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Ein Architekt schaut auf seine Pläne.

Berufsunfähigkeit aufstocken: Absicherung, die mitwächst

  • Wer sich früh gegen Berufs­unfähigkeit absichert, profitiert von günstigen Konditionen.
  • Die Höhe der BU-Rente sollte aber mit der wachsenden Lebensstandard mithalten.
  • Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt das Aufstocken ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Dank Beitragsdynamik wird der Kaufkraftverlust durch Inflation automatisch ausgeglichen.
  • Wann lohnt sich die Erhöhung und was bringt die Überschuss­beteiligung?

Veröffentlicht am:

23.11.2021 | 09:26:00

Karrieresprung, Hauskauf, Familie – im Laufe des Lebens wächst für viele nicht nur das Einkommen, sondern auch die finanzielle Verantwortung. Gut, wenn dann die Berufs­unfähigkeits­rente Schritt hält und im Fall der Fälle den Lebensstandard sichert.

Janina Mertens ist in Feierlaune. Eine Woche vor ihrem 30. Geburtstag hat ihre Chefin sie zur Senior Projekt­managerin befördert. Das ging schneller als gedacht. Die Düssel­dorferin hat erst vor fünf Jahren als Junior Projektmanagerin in einer Werbe­agentur angefangen. „Es war eine steile Lernkurve, aber ich habe immer gerne neue Ver­antwortung übernommen“, sagt Mertens. Die Chefin hat das überzeugt. Als „Senior“ leitet Mertens jetzt eigene Teams und große Kunden­projekte. Vor allem bringt die neue Position eine satte Gehaltserhöhung. „Ich habe gut verhandelt“, sagt Mertens und lacht. Aber ihre Arbeit ist nicht nur der Chefin mittlerweile mehr wert. „Wer mehr verdient, hat auch mehr zu verlieren, wenn es plötzlich nicht mehr so läuft“, meint Mertens. Sie selbst kennt Kollegen und Freunde, die durch Burnout oder andere Erkrankungen ihren Job nicht mehr ausüben konnten – und das schon in jungen Jahren. Mertens will daher ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung aufstocken.

Berufsunfähigkeit, das unterschätzte Risiko

Berufsunfähigkeit ist ein oft unterschätztes Risiko. Den wenigsten mag es bewusst sein, aber die eigene Arbeitskraft ist das größte Kapital, das die meisten von uns je besitzen werden. Im besten Fall sichert sie die wirt­schaftliche Existenz, und zwar ein Leben lang. Der finanzielle Gegenwert ist beachtlich: Praktisch jeder Voll­zeit­arbeitnehmer verdient zwischen Ausbildung und Rente mindestens eine Million Euro. Wer gut ausgebildet ist und Karriere macht, kommt auf noch viel mehr. Umso größer ist der Verlust, wenn die eigene Arbeitskraft plötzlich ganz oder teilweise wegfällt. Für Arbeitnehmer ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung oder kurz BU-Versicherung daher eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt.

Existenzrisiko Berufs­unfähigkeit: Jeder Vierte ist betroffen

Die Zahlen sind eindeutig: In Deutschland ist jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufs­unfähig. Ob der Job selbst körperlich schwer ist, spielt dabei fast keine Rolle. „Berufsunfähigkeit kann jeden treffen“, betont Peter Schwark, Geschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die häufigste Ursache sind mittlerweile psychische Beschwerden. Fast jede dritte Berufs­unfähigkeit ist darauf zurückzuführen. Gleich danach in der Statistik kommen Leiden am Bewegungsapparat, zum Beispiel chronische Rückenschmerzen, die einen Arbeitstag am Schreibtisch unmöglich machen.

Ohne eine Berufsunfähigkeitsrente drohen dann schnell existenzielle Risiken. Wer mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt zwar Erwerbs­minderungsrente. Die deckt jedoch maximal 34 Prozent des letzten Gehalts. In vielen Fällen ist das nicht mehr als das Existenzminimum. Und selbst dieses Geld fließt nur in den schwersten Fällen in voller Höhe. Dann nämlich, wenn Arbeitnehmer auch keinen anderen Job für wenigstens drei Stunden am Tag machen können.

