Energieausweis für ein Gebäude.
Der Energieausweis – eine wichtige Orientierung für die Sanierung Ihres Hauses

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Wann ein Energie­ausweis Pflicht ist.
  • Warum der Energie­ausweis für eine Sanierung und beim Immobilien­kauf wichtig ist.
  • Welchen Versicherungs­schutz Sie bei einer Sanierung Ihrer Immobilie benötigen.

Der Energieausweis – eine wichtige Orientierung für die Sanierung Ihres Hauses

Wer eine Immobilie ver­mieten, ver­kaufen oder energie­effizient sanieren möchte, braucht ihn – den Energie­ausweis. Wie man ihn bekommt, worauf man achten muss und warum man bei einer Sanierung gut versichert sein sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Mit Güte­siegeln ist es so eine Sache. Es gibt viele verschiedene – und was sie genau bedeuten, ist auf den ersten Blick nicht immer nach­vollziehbar. Ein Energie­ausweis ist so etwas wie ein Güte­siegel für die Energie­effizienz einer Immobilie. Und wer eine Sanierung plant, sollte deshalb genauer hin­schauen. Seit 2020 muss er ver­pflichtend bei Verkauf, Vermietung oder Renovierung einer Immobilie vorgelegt werden. Der Energie­ausweis darf nur von Fach­leuten aus dem baunahen Gewerbe (Energie­berater, Architekten, Bau­ingenieure, Innen­architekten und Schornstein­feger) ausgestellt werden, kostet circa 70 bis 100 Euro; bei einer notwendigen Begehung vor Ort können die Kosten bei circa 300 bis 500 Euro liegen. Der Ausweis ist zehn Jahre lang gültig. Übrigens: Ver­mieter dürfen die Kosten für den Energie­ausweis nicht auf die Mieter umlegen.

Der von Fach­leuten ausgestellte Energie­ausweis ist ein Bedarfs­ausweis: Er zeigt, wie viel Energie die Immobilie pro Jahr verbraucht. Hiervor unterscheiden muss man den deutlich günstigeren Ver­brauchs­ausweis, der den Energie­verbrauch dokumentiert und auf den drei letzten Abrechnungs­zeiträumen beruht.

 

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Welchen dieser beiden Energie­ausweise man bei einer Sanierung vorlegen muss, hängt von der Größe, dem Bau­jahr und der Nutzung der Immobilie ab. Ein Bedarfs­ausweis ist für Immobilien mit bis zu vier Wohn­einheiten vor­geschrieben. Sind es mehr, kann man zwischen Bedarfs- und Verbrauchs­ausweis wählen. Ein weiteres Kriterium ist das Baujahr. Ein Bedarfs­ausweis ist für Immobilien ver­pflichtend, die vor 1977 gebaut wurden und damit nicht der damals ver­abschiedeten Wärme­schutz­verordnung entsprechen. Denkmal­geschützte Alt­bauten brauchen jedoch keinen Energie­ausweis, ebenso wie frei­stehende Gebäude, deren Gesamt­nutzfläche unter 50 Quadratmetern liegt. Wer eine Sanierung plant und beispiels­weise eine Energie­beratung in An­spruch nehmen möchte, braucht in jedem Fall einen Energie­ausweis.

 

Was steht im Energieausweis?

Güte­siegel enthalten meist viele, nicht immer genau nach­vollzieh­bare Informationen. Was steht also im Energie­ausweis? Neben vielen verschiedenen Werten zu Heiz­wärme und Warm­wasser und Angaben zu Standort, Gebäude­typ, Brutto­grundfläche und bereits erfolgten oder empfohlenen Sanierungs­maßnahmen ist der Gesamt­energie­effizienz­faktor (fGEE) die entscheidende Kenn­zahl. Daran orientiert sich auch die Einordnung der Immobilie in die Farb­skala, die man in ähnlicher Form auch von Elektro­geräten kennt. Je kleiner der Wert, desto energie­effizienter das Gebäude. So fallen hochgradig energie­effiziente Passiv­häuser in die Kategorie A+, während moderne Neu­bauten zumeist den Kategorien A–C und Altbauten den Kategorien D–F zugewiesen werden.

Weil der Aus­weis für das ganze Gebäude berechnet wird, können Mieter, die den Energie­ausweis meistens als Anlage zu ihrem Miet­vertrag erhalten, damit nur schwer den konkreten Energie­bedarf ihrer einzelnen Wohnung einschätzen. Für Hausbesitzer ist der Energie­ausweis un­verzichtbar – nicht nur für die Ver­mietung, sondern auch im Rahmen einer Energie­beratung, die bei geplanten Sanierungs­arbeiten wichtige Orientierungs­punkte gibt.

 

Während der Sanierung richtig versichert

Entscheidet man sich für eine Sanierung, ist der nächste wichtige Schritt, sich mit einer Bauherren-Haft­pflicht­versicherung gegen mögliche Schäden während der Sanierungs­arbeiten abzusichern. Denn als Bau­herr haften Sie mit Ihrem gesamten Ver­mögen, wenn auf Ihrer Bau­stelle ein Dritter zu Schaden kommt. Dies gilt zum Bei­spiel für die Hand­werker, die Ihr Bau­vorhaben umsetzen. Die Folge­kosten eines Unfalls können enorm hoch sein.

Zudem ist es im Zuge einer Sanierung ratsam, die Wohn­gebäude­versicherung entsprechend an­zupassen. Denn Um­bauten, beispiels­weise eine neue Heizungs­anlage, können Risiken minimieren, während andere, wie eine neue Photo­voltaik­anlage, neues Schadens­potenzial bieten. Informieren Sie daher unbedingt Ihren Ver­sicherer. Denn wer sein Haus energie­effizient saniert, sollte es auch gut versichern.

Vor welchen Schäden Sie eine Wohngebäudeversicherung noch schützt, finden Sie neben den wichtigsten Informationen zur Wohngebäudeversicherung, in unserem Ratgeber-Beitrag.

Der Energieausweis auf einen Blick

  • Gütesiegel für den Energiebedarf einer Immobilie
  • Seit 2020 Pflicht bei Verkauf, Vermietung oder Sanierung einer Immobilie
  • Wird von Fachleuten aus dem baunahen Gewerbe ausgestellt
  • Ist zehn Jahre gültig und nicht verlängerbar
  • Kosten von circa 70 bis 100 Euro, bei Begehung vor Ort etwa 300 bis 500 Euro

Was leistet eine Wohn­gebäude­versicherung?

Was kostet eine Wohn­gebäude­versicherung?

Stand: 11.11.2022. Alle Angaben ohne Gewähr.