Ein Kind lächelt in die Kamera.
Zahnzusatzversicherung für Kinder: So treffen Sie die richtige Entscheidung

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Warum Zahnunfälle im früh­kind­lichen und jugendlichen Alter relativ häufig sind.
  • Warum Karies sich oft unbemerkt an schwer zugänglichen Stellen entwickelt.
  • Warum regelmäßige Kontroll­untersuchungen wichtig sind.
  • Welche Diagnosen zu einer kiefer­orthopädischen Behandlung führen.
  • Welche Kosten eine private Zahn­zusatz­versicherung für Kinder in allen genannten Fällen übernehmen.

Zahnzusatzversicherung für Kinder: So treffen Sie die richtige Entscheidung

Karies an den Milchzähnen, Zahn­unfälle im Kindes­alter oder eine langwierige kiefer­orthopädische Behandlung: Wer frühzeitig vorsorgt, ist im Schadens­fall optimal vorbereitet und geschützt. Lesen Sie, welche Kosten eine Zahn­zusatz­versicherung für Ihre Kinder übernimmt.

Ein Notfalltermin in der Zahnarztpraxis Dr. Petra Möllmann: Tobias, sechs Jahre alt, sitzt mit verheultem Gesicht auf dem Behand­lungs­stuhl. Auf der Wiese hinter seinem Haus ging es etwas rau zu. Der Fußball sollte unbedingt in das kleine Tor. Ein größerer Junge wollte genau das verhindern. Das Ende der Geschichte: Tobias’ linker Schneide­zahn ist herausgebrochen, der rechte wackelt ganz gewaltig.

„Zum Glück sind das deine Milchzähne“, tröstet die Zahnärztin, „der neue Zahn steht schon in den Startlöchern und die Schneide­zähne wären sowieso demnächst ausgefallen.“

Zwei Sätze von natürlichen Zähnen sind bereits vor der Geburt im menschlichen Kiefer angelegt: die Milchzähne und die bleibenden Zähne. Jeder Mensch, wie auch die meisten Säugetiere, durchläuft zwei Dentitionen (der Fachbegriff für Zahnung, vom lateinischen dentire für zahnen). Wann genau der je­weilige Zahndurchbruch stattfindet, ist individuell unterschiedlich und hängt vom allgemeinen Körper­wachs­tum und dem Verhältnis von Kiefer zu Gesichtsschädel ab.

In der Regel brechen – im Alter von einem halben Jahr – die unteren Schneidezähne durch. Etwas später folgen die oberen. Ungefähr ein Jahr später kann man die Eckzähne und die ersten Backenzähne sehen. Im Alter von zwei bis drei Jahren ist das Milchgebiss meistens komplett.

Das Zahnen kann völlig problemlos, aber auch schmerzhaft und selten sogar mit Fieberschüben verbunden sein. Dann ist erst mal ein wenig Ruhe, bevor es mit der zweiten Zahnung losgeht.

 

Jeder Mensch ist einzig­artig – jeder Zahn auch

Ungefähr mit dem sechsten Lebens­jahr bricht – oft unbemerkt, da kein Milchzahn ausfällt – der erste bleibende Backenzahn durch. Der eigentliche Zahnwechsel geschieht im folgenden Jahr. Nach und nach lösen sich die Milchzahnwurzeln auf, die Milchzähne fallen aus und werden durch ihre Nachfolger ersetzt.

Im Alter von elf Jahren ist der Zahn­wechsel vollzogen und im Anschluss brechen noch die zweiten Backen­zähne durch, bevor die Weis­heits­zähne sich (sofern sie angelegt sind) im Erwachsenenalter zeigen. Bis der letzte bleibende Zahn durch­gebrochen ist, können so mehr als zwei Jahrzehnte vergehen.

Der genaue Zeitpunkt des Zahn­durch­bruchs und auch die Reihen­folge, in der die Zähne durch­brechen, können individuell sehr unter­schiedlich sein. Weder ein ver­spätetes Zahnen bei Kleinkindern noch eine ungewöhnliche Reihen­folge beim Zahndurchbruch sind Grund zur Sorge.

Gut zu wissen: Gehen Sie frühzeitig und regelmäßig mit Ihrem Kind zu den zahnärztlichen Kontroll­unter­suchungen. Nicht nur verliert der Zahnarztbesuch so seinen Schrecken, auch frühkindliche Karies und andere Unregelmäßigkeiten können so bereits im Frühstadium ohne großen Aufwand behoben werden.

