfen Sie einen Blick auf die Maschinen.
Welche Motorrad-Versicherung muss ich haben, um eine Maschine zu fahren?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch für Motorräder gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie wird kein Motorrad zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Motorrads verursachen. Schäden am eigenen Motorrad können Sie mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken. Ein Preisvergleich lohnt sich. So bietet beispielsweise die EUROPA günstige Tarife für Motorräder an.
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Stand: 09.06.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.