Ein Motorradfahrer steht an einer Straße am Meer.
Motorradführerschein: Alles Wissenswerte rund um die Fahrerlaubnis

Was Sie in diesem Artikel erwartet:

  • Den Motorrad­führerschein kann man je nach Alter für verschiedene Klassen machen.
  • Dauer und Kosten hängen von Bundes­land, Fahr­schule und Können des Fahr­schülers ab.
  • Ohne eine Haft­pflicht­versicherung darf man mit der Maschine nicht auf die Straße.

Motorradführerschein: Alles Wissenswerte rund um die Fahrerlaubnis

Viele träumen von der Freiheit auf zwei Rädern. Doch wie funktioniert das eigentlich mit dem Motorrad-Führerschein und worauf muss ich achten? Der Ratgeber-Beitrag der EUROPA beantwortet alle wichtigen Fragen.

Welche Motorrad-Führer­schein­klassen gibt es?

A&M Führerschein

Mit diesem „Roller­führerschein“ darf man kleine Kraft­räder mit einem Hub­raum von maximal 50 cm³ (Elektro­motor: maximal 4 kW) und bis zu einer Höchst­geschwindigkeit von 45 km/h fahren. Neben Rollern, Mokicks und Mopeds gehören dazu auch E-Bikes (Fahrräder mit elektrischen Hilfs­motoren mit bis zu vier kW Leistung), drei­rädrige Krafträder und vier­rädrige Leicht­kraftfahrzeuge bis 350 Kilogramm („Moped-Autos“).

 

Führerschein A1

Dieser Führerschein, auch 125er Führer­schein genannt, gilt für zwei- oder dreirädrige Leicht­krafträder mit maximal 11 kW/15 PS und 125 cm³ sowie dreirädrige Fahrzeuge (Trikes) mit bis zu 15 kW/20 PS.

 

A2 Führerschein

Diese gilt für Maschinen bis 35 kW/48 PS und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das bedeutet: Ein A2-Motorrad muss mindestens 175 Kilogramm wiegen.

 

Führerscheinklasse A

Der Führerschein für die großen Maschinen. Das heißt: Damit darf man Zwei­räder und Gespanne ohne Hub­raum­grenze und ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren.

Übrigens: Um ein Mofa zu fahren, benötigt man keinen speziellen Motorrad­führerschein. Denn es gilt als Klein­kraftrad mit einer Höchst­geschwindigkeit von 25 km/h. Statt­dessen stellt der TÜV eine Mofa-Prüf­bescheinigung aus. Man erhält diese, wenn man sechs Doppelstunden Theorie sowie eine Doppel­stunde praktischen Unterricht in einer Fahr­schule nachweisen kann und die theoretische Prüfung bestanden hat.

Was ist der B196-Führerschein?

Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahr­erlaubnis­klasse B (für gängige Pkws) auch Kraft­räder der Klasse A1 fahren. Voraussetzung ist eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten – jedoch keine theoretische oder praktische Führer­schein­prüfung. Zudem müssen Anwärter mindestens 25 Jahre alt sein und bereits fünf Jahre den Führer­schein besitzen. Die Berechtigung wird im Führer­schein durch den Ein­trag der Schlüssel­zahl 196 bei der Fahr­erlaubnis­klasse B dokumentiert. Sie gilt allerdings nicht im Ausland, und eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.

Wie lange dauert es, den Motorrad­führerschein zu machen?

Hier gibt es keine verbindliche Aus­sage – die Zeit variiert von Fahr­schüler zu Fahr­schüler. Die theoretische Ausbildung, mit der begonnen wird, beträgt bei der Führer­schein­klasse A zum Beispiel verpflichtend zwölf Doppel­stunden zu je 90 Minuten Grund­stoff plus vier Doppelstunden zu je 90 Minuten Zusatzstoff. 
Die Dauer der parallel dazu startenden praktischen Aus­bildung mit den Übungs­stunden hängt davon ab, wie schnell Schüler lernen und wie gut der Fahrlehrer ihnen das Fahren beibringt. Vor­geschrieben sind lediglich die zwölf Sonderfahrten. Bei Führerschein-Neulingen kann man durch­schnittlich mit etwa zehn Übungs­fahrten und zwölf Sonder­fahrten rechnen – in Großstädten mit viel Verkehr eher mehr als in ländlichen Regionen. Somit beträgt die Ausbildung für den Motorrad­führerschein zumeist zwei bis sechs Monate. 