Merke: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema Versicherung aus­einander. Eine Zahn­zusatz­versicherung für Kinder lohnt sich besonders in jüngeren Jahren, wenn die Zähne noch in Ordnung sind. Hat die Zahnärztin bereits eine Behand­lung angeraten, kann keine Zahn­zusatz­versicherung mehr ab­ge­schlossen werden. Erst nach Ab­schluss der Behand­lung ist dies wieder möglich.

Glücklicherweise war bei Tobias der Schreck größer als der tatsächliche Schaden.

Das ist leider nicht immer so. Jedes dritte bis vierte Kind erleidet nach Angaben des Bundesverbands der Kinderzahnärzte bis zu seinem 16. Lebensjahr einen Zahnunfall. In den meisten Fällen sind die oberen Schneide­zähne betroffen: Oft ist ein Zahn­stück abgebrochen oder ein Zahn ganz aus­ge­schlagen. Die kassen­zahn­ärztliche Bundes­vereinigung stellt fest, dass allein beim Schul- oder Freizeit­sport etwa jedes dritte Kind eine Verletzung der Zähne erleidet.

Erfahren Sie mehr über die Leistungen und Details unserer Zahn­zusatz­versicherung für Kinder.

Entdecken und Aus­probieren gehört zum Leben, Vorsorge auch – mit Zahn­zusatz vom Testsieger

Während bei kleineren Kindern in der Regel die fehlende motorische Sicherheit beim Toben und Entdecken die Ursache für Stürze und Unfälle ist, sind es bei Jugendlichen oft Trendsportarten wie Inlineskating und Mountainbiking.

Damit im Falle eines Zahnunfalls nicht nur die kassenärztliche Standardversorgung zum Tragen kommt, sondern das Gebiss Ihres Kindes bestmöglich und hochwertig versorgt wird, sollten Sie frühzeitig über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken.

Die Grundversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Wenn Sie über den Standard hinaus eine höherwertige Behand­lung bei Zahnersatz wünschen (was gerade bei den bleibenden Zähnen sinnvoll sein kann), übernimmt die EUROPA für Sie je nach gewähltem Tarif („Komfort“ oder „Premium“) zwischen 80 und 100 Prozent der Kosten bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ (Gebühren­ordnung für Ärzte und Zahnärzte) für:

  • Vollprothesen
  • Teilprothesen
  • Brücken
  • Stiftzähne
  • Brücken
  • Kronen
  • Inlays
  • Veneers
  • Lumineers
  • Verblendungen
  • Orale Implantate
  • Augmentative Behandlung

Bei Unfällen erstattet die EUROPA im Tarif „Zahnbehandlung Plus“ 100 Prozent der Kosten für kiefer­orthopädische Behandlungen bis zum Höchst­satz der GOÄ/GOZ.

Gut zu wissen: Auch Lücken im Milch­gebiss sollten nicht über längere Zeit unversorgt bleiben, da es an­sonsten zu Problemen bei der Sprach­entwicklung oder zum „Wandern“ der anderen Zähne kommen kann. Dies kann jahre­lange kiefer­orthopädische Behand­lungen zur Folge haben.

Aufgrund der Vielzahl von Indi­kationsgründen kommt Zahn­ersatz bei Kindern gar nicht so selten vor.

Karies gilt als die häufigste chronische Krankheit weltweit

Zurück zu Tobias: „Weißt du was, Tobias, wo du gerade schon hier bist, schaue ich mir kurz noch deine anderen Zähne an.“ Dr. Möllmann nimmt den kleinen, dentalen Mundspiegel und führt ihn vorsichtig die obere Zahnreihe entlang. „Oje, sechs drei und sechs vier sind kariös.“

Jeder Zahn besitzt eine Nummer, mit der sich seine Position in der Zahnreihe eindeutig benennen lässt. Das System zur Bezeichnung der Zähne heißt Zahnschema. Weltweit gibt es rund 40 verschiedene Zahnschemata, doch hierzulande wird in aller Regel das der Fédération Dentaire Internationale verwendet.

Die häufigste und seit vor­geschicht­licher Zeit nachweisbare Krank­heit des Menschen ist die Zahn­karies, auf Deutsch die Zahn­fäule.

Unglaublich, aber wahr: In Deutschland ist nur ungefähr ein Prozent der Erwachsenen kariesfrei, hat also naturgesunde Zähne.

Der Barmer-Zahnreport 2020 hat folgende alarmierende Fakten offenbart:

  • Mehr als die Hälfte der Zehn­jährigen (54 Prozent) wird wegen Karies an den Milch­zähnen behandelt.
  • Ein Drittel der 12-Jährigen in Deutschland hat bereits Karies im bleibenden Gebiss.

