Karies an den Milchzähnen, Zahnunfälle im Kindesalter oder eine langwierige kieferorthopädische Behandlung: Wer frühzeitig vorsorgt, ist im Schadensfall optimal vorbereitet und geschützt. Lesen Sie, welche Kosten eine Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder übernimmt.
Zahnzusatzversicherung für Kinder: So treffen Sie die richtige Entscheidung
Ein Notfalltermin in der Zahnarztpraxis Dr. Petra Möllmann: Tobias, sechs Jahre alt, sitzt mit verheultem Gesicht auf dem Behandlungsstuhl. Auf der Wiese hinter seinem Haus ging es etwas rau zu. Der Fußball sollte unbedingt in das kleine Tor. Ein größerer Junge wollte genau das verhindern. Das Ende der Geschichte: Tobias’ linker Schneidezahn ist herausgebrochen, der rechte wackelt ganz gewaltig.
„Zum Glück sind das deine Milchzähne“, tröstet die Zahnärztin, „der neue Zahn steht schon in den Startlöchern und die Schneidezähne wären sowieso demnächst ausgefallen.“
Zwei Sätze von natürlichen Zähnen sind bereits vor der Geburt im menschlichen Kiefer angelegt: die Milchzähne und die bleibenden Zähne. Jeder Mensch, wie auch die meisten Säugetiere, durchläuft zwei Dentitionen (der Fachbegriff für Zahnung, vom lateinischen dentire für zahnen). Wann genau der jeweilige Zahndurchbruch stattfindet, ist individuell unterschiedlich und hängt vom allgemeinen Körperwachstum und dem Verhältnis von Kiefer zu Gesichtsschädel ab.
In der Regel brechen – im Alter von einem halben Jahr – die unteren Schneidezähne durch. Etwas später folgen die oberen. Ungefähr ein Jahr später kann man die Eckzähne und die ersten Backenzähne sehen. Im Alter von zwei bis drei Jahren ist das Milchgebiss meistens komplett.
Das Zahnen kann völlig problemlos, aber auch schmerzhaft und selten sogar mit Fieberschüben verbunden sein. Dann ist erst mal ein wenig Ruhe, bevor es mit der zweiten Zahnung losgeht.
Jeder Mensch ist einzigartig – jeder Zahn auch
Ungefähr mit dem sechsten Lebensjahr bricht – oft unbemerkt, da kein Milchzahn ausfällt – der erste bleibende Backenzahn durch. Der eigentliche Zahnwechsel geschieht im folgenden Jahr. Nach und nach lösen sich die Milchzahnwurzeln auf, die Milchzähne fallen aus und werden durch ihre Nachfolger ersetzt.
Im Alter von elf Jahren ist der Zahnwechsel vollzogen und im Anschluss brechen noch die zweiten Backenzähne durch, bevor die Weisheitszähne sich (sofern sie angelegt sind) im Erwachsenenalter zeigen. Bis der letzte bleibende Zahn durchgebrochen ist, können so mehr als zwei Jahrzehnte vergehen.
Der genaue Zeitpunkt des Zahndurchbruchs und auch die Reihenfolge, in der die Zähne durchbrechen, können individuell sehr unterschiedlich sein. Weder ein verspätetes Zahnen bei Kleinkindern noch eine ungewöhnliche Reihenfolge beim Zahndurchbruch sind Grund zur Sorge.
Gut zu wissen: Gehen Sie frühzeitig und regelmäßig mit Ihrem Kind zu den zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen. Nicht nur verliert der Zahnarztbesuch so seinen Schrecken, auch frühkindliche Karies und andere Unregelmäßigkeiten können so bereits im Frühstadium ohne großen Aufwand behoben werden.
Merke: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema Versicherung auseinander. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich besonders in jüngeren Jahren, wenn die Zähne noch in Ordnung sind. Hat die Zahnärztin bereits eine Behandlung angeraten, kann keine Zahnzusatzversicherung mehr abgeschlossen werden. Erst nach Abschluss der Behandlung ist dies wieder möglich.
Glücklicherweise war bei Tobias der Schreck größer als der tatsächliche Schaden.