Anders ist das bei der BU. Die greift, sobald Versicherte ihren derzeitigen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können. Nur die schlechtesten Verträge am Markt enthalten noch die sogenannte „abstrakte Verweisung“, laut der ein Versicherter auch jeden x-beliebigen anderen Beruf aufnehmen müsste. Zudem lässt sich die Höhe der zu zahlenden Berufs­unfähigkeits­rente weitestgehend frei wählen. Damit lässt sich die im Ernstfall klaffende Versorgungs­lücke bedarfsgerecht schließen.

Tipp: Früh abschließen, BU-Rente später einfach aufstocken

Janina Mertens hat ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung schon im Studium abgeschlossen. Für relativ kleines Geld sicherte sie sich damals 1.000 Euro BU-Rente. Das würde heute im Ernstfall schon längst nicht mehr reichen, um den Lebens­standard zu finanzieren. Darum hat sie erstmalig nach dem Uniabschluss ihren Beitrag aufgestockt und dann nach der ersten Gehaltserhöhung noch mal. Damit stieg auch jeweils die vereinbarte BU-Rente. Gesundheitsfragen musste Mertens dabei nicht mehr beantworten. Weder ihr Skiunfall vor vier Jahren noch die kürzlich festgestellte Lebensmittelallergie spielen für ihren Beitrag eine Rolle.

Mertens profitiert dabei von der sogenannten Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die empfehlen sowohl Stiftung Warentest als auch Verbraucherschutzzentralen dringend beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Die meisten Versicherer bieten diese Möglichkeit zur Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bestimmten Meilensteinen im Leben an.

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Das sind die gängigsten Anlässe, zu denen man seine BU-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen kann:

  • Abschluss von Ausbildung, Studium oder Meisterprüfung
  • Beförderung oder Gehaltserhöhung
  • Start einer Selbstständigkeit
  • Heirat oder Scheidung
  • Kauf einer Immobilie
  • Geburt eines Kindes

Es lohnt sich, eine Berufsunfähigkeitsrente schon in jungen Jahren abzuschließen. Dann sind die Beiträge besonders günstig und ein größerer Teil des Arbeitslebens abgesichert. Einige Versicherer bieten deshalb sogar Policen für Schüler an. Vor allem aber sollten BU-Versicherte ihre Police nie ganz aus den Augen verlieren. Weil im Laufe des Arbeits­lebens Einkommen und Ansprüche steigen, gilt es, die Höhe der garantierten BU-Rente alle paar Jahre mit dem tatsäch­lichen Bedarf abzugleichen. Manche Policen erlauben eine Anpassung auch ohne besonderen Anlass. Spätestens bei den oben genannten Ereignissen sollte man aber die Chance zum Nachbessern wenigstens in Erwägung ziehen. Nur so hält die BU-Rente auch mit dem tatsächlichen Bedarf Schritt.

Richtige Höhe der BU-Rente: Das raten Verbraucherschützer

Im Idealfall sollte man die Höhe der BU-Rente am tatsächlichen Bedarf im Falle einer Berufsunfähigkeit ausrichten. Das ist jedoch nicht immer so leicht abzuschätzen. Darum empfiehlt die Bundesverbraucherzentrale einen einfachen Richtwert: 80 Prozent des aktuellen Nettogehalts sollten durch eine BU-Rente abgesichert sein. Weniger als die Hälfte sollte es auf keinen Fall sein. Schließlich kostet eine Berufsunfähigkeit oft nicht nur das Einkommen, sondern bringt häufig noch zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich.

Die richtige Laufzeit: Immer bis zur Rente

Janina Mertens hat ihre BU-Versicherung bis zum Jahr 2058 abgeschlossen. Dann ist sie 67. „Das kommt einem irre weit weg vor“, sagt sie. Trotzdem ist es sinnvoll, sagen Verbraucherschützer. Die Laufzeit der BU-Versicherung sollte immer bis zum voraus­sichtlichen Renteneintritt reichen. Der Grund: Wer vorher schon anderweitig ausreichend abgesichert ist – zum Beispiel durch Ersparnisse oder ein Erbe –, kann die Versicherung jederzeit problemlos kündigen. Eine nachträgliche Verlängerung oder sogar ein Neuvertrag sind dagegen in der Regel extrem teuer.