Der Zahnschmelz ist die härteste Substanz des menschlichen Körpers. Der Zahnschmelz der Milchzähne ist jedoch nur halb so dick wie bei den bleibenden Zähnen. Auch sein Mineralstoffgehalt fällt deutlich geringer aus als beim Schmelz der bleibenden Zähne. Das erklärt, warum die Milchzähne viel anfälliger für Karies sind als ihre Nachfolger und damit auch besonderer Pflege bedürfen.

Unterschiedliche Faktoren müssen zusammenwirken, damit Karies entsteht. Schlechte Ernährung (vor allem zu viele zuckerhaltige Getränke und Speisen) sowie mangelnde Zahnpflege stehen dabei an erster Stelle.

Das Robert-Koch-Institut hat in einem Gesundheitsmonitoring herausgefunden, dass sich ein knappes Viertel der Kinder und Jugendlichen zu selten die Zähne putzt. Bei den 11- bis 17-Jährigen, also in einem Zeitraum, in dem die Eltern im Badezimmer außen vor bleiben, steigt der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit ungenügender Mundhygiene weiter an.

Behandlung von Karies: Das zahlt die Zahn­zusatz­versicherung der EUROPA

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Standardbehandlung: Kunststofffüllung im Frontzahnbereich, Amalgam im Seitenbereich.

Wird ein hochwertiger Zahnersatz gewünscht, müssen die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst getragen werden.

Die EUROPA übernimmt für Sie im Tarif „Zahnbehandlung Plus“ die Kosten für alle plastischen Füllungen zu 100 Prozent. Um Karies vorzubeugen, werden für Maßnahmen wie Fissurenversiegelung und die professionelle Zahnreinigung 250 Euro jährlich übernommen. Sollte es zu Kariesfolgeschäden wie der Parodontose kommen, übernehmen wir auch diese Behandlungen vollständig.

Darüber hinaus zahlen wir für besondere schmerz- und angst­lindernde Maßnahmen bis zu 250 Euro pro Jahr.

Weitere hilfreiche Tipps, damit der nächste Zahnarztbesuch so angenehm wie möglich wird, finden Sie im Ratgeber-Artikel über das Thema: Wie man Kindern die Angst vor dem Zahnarzt nimmt.

Dr. Möllmann erklärt, wie wichtig effizientes und regelmäßiges Zähneputzen ist. Gerade Kinder müssen das Zähneputzen richtig erlernen und von Anfang an von den Eltern dabei begleitet werden.

Besonders an schwer zugänglichen Stellen und bei engen Zahnzwischenräumen kann sich Karies zunächst unbemerkt entwickeln. Umso wichtiger sind regelmäßige Kontroll­untersuchungen, Zahnputztraining und Zahn­prophylaxe beim Zahnarzt. „Da machst du gleich einen Termin aus und dann üben wir das zusammen. Ihr habt ja eine Zahn­zusatzversicherung, die übernimmt die Kosten.“

Professionelle Zahn­reinigung: Das zahlt die Zahn­zusatz­versicherung der EUROPA

Grundsätzlich gilt: Professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung. Viele gesetz­liche Kassen leisten jedoch freiwillige Zuschüsse.

Kontrolluntersuchungen und gesetz­liche Zahnvorsorge sind ab dem 6. Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr einmal jährlich kostenlos. Danach sind halbjährliche Kontrolluntersuchungen Kassenleistung ebenso wie Zahn­schmelz­härtung und Fissuren­versiegelung.

Die professionelle Zahnreinigung und das individuelle Zahnputztraining werden jedoch in der Regel nicht übernommen oder nur zu einem geringen Teil bezuschusst. Hier muss privat zugezahlt werden.

Gerade häufiger Kariesbefall an schwer zugänglichen Stellen kann durch eine professionelle Zahn­reinigung positiv beeinflusst werden.

Die EUROPA zahlt im Tarif „Zahn­behandlung Plus“ pro Jahr bis zu 250 Euro für Zahnprophylaxe, professionelle Zahn­reinigung, zahnaufhellende Maßnahmen (wie Bleaching) und Fissurenversiegelung.