Das ist leider nicht immer so. Jedes dritte bis vierte Kind erleidet nach Angaben des Bundesverbands der Kinderzahnärzte bis zu seinem 16. Lebensjahr einen Zahnunfall. In den meisten Fällen sind die oberen Schneidezähne betroffen: Oft ist ein Zahnstück abgebrochen oder ein Zahn ganz ausgeschlagen. Die kassenzahnärztliche Bundesvereinigung stellt fest, dass allein beim Schul- oder Freizeitsport etwa jedes dritte Kind eine Verletzung der Zähne erleidet.
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Während bei kleineren Kindern in der Regel die fehlende motorische Sicherheit beim Toben und Entdecken die Ursache für Stürze und Unfälle ist, sind es bei Jugendlichen oft Trendsportarten wie Inlineskating und Mountainbiking.
Damit im Falle eines Zahnunfalls nicht nur die kassenärztliche Standardversorgung zum Tragen kommt, sondern das Gebiss Ihres Kindes bestmöglich und hochwertig versorgt wird, sollten Sie frühzeitig über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken.
Die Grundversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Wenn Sie über den Standard hinaus eine höherwertige Behandlung bei Zahnersatz wünschen (was gerade bei den bleibenden Zähnen sinnvoll sein kann), übernimmt die EUROPA für Sie je nach gewähltem Tarif („Komfort“ oder „Premium“) zwischen 80 und 100 Prozent der Kosten bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ (Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte) für:
- Vollprothesen
- Teilprothesen
- Brücken
- Stiftzähne
- Brücken
- Kronen
- Inlays
- Veneers
- Lumineers
- Verblendungen
- Orale Implantate
- Augmentative Behandlung
Bei Unfällen erstattet die EUROPA im Tarif „Zahnbehandlung Plus“ 100 Prozent der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ.
Gut zu wissen: Auch Lücken im Milchgebiss sollten nicht über längere Zeit unversorgt bleiben, da es ansonsten zu Problemen bei der Sprachentwicklung oder zum „Wandern“ der anderen Zähne kommen kann. Dies kann jahrelange kieferorthopädische Behandlungen zur Folge haben.
Aufgrund der Vielzahl von Indikationsgründen kommt Zahnersatz bei Kindern gar nicht so selten vor.
Karies gilt als die häufigste chronische Krankheit weltweit
Zurück zu Tobias: „Weißt du was, Tobias, wo du gerade schon hier bist, schaue ich mir kurz noch deine anderen Zähne an.“ Dr. Möllmann nimmt den kleinen, dentalen Mundspiegel und führt ihn vorsichtig die obere Zahnreihe entlang. „Oje, sechs drei und sechs vier sind kariös.“
Jeder Zahn besitzt eine Nummer, mit der sich seine Position in der Zahnreihe eindeutig benennen lässt. Das System zur Bezeichnung der Zähne heißt Zahnschema. Weltweit gibt es rund 40 verschiedene Zahnschemata, doch hierzulande wird in aller Regel das der Fédération Dentaire Internationale verwendet.
Die häufigste und seit vorgeschichtlicher Zeit nachweisbare Krankheit des Menschen ist die Zahnkaries, auf Deutsch die Zahnfäule.
Unglaublich, aber wahr: In Deutschland ist nur ungefähr ein Prozent der Erwachsenen kariesfrei, hat also naturgesunde Zähne.
Der Barmer-Zahnreport 2020 hat folgende alarmierende Fakten offenbart:
- Mehr als die Hälfte der Zehnjährigen (54 Prozent) wird wegen Karies an den Milchzähnen behandelt.
- Ein Drittel der 12-Jährigen in Deutschland hat bereits Karies im bleibenden Gebiss.
Der Zahnschmelz ist die härteste Substanz des menschlichen Körpers. Der Zahnschmelz der Milchzähne ist jedoch nur halb so dick wie bei den bleibenden Zähnen. Auch sein Mineralstoffgehalt fällt deutlich geringer aus als beim Schmelz der bleibenden Zähne. Das erklärt, warum die Milchzähne viel anfälliger für Karies sind als ihre Nachfolger und damit auch besonderer Pflege bedürfen.
Unterschiedliche Faktoren müssen zusammenwirken, damit Karies entsteht. Schlechte Ernährung (vor allem zu viele zuckerhaltige Getränke und Speisen) sowie mangelnde Zahnpflege stehen dabei an erster Stelle.
Das Robert-Koch-Institut hat in einem Gesundheitsmonitoring herausgefunden, dass sich ein knappes Viertel der Kinder und Jugendlichen zu selten die Zähne putzt. Bei den 11- bis 17-Jährigen, also in einem Zeitraum, in dem die Eltern im Badezimmer außen vor bleiben, steigt der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit ungenügender Mundhygiene weiter an.