 

Wie viel kostet der Motorrad­führerschein? 

Die Höhe der Kosten für den Motorrad­führerschein hängt natürlich von der jeweiligen Führer­schein­klasse und den individuellen Fähigkeiten des Fahr­schülers ab. Lernt der Fahr­schüler schnell, kann es der Fahr­lehrer bei der Mindes­tanzahl der Fahr­stunden belassen. Unsichere Kandidaten werden die Mindest­anzahl sicherlich überschreiten. Wer die Prüfung nicht im ersten Anlauf besteht, der muss weitere Ausgaben in Kauf nehmen.
Bei der Fahr­schule addieren sich Anmeldegebühr, Theorie­stunden, Schulungs­unterlagen, Übungs­fahrten, Sonder­fahrten und Prüfungsgebühr. Hinzu kommen Kosten für den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs, die Gebühren für die theoretische sowie praktische Prüfung, die Passbilder und das Aus­stellen des Führer­scheins durch die Behörde. Da die Übungs- und Sonder­fahrten von Fahrschule, Bundesland und Können des Fahrschülers abhängen, gibt es keine fixe Summe. Eine Spanne von 1.500 bis 2.500 Euro ist realistisch.

 

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich den Motorrad­führerschein machen möchte?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Antragsgebühr für das Straßenverkehrsamt
  • Pkw-Führerschein (falls vorhanden)
  • Bisheriger Motorradführerschein (falls vorhanden)

 

Was trägt man bei der Motorrad-Führerschein­prüfung?

Bereits bei den Übungsfahrten sollten Fahrschüler passend gekleidet sein, bei der Prüfung natürlich ebenso: Die Motorrad­schutzbekleidung sollte bestehen aus einer Motorrad­jacke, einer passenden Hose, einem gut sitzenden Helm, Motorrad­handschuhen und schützenden Motorrad­stiefeln.

 

Wie finde ich eine gute Fahrschule?

Nützlich sind stets Tipps von Freunden und Bekannten. Da die Fahrschule in der Nähe liegen sollte, hilft hier das Internet bei der Suche – inklusive der Bewertungen. Hilfreich ist es, wenn eine Fahrschule flexibel auf den Fortschritt ihrer Schüler sowie die zeitlichen Möglichkeiten eingeht und beispiels­weise mehrere verpflichtende Autobahn­fahrten zusammenlegt. Ganz wichtig: Sprechen Sie vor Ort mit den Lehrern und werfen Sie einen Blick auf die Maschinen. Falls Sie Ihr Fahrverhalten noch zusätzlich festigen wollen, ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining empfehlenswert. Mehr dazu im Ratgeber-Artikel über Fahrsicherheitstrainings.

 

Welche Motorrad-Versicherung muss ich haben, um eine Maschine zu fahren?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch für Motorräder gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie wird kein Motorrad zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Motorrads verursachen. Schäden am eigenen Motorrad können Sie mit der Teil­kasko­versicherung oder noch umfassender mit einer Voll­kasko­versicherung abdecken. Ein Preis­vergleich lohnt sich. So bietet beispielsweise die EUROPA günstige Tarife für Motorräder an. Mehr Informationen zur passenden Versicherung für Motorräder finden Sie in unserem Ratgeber-Beitrag über Motorradversicherungen.

Was kostet eine Motorrad­versicherung?

Neue Führer­schein­richtlinie der EU

Die EU will 2023 eine neue Führerscheinrichtlinie verabschieden, der Entwurf für diese 4. Führerscheinrichtlinie lag im März 2023 bereits vor. Noch (Stand Juni 2023) ist nichts konkret vom EU-Parlament in Brüssel beschlossen, aber unter den möglichen Änderungen finden sich auch welche, die die Motorradfahrer betreffen. So soll der B196-Führerschein (siehe oben) dann auch im europäischen Ausland anerkannt werden. Und Seniorinnen und Senioren über 70 Jahre könnten verpflichtet werden, alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen. In einigen EU-Ländern ist das bereits Praxis. Falls diese umstrittene Änderung in Deutschland umgesetzt würde, würde sie sowohl für Auto- als auch für Motorradführerscheine gelten.

Erfahren Sie mehr über die EUROPA Motorradversicherung.

Stand: 09.06.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.