„Und dass Zucker schlecht für die Zähne ist, hast du ja schon gehört. Aber weißt du auch, wo Zucker überall drinsteckt?“ Die Zahn­ärztin erklärt Tobias, dass sogar in Apfel­schorle Zucker ist. „Wenn du Durst hast, trinkst du am besten stilles Wasser.“

Faktoren, die die Zahn- und Mund­gesundheit positiv beeinflussen:

  • regelmäßige Kontrolluntersuchungen
  • fluoridhaltige Zahnpasta oder eine ausreichende Versorgung mit Fluorid
  • die richtige Ernährung
  • ein effizientes Putzverhalten


Mehr als die Hälfte aller 13-jährigen Mädchen ist in kieferorthopädischer Behandlung

Tobias’ große Schwester Mira ist 12. Bislang hat sie still zugehört. Jetzt rückt sie mit ihrem eigenen Problem raus: Die Jungs in der Schule haben wegen ihrer schiefen Zähne gelacht. „Kann man die gerade machen?“ „Klar, kann man“, sagt Dr. Petra Möllmann. „Lass mich mal schauen.“

„Also: Das sieht nach einer leichten Fehl­stellung aus. Maximal KIG 2. Ich gebe dir eine Überweisung zum Kieferorthopäden, der soll sich das mal anschauen. Ihr könnt dann zusammen entscheiden, ob ihr eine Korrektur vornehmen wollt. Abgesichert seid ihr ja durch die Zahnzusatzversicherung, die übernimmt die Kosten.“

Die Krankenkassen legen in fünf Stufen fest, wie schwer die Fehlstellung der Zähne ist. Das nennt sich KIG oder Kieferorthopädische Indikationsgruppe. Je höher die Zahl, desto schwerer ist die Fehlstellung der Zähne.

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert in der Regel lange und ist entsprechend teuer. Die gesetzlichen Kassen zahlen erst ab KIG 3. In Miras Fall wäre es zwar eine medizinisch sinnvolle, für die GKV jedoch kosmetische Begradigung, die privat oder durch eine Zahnzusatzversicherung bezahlt werden muss.

Im Beitrag unseres Ratgebers erfahren Sie noch mehr zu den Vorteilen einer Zahnzusatzversicherung bei kieferorthopädischen Behandlungen.

Fast jeder Mensch hat den einen oder anderen schiefstehenden Zahn. Absolute Symmetrie und Perfektion gibt es äußerst selten von Natur aus. Aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen haben die Krankenkassen im Jahr 2003 die folgenden kieferorthopädischen Indikationsgruppen eingeführt:

  • KIG 1: Leichte Zahn­fehl­stellungen, deren Behand­lung aus ästhetischen Gründen wünschens­wert sein kann. Eine reine Privat­leistung.
  • KIG 2: Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die zwar aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen, deren Kosten jedoch nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
  • KIG 3: Ausgeprägte Zahn­fehlstellungen, die aus medi­zinischen Gründen eine Behand­lung erforderlich machen.
  • KIG 4: Stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medi­zinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen.
  • KIG 5: Extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen.

Die häufigsten Fehlstellungen sind:

  • Offener Biss (die Zähne schließen nicht komplett)
  • Zu eng aneinander stehende Zähne
  • Überbiss (der Oberkiefer steht zu weit vor bzw. ist zu groß)
  • Unterbiss (der Unterkiefer steht zu weit vor)
  • Kreuzbiss (die Kauflächen der Seitenzähne passen nicht)
  • Tiefbiss (die oberen Schneide­zähne ragen über die unteren)
  • Zu schmaler oder zu breiter Kiefer
  • Störungen im Zahndurchbruch

Die meisten dieser Fehlstellungen können durch eine Zahnspange behoben werden. Dies ist allerdings erst möglich, wenn ein Kind bleibende Zähne entwickelt hat.

Gut zu wissen: Auch bei KIG 3 bis 5 kommen (beispielsweise aufgrund optisch ansprechender Spangen) zusätzliche Kosten auf die Eltern zu. Auch Spangen, die den Trage- oder Pflegekomfort erhöhen (bei Kindern nicht zu unterschätzen), sind aus Sicht der gesetzlichen Kasse eine kosmetische Maßnahme und damit eine private Leistung.

Merke: Die gesetzliche Kasse zahlt immer nur die einfache Regel­versorgung. Auch hier hilft eine Zahn­zusatz­versicherung für Kinder weiter.

Kosten für die Zahn­spange: Das zahlt die Zahn­zusatz­versicherung der EUROPA

Im Tarif „Zahnbehandlung Plus“ gilt:
Die EUROPA erstattet 80 Prozent aller Kieferorthopädischer (KFO)-Kosten bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ (Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte) bis max. 2.000 Euro je Versicherungsfall.