Weitere hilfreiche Tipps, damit der nächste Zahnarztbesuch so angenehm wie möglich wird, finden Sie im Ratgeber-Artikel über das Thema: Wie man Kindern die Angst vor dem Zahnarzt nimmt.
Dr. Möllmann erklärt, wie wichtig effizientes und regelmäßiges Zähneputzen ist. Gerade Kinder müssen das Zähneputzen richtig erlernen und von Anfang an von den Eltern dabei begleitet werden.
Besonders an schwer zugänglichen Stellen und bei engen Zahnzwischenräumen kann sich Karies zunächst unbemerkt entwickeln. Umso wichtiger sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen, Zahnputztraining und Zahnprophylaxe beim Zahnarzt. „Da machst du gleich einen Termin aus und dann üben wir das zusammen. Ihr habt ja eine Zahnzusatzversicherung, die übernimmt die Kosten.“
„Und dass Zucker schlecht für die Zähne ist, hast du ja schon gehört. Aber weißt du auch, wo Zucker überall drinsteckt?“ Die Zahnärztin erklärt Tobias, dass sogar in Apfelschorle Zucker ist. „Wenn du Durst hast, trinkst du am besten stilles Wasser.“
Faktoren, die die Zahn- und Mundgesundheit positiv beeinflussen:
- regelmäßige Kontrolluntersuchungen
- fluoridhaltige Zahnpasta oder eine ausreichende Versorgung mit Fluorid
- die richtige Ernährung
- ein effizientes Putzverhalten
Mehr als die Hälfte aller 13-jährigen Mädchen ist in kieferorthopädischer Behandlung
Tobias’ große Schwester Mira ist 12. Bislang hat sie still zugehört. Jetzt rückt sie mit ihrem eigenen Problem raus: Die Jungs in der Schule haben wegen ihrer schiefen Zähne gelacht. „Kann man die gerade machen?“ „Klar, kann man“, sagt Dr. Petra Möllmann. „Lass mich mal schauen.“
„Also: Das sieht nach einer leichten Fehlstellung aus. Maximal KIG 2. Ich gebe dir eine Überweisung zum Kieferorthopäden, der soll sich das mal anschauen. Ihr könnt dann zusammen entscheiden, ob ihr eine Korrektur vornehmen wollt. Abgesichert seid ihr ja durch die Zahnzusatzversicherung, die übernimmt die Kosten.“
Die Krankenkassen legen in fünf Stufen fest, wie schwer die Fehlstellung der Zähne ist. Das nennt sich KIG oder Kieferorthopädische Indikationsgruppe. Je höher die Zahl, desto schwerer ist die Fehlstellung der Zähne.
Eine kieferorthopädische Behandlung dauert in der Regel lange und ist entsprechend teuer. Die gesetzlichen Kassen zahlen erst ab KIG 3. In Miras Fall wäre es zwar eine medizinisch sinnvolle, für die GKV jedoch kosmetische Begradigung, die privat oder durch eine Zahnzusatzversicherung bezahlt werden muss.
Im Beitrag unseres Ratgebers erfahren Sie noch mehr zu den Vorteilen einer Zahnzusatzversicherung bei kieferorthopädischen Behandlungen.
Fast jeder Mensch hat den einen oder anderen schiefstehenden Zahn. Absolute Symmetrie und Perfektion gibt es äußerst selten von Natur aus. Aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen haben die Krankenkassen im Jahr 2003 die folgenden kieferorthopädischen Indikationsgruppen eingeführt:
- KIG 1: Leichte Zahnfehlstellungen, deren Behandlung aus ästhetischen Gründen wünschenswert sein kann. Eine reine Privatleistung.
- KIG 2: Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die zwar aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen, deren Kosten jedoch nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
- KIG 3: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen.
- KIG 4: Stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen.
- KIG 5: Extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen.