Beitragsdynamik: Kleiner Anstieg, große Wirkung

Verbraucherschützer empfehlen auch dringend die sogenannte Beitragsdynamik. Die bieten praktisch alle Versicherer an. Mit ihr steigt der monatliche Beitrag um einen vereinbarten Prozentsatz an – meist zwischen zwei und fünf Prozent. Dieses jährliche Plus gleicht den Kaufkraftverlust der vereinbarten BU-Rente aus, wenn mit der Inflation die Preise steigen. Bei einer jährlichen Inflationsrate von zwei Prozent ist jeder Euro BU-Rente für Mertens in 25 Jahren nur noch 61 Cent wert. Die Beitrags­dynamik gleicht diesen Verlust aus, ohne dass man sich weiter darum sorgen muss. Der Anstieg der Beiträge bleibt hingegen moderat.

Was kostet die Beitragsdynamik? Ein Rechenbeispiel

Dank der Beitragsdynamik lässt sich der inflationsbedingte Kaufkraft­verlust schon mit einem kleinen jährlichen Beitragsplus automatisch ausgleichen. Ein Beispiel:

Steffen Bernhardt ist 21 Jahre alt und als Bürokaufmann angestellt. Er schließt 2021 eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ab, die ihm eine BU-Rente von 1.500 Euro garantiert. Sein monatlicher Versicherungsbeitrag liegt bei 50 Euro. Er vereinbart eine Beitragsdynamik von zwei Prozent jährlich, um die Inflation auszugleichen.

Durch die Beitragsdynamik steigt Bernhardts monatlicher Beitrag zur BU-Versicherung im zweiten Versicherungsjahr um genau einen Euro auf 51 Euro. Im dritten Jahr steigt der Beitrag um 1,02 Euro, im vierten Jahr um 1,04 und so weiter. Das jährliche Beitragsplus erreicht selbst in 20 Jahren nie die Marke von 1,50 Euro.

Im Jahr 2041 liegt Bernhardts monatlicher Versicherungsbeitrag noch immer unter 73 Euro monatlich. Dafür ist im gleichen Zeitraum die garantierte monatliche BU-Rente um gut 700 Euro auf über 2.200 Euro pro Monat angestiegen.

Besser schrittweise und regelmäßig nachversichern

Janina Mertens hat so weit alles richtig gemacht. Sie hat ihre BU frühzeitig abgeschlossen und zahlt deshalb einen besonders günstigen Versicherungsbeitrag pro Monat. Das macht sich auch jetzt beim Aufstocken der BU-Rente anlässlich ihrer Beförderung wieder bezahlt. „500 Euro mehr garantierte BU-Rente kosten mich keine 15 Euro pro Monat zusätzlich“, sagt sie. Regelmäßiges Anpassen hält die Beitrags­sprünge umso kleiner. Das im Job Erreichte lässt sich so für den Ernstfall bequem absichern.

Ihre Absicherung behält Mertens auch weiter regelmäßig im Blick und meldet Anlässe für eine Nachversicherung recht­zeitig. Das ist wichtig: Viele Versicherer gewähren eine Frist von wenigen Monaten für die Nachversicherung. So können Job­wechsel, Beförderungen oder die Geburt eines Kindes auch nachträglich noch zum Aufstocken genutzt werden. Auch in Zukunft will Mertens davon Gebrauch machen. Heirat, Immobilienkauf, Kinder – einen festen Zeitplan haben sie und ihr Freund zwar nicht im Kopf. „Aber der nächste Meilenstein im Leben kommt bestimmt – und manchmal schneller als gedacht.“

Was ist die Überschuss­beteiligung?

Erwirtschaftet ein Versicherer sogenannte Risikogewinne, weil zum Beispiel in einem Jahr deutlich weniger Versicherte berufsunfähig wurden als angenommen, haben Kunden Anspruch auf eine Überschuss­beteiligung. Diese kann in drei Arten ausgeschüttet werden. Welche zum Einsatz kommt, wird vorab vertraglich vereinbart:

Die Bonus-Rente
In diesem Fall erhalten jene Versicherungsnehmer, die bereits berufsunfähig sind, Überschüsse als Bonus auf ihre Rente ausgezahlt. Vorteil: Unverhofft höhere