Ganz schnell, ganz einfach: Abschluss einer EUROPA Risikolebensversicherung für junge Familien mit nur zwei Gesundheitsfragen möglich.
Die Todesfallvorsorge ist insbesondere für junge Familien ein wichtiges Thema. Denn mit der Geburt eines Kindes übernehmen die Eltern zusätzliche Verantwortung. Da hilft es, wenn zumindest die finanzielle Absicherung frühzeitig geregelt ist.
Mit den EUROPA family-Tarifen bieten wir eine optimale finanzielle Absicherung im Todesfall für werdende oder frischgebackene Eltern (Geburt des Kindes in den letzten 6 Monaten). Das geht besonders schnell und einfach: Denn mit nur zwei Gesundheitsfragen können Sie die EUROPA Risikolebensversicherung mit konstanter oder fallender Versicherungssumme abschließen!
Die Voraussetzungen für den family-Tarif auf einen Blick:
Jetzt passende Variante wählen und Beitrag online berechnen:
Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen
Was muss ich tun, um bei der EUROPA Paar-Aktion mitzumachen?
Ganz einfach: Sie und Ihr/e Partner/in beantragen jeweils eine Risikolebensversicherung bei der EUROPA.
An der Aktion kann auch dann teilgenommen werden, wenn ein Partner bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Risikolebensversicherung der EUROPA abgeschlossen hat und nur eine Risikolebensversicherung neu beantragt wird.
Was habe ich davon?
Jeder Vertrag erhält bereits ab der ersten Fälligkeit ein Beitragsguthaben in Höhe von 25 €, von denen durch Verrechnung mit den fälligen Beiträgen im ersten Kalenderjahr 15 € verdient sind und im zweiten Kalenderjahr 10 €.
Teilnahmebedingungen
- Sie und Ihr(e) Partner/in (Ehepartner, unverheiratete Paare, Lebenspartner nach dem Lebenspartnergesetz) leben im gleichen Haushalt (identische Postadresse)
- Die Anträge werden gleichzeitig bis zum 30.06.2024 (Verlängerung vorbehalten) online (per elektronisch generiertem Antrag) eingereicht
- Mögliche Tarife: E-RL, E-RLP, E-VRL
- Beide Verträge kommen zustande (Laufzeit (noch) mindestens 2 Jahre)
- Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren
Die Aktion gilt auch, wenn nur eine Risikolebensversicherung neu beantragt wird und der Partner bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Risikolebensversicherung der EUROPA abgeschlossen hat.
Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung
Was ist der Unterschied zwischen einer Risikolebensversicherung und einer Kapital-Lebensversicherung?
Bei einer Risikolebensversicherung wird im Todesfall während der Vertragslaufzeit die Versicherungssumme an den im Vertrag genannten Hinterbliebenen ausgezahlt. Da kein Kapital zur Altersvorsorge angespart wird, ist eine Risikolebensversicherung weitaus günstiger als eine Kapital-Lebensversicherung.
Für Ihre Altersvorsorge schließen Sie am besten eine separate Kapital- oder Rentenversicherung ab.
Wer braucht eine Risikolebensversicherung?
Familien, insbesondere mit kleinen Kindern.
Alleinerziehende, da durch die alleinige Verantwortung die Absicherung der Kinder besonders wichtig ist.
Ehepartner, da die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel nicht ausreichen.
Lebensgemeinschaften, da sie gesetzlich nicht abgesichert sind.
Geschäftspartner, um Ihre finanzielle Verpflichtungen abzusichern.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung sein?
Für die Absicherung der Familie sollte das 3- bis 5-Fache des Brutto-Jahreseinkommens als Versicherungssumme gewählt werden.
Wie lange sollte die Vertragslaufzeit sein?
Die Dauer des Absicherungsbedarfs richtet sich z. B. nach dem Alter Ihrer Kinder oder Dauer der Darlehensverbindlichkeiten.
Bei der Absicherung der Familie empfiehlt sich eine Mindestlaufzeit bis zum Ende der Ausbildung / des Studiums des jüngsten Kindes oder bis zu Ihrem Renteneintrittsalter.
Bei der Absicherung eines Kredits oder Darlehens wird die Laufzeit so gewählt, bis die Verbindlichkeiten getilgt sind / das Darlehen abbezahlt ist.
Mit einer EUROPA Risikolebensversicherung, insbesondere mit unserem Premium-Tarif, können Sie bei geändertem Absicherungsbedarf flexibel reagieren.
Welche Variante ist die beste für mich?
Für die Absicherung der Familie empfehlen wir die konstante Risikolebensversicherung. Darlehen und Immobilienkredite sichern Sie am besten mit einer variablen Risikolebensversicherung ab.
Welche Versicherungssumme sollen Alleinerziehende bei der Risikolebensversicherung vereinbaren?
Für Alleinerziehende ist eine optimale Höhe der finanziellen Absicherung der Kinder besonders wichtig. Dabei sollte man sich allerdings nicht allein auf die allgemein genutzte Faustformel (3- bis 5-faches Jahresbruttoeinkommen) verlassen, die das aktuelle Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage nimmt.
Überlegen Sie stattdessen wie lange das Geld ausreichen muss – also zum Beispiel – wie lange und wie viel Geld benötigt wird, bis die Kinder beruflich bzw. finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Zu berücksichtigende Faktoren:
- Aktuelles Einkommen des Elternteils, sowie bevorstehende Einkommensänderungen (z. B. Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit)
- Altersabhängige Unterhaltskosten für die Kinder (z. B. Ausbildung, Studium)
Was ist eine Über-Kreuz-Versicherung und wie funktioniert sie?
Wenn Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner sich gegenseitig absichern möchten, empfehlen wir Ihnen die Über-Kreuz-Versicherung.
So funktioniert sie:
- Sie schließen eine Risikolebensversicherung ab und sind auch Begünstigter. Dabei versichern Sie das Leben Ihrer Partnerin/Ihres Partners. Stirbt sie/er, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme.
- Ihre Partnerin/Ihr Partner schließt ebenfalls eine Risiko-LV ab, bei der sie/er der Begünstigte im Fall Ihres Todes ist.
Der große Vorteil der Über-Kreuz-Verträge: Da Sie im Todesfall Ihrer Partnerin/Ihres Partners die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag erhalten, fällt keine Erbschaftssteuer an. Vor allem Unverheiratete profitieren von dieser Form der gegenseitigen Absicherung. Denn bei ihnen liegt der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bei gerade einmal 20.000 €. Aber auch für Ehepaare ist diese Variante interessant, wenn die Versicherungssumme über dem Freibetrag von 500.000 € liegt.
Die Über-Kreuz-Versicherung auf einen Blick:
- Versicherungsnehmer: Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner schließen jeweils einen eigenen Vertrag ab
- Begünstigter: Identisch mit Versicherungsnehmer
- Versicherte Person: Sie versichern das Leben Ihrer Partnerin/Ihres Partners und umgekehrt
- Besonders geeignet für Unverheiratete
- Bei Auszahlung der Versicherungssumme fällt keine Erbschaftssteuer an
Welche Vorteile bietet mir der eGesundheitsCheck?
Wenn Sie eine Risikolebensversicherung über unsere Webseite beantragen, führt Sie der eGesundheitsCheck interaktiv durch die Risiko- und Gesundheitsfragen. Sind Rückfragen erforderlich, werden diese automatisch erzeugt. Das erleichtert Ihnen das Ausfüllen und es werden weniger und kürzere Fragen gestellt. In der Regel können wir Ihnen mit dem Tool direkt eine verbindliche Entscheidung geben.
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