Die häufigsten Fehlstellungen sind:
- Offener Biss (die Zähne schließen nicht komplett)
- Zu eng aneinander stehende Zähne
- Überbiss (der Oberkiefer steht zu weit vor bzw. ist zu groß)
- Unterbiss (der Unterkiefer steht zu weit vor)
- Kreuzbiss (die Kauflächen der Seitenzähne passen nicht)
- Tiefbiss (die oberen Schneidezähne ragen über die unteren)
- Zu schmaler oder zu breiter Kiefer
- Störungen im Zahndurchbruch
Die meisten dieser Fehlstellungen können durch eine Zahnspange behoben werden. Dies ist allerdings erst möglich, wenn ein Kind bleibende Zähne entwickelt hat.
Gut zu wissen: Auch bei KIG 3 bis 5 kommen (beispielsweise aufgrund optisch ansprechender Spangen) zusätzliche Kosten auf die Eltern zu. Auch Spangen, die den Trage- oder Pflegekomfort erhöhen (bei Kindern nicht zu unterschätzen), sind aus Sicht der gesetzlichen Kasse eine kosmetische Maßnahme und damit eine private Leistung.
Merke: Die gesetzliche Kasse zahlt immer nur die einfache Regelversorgung. Auch hier hilft eine Zahnzusatzversicherung für Kinder weiter.
Weitere wichtige Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche
Nicht ohne Grund heißt es: gesunde Zähne – gesunde Kinder! Leider entsteht Karies oft schon in jungen Jahren und in der Pubertät leiden nicht wenige Jugendliche unter ihren nicht perfekten Zähnen. Etliche und oft langwierige und kostspielige Behandlungen können folgen.
Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse für Zahnersatz je nach Pflege ihres Bonusheftes nur einen Festkostenzuschuss von 60, 70 oder 75 Prozent der sogenannten Regelversorgung. Eine Regelversorgung bedeutet Grundversorgung, sprich die einfachste und günstigste Versorgung Ihrer Zähne. Mehrkosten für eine höherwertige Behandlung müssen Sie selbst tragen. Diese Kosten können bis in den drei- bis vierstelligen Bereich ansteigen. Die Beteiligung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bleibt hingegen gleich.
Hier ein Rechenbeispiel: Die Kosten für eine Brücke aus Nicht-Edelmetall für einen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich betragen bei der Grundversorgung ca. 750 Euro. Der Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für diesen Zahnersatz beträgt 450 Euro (bei 60 Prozent). Den restlichen Betrag zahlen Sie aus eigener Tasche.
Wenn Sie aber höherwertigen Zahnersatz wünschen, wie z. B. eine Keramik-Brücke oder sogar ein Implantat, erhöht sich Ihr Eigenanteil deutlich. Denn der Zuschuss bleibt gleich, die Gesamtkosten hingegen können auf ca. 1.500 Euro oder 3.500 Euro steigen.
Komfort- oder Premiumschutz
Prinzipiell gibt es drei Bausteine: Komfort (E-ZI), Premium (E-ZP) und „Zahnbehandlung Plus“ (E-ZB). Während die ersten beiden die Kosten für Zahnersatz, Implantate und augmentative Behandlungen umfassen, übernimmt Letzterer die Behandlung von Wurzelkanälen und Parodontose, Zahnprophylaxe, Füllungen, Aufbissbehelfen und Schienen, schmerzlindernde Maßnahmen sowie Kieferorthopädie. Der Tarif E-ZB ist nicht einzeln, sondern nur in Kombination abschließbar.
Möglichst frühzeitig, denn leistungsstarke Zahntarife sind im Kindesalter sehr günstig.
Spätestens ab einem Alter von 3 Jahren sollten Sie über eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind nachdenken. Dann ist das Milchzahngebiss vollständig entwickelt und ab diesem Zeitpunkt könnten die ersten Behandlungen anstehen.
Um auch im Fall frühkindlicher Karies (z. B. „Nuckelflaschenkaries“) gewappnet zu sein, bietet sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schon früher an.
Ja, wem drei Zähne oder mehr fehlen, der ist von der Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen.
Generell gilt: Ist bereits eine Behandlung vom Zahnarzt angeraten, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden.
Idealerweise schließen Sie frühzeitig, also wenn noch keinerlei Schäden bekannt sind, eine Zahnzusatzversicherung ab, dann profitieren Sie vom umfassenden Schutz zu günstigen Bedingungen.
Nein. Sie genießen sofortigen Versicherungsschutz und können ab dem Versicherungsbeginn Ihre Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen.
Nein, eine Familienversicherung ist bei der EUROPA leider nicht möglich. Jede Person wird einzeln versichert.
Stand: 11.10.2021. Alle Angaben ohne Gewähr.