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Ein homosexuelles Ehepaar sitzt an einem Flussufer.

Absicherung für verheiratete Homosexuelle und Diverse: Gleichstellung ohne Kompromisse

  • Die Risikolebensversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für verheiratete Paare.
  • Stirbt die versicherte Person, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
  • Die „Ehe für alle“ bringt homosexuellen und diversen Eheleuten gegenüber unverheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren viele Vorteile.

Veröffentlicht am:

07.06.2022 | 14:19:46

Eine Risikolebensversicherung ist ideal, um Ihre Liebsten im Falle Ihres Todes finanziell abzusichern. Dank der „Ehe für alle“ sind verheiratete Homosexuelle und Diverse hierbei mit heterosexuellen Paaren endlich gesetzlich gleichgestellt.

Seit Oktober 2017 dürfen schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten. Die „Ehe für alle“ gilt auch für Diverse, also Menschen, die weder weiblichen noch männlichen Geschlechts sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich klargestellt.

Die gesetzliche Gleichstellung erleichtert das Leben von verheirateten Homosexuellen und Diversen in vielerlei Hinsicht. Zum Beispiel, wenn es um die gegenseitige finanzielle Absicherung geht. Denn wer heiratet, möchte seine Partnerin oder seinen Partner in Sicherheit wissen. 

Wie viele gleichgeschlechtliche Ehepaare gibt es in Deutschland?

Im Jahr 2018 haben etwa 37.000 gleichgeschlechtliche Paare geheiratet. Im Jahr darauf stieg die Zahl auf 52.000 Eheschließungen. 2020 waren es sogar rund 163.000. Meist sind es homosexuelle Männer, die sich das Jawort geben. Insgesamt gab es 2020 rund 373.000 Eheschließungen in Deutschland.

Quelle: Statistisches Bundesamt (destatis.de), 2021
 

Die Risikolebensversicherung ist hier eine der wichtigsten Versicherungen – und eine der einfachsten: Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, wird die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die vorher festgelegten Hinterbliebenen ausbezahlt.

Warum Sie sich mit einer Risikolebensversicherung absichern sollten und wie wichtig diese ist, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen, erfahren Sie auch in unserem umfassenden Ratgeber-Beitrag zur Risikolebensversicherung.

Warum ist eine Risikolebensversicherung für verheiratete Homosexuelle und Diverse sinnvoll?

Die meisten Paare in Deutschland sind sich der Bedeutung einer Risikolebensversicherung bewusst: Laut Statistischem Bundesamt haben fast 60 Prozent der Paarhaushalte (ob kinderlos oder mit Kindern) diesen Versicherungsschutz abgeschlossen.

Natürlich konnten homosexuelle Männer und Frauen sowie diverse Menschen auch vor der „Ehe für alle“ eine Risikolebensversicherung abschließen. Fakt ist aber: Die Gesetzesänderung von 2017 bringt zusätzliche Vorteile – zum Beispiel bei der Risikoprüfung und Nachversicherungsgarantie. Auch beim Bezugsrecht und bei der Erbschaftsteuer lohnt es sich, jetzt noch genauer hinzuschauen.
 

In welchen Ländern dürfen Homosexuelle heiraten?

Insgesamt 17 Staaten in Europa erlauben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Vorreiter sind die Niederlande, die eine Homo-Ehe bereits 2001 eingeführt haben. Auch in folgenden europäischen Ländern gilt die „Ehe für alle“: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Luxemburg, Malta, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien.

Außerhalb Europas können Lesben und Schwule nur in zwölf Ländern heiraten, darunter in Australien, Brasilien und den USA. In Mexiko gibt es Möglichkeiten in einigen Bundesstaaten und in der Hauptstadt.

Quelle: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V. 
 

Gleichbehandlung bei der Risikoprüfung

Die Berechnung der Versicherungsbeiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei der Risikoprüfung spielen unter anderem Beruf, Hobbys, Gesundheit oder Alter eine wichtige Rolle. Die „Ehe für alle“ stellt sicher, dass jedes verheiratete Paar hierbei gleichbehandelt wird. Und zwar nach einheitlichen Kriterien und unabhängig von der sexuellen Identität.
 

Hier finden Sie mehr Infos über die Risikoprüfung

Gleichbehandlung bei der Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie gewährleistet, dass Versicherungsnehmer die Versicherungssumme ändern können. Häufige Anlässe sind zum Beispiel Heirat und die Geburt oder Adoption eines Kindes. Dank der „Ehe für alle“ sind nun auch hier verheiratete Homosexuelle und Diverse mit hetero­sexuellen Eheleuten gesetzlich gleichgestellt.

Bezugsrechte anpassen

Das Bezugsrecht regelt, wer nach Ihrem Tod die vereinbarte Versicherungssumme bekommt. Dazu werden die Begünstigten im Versicherungsvertrag vermerkt. Wer also etwa wegen einer Scheidung oder einer neuen Eheschließung die Bezugsperson ändern möchte, muss dies unbedingt im Versicherungs­vertrag anpassen. Sonst steht der neue Partner womöglich mit leeren Händen da.

Erbschaftsteuer vermeiden

Nur die wenigsten Menschen müssen Erbschaftsteuer für die Leistungen aus einer Risiko­lebens­versicherung zahlen. Der Grund: Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebens­partnerschaften gibt es einen hohen Frei­betrag von 500.000 Euro. Bei unverheirateten Paaren liegt der Freibetrag dagegen bei 20.000 Euro. Wer verheiratet ist, genießt also klare Vorteile.

Zu welchen Anlässen der Abschluss einer Risikolebensversicherung auch empfohlen wird, erfahren Sie im Ratgeber-Beitrag zu passenden Zeitpunkten für eine Risikolebensversicherung.

Berechnen Sie jetzt ganz einfach Ihren persönlichen Beitrag für eine Risikolebensversicherung.