Das gilt auch für

  • Kieferorthopädische Funktions­analysen
  • Unsichtbare und innenliegende Zahnspangen (Invisalign-Therapie bzw. Lingualtechnik)
  • Spezielle Brackets, z. B. Kunststoff- und Keramik-Brackets oder Speed-Brackets
  • Retainer
  • Farblose Bögen

Merke: Der Erstattungsbetrag ist begrenzt auf
» 500 Euro bei Beginn des Ver­sicherungs­falls im ersten Kalender­jahr
» 1.000 Euro bei Beginn des Ver­sicherungsfalls im zweiten Kalender­jahr
» 1.500 Euro bei Beginn des Ver­sicherungsfalls im dritten Kalender­jahr
» 2.000 Euro bei Beginn des Ver­sicherungsfalls ab dem vierten Kalender­jahr

Die Leistungsstaffel sowie der Höchstbetrag von 2.000 Euro entfallen bei einem Unfall. In dem Fall erstattet die EUROPA 100 Prozent (statt 80 Prozent) bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ.

Weitere wichtige Fragen und Antworten zur Zahn­zusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

Nicht ohne Grund heißt es: gesunde Zähne – gesunde Kinder! Leider entsteht Karies oft schon in jungen Jahren und in der Pubertät leiden nicht wenige Jugendliche unter ihren nicht perfekten Zähnen. Etliche und oft langwierige und kostspielige Behandlungen können folgen.

Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse für Zahnersatz je nach Pflege ihres Bonusheftes nur einen Festkostenzuschuss von 60, 70 oder 75 Prozent der sogenannten Regelversorgung. Eine Regel­versorgung bedeutet Grund­versorgung, sprich die einfachste und günstigste Ver­sorgung Ihrer Zähne. Mehrkosten für eine höherwertige Behandlung müssen Sie selbst tragen. Diese Kosten können bis in den drei- bis vierstelligen Bereich ansteigen. Die Beteiligung Ihrer gesetzlichen Kranken­kasse bleibt hingegen gleich.

Hier ein Rechenbeispiel: Die Kosten für eine Brücke aus Nicht-Edelmetall für einen fehlenden Zahn im Seiten­zahnbereich betragen bei der Grund­versorgung ca. 750 Euro. Der Zuschuss Ihrer gesetzlichen Kranken­kasse für diesen Zahnersatz beträgt 450 Euro (bei 60 Prozent). Den restlichen Betrag zahlen Sie aus eigener Tasche.

Wenn Sie aber höherwertigen Zahn­ersatz wünschen, wie z. B. eine Keramik-Brücke oder sogar ein Implantat, erhöht sich Ihr Eigenanteil deutlich. Denn der Zuschuss bleibt gleich, die Gesamtkosten hingegen können auf ca. 1.500 Euro oder 3.500 Euro steigen.

Komfort- oder Premiumschutz

Prinzipiell gibt es drei Bausteine: Komfort (E-ZI), Premium (E-ZP) und „Zahnbehandlung Plus“ (E-ZB). Während die ersten beiden die Kosten für Zahnersatz, Implantate und augmentative Behandlungen umfassen, übernimmt Letzterer die Behandlung von Wurzelkanälen und Parodontose, Zahnprophylaxe, Füllungen, Aufbissbehelfen und Schienen, schmerzlindernde Maßnahmen sowie Kieferorthopädie. Der Tarif E-ZB ist nicht einzeln, sondern nur in Kombination abschließbar.

Erfahren Sie mehr zu den Details und Leistungen der einzelnen Tarife.

Möglichst frühzeitig, denn leistungs­starke Zahntarife sind im Kindes­alter sehr günstig.

Spätestens ab einem Alter von 3 Jahren sollten Sie über eine Zahn­zusatz­versicherung für Ihr Kind nachdenken. Dann ist das Milch­zahn­gebiss vollständig entwickelt und ab diesem Zeitpunkt könnten die ersten Behandlungen anstehen.

Um auch im Fall frühkindlicher Karies (z. B. „Nuckelflaschenkaries“) ge­wapp­net zu sein, bietet sich der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung schon früher an.

Ja, wem drei Zähne oder mehr fehlen, der ist von der Zahn­zusatz­versicherung aus­ge­schlossen.

Generell gilt: Ist bereits eine Be­hand­lung vom Zahnarzt an­ge­raten, kann erst zu einem späteren Zeit­punkt wieder eine Zahn­zusatz­versicherung ab­ge­schlossen werden.

Idealerweise schließen Sie frühzeitig, also wenn noch keinerlei Schäden bekannt sind, eine Zahn­zusatz­versicherung ab, dann pro­fi­tieren Sie vom umfassenden Schutz zu günstigen Bedingungen.

Nein. Sie genießen sofortigen Ver­sicherungsschutz und können ab dem Versicherungsbeginn Ihre Zahn­zusatz­versicherung in Anspruch nehmen.

Nein, eine Familienversicherung ist bei der EUROPA leider nicht möglich. Jede Person wird einzeln versichert.

Stand: 11.10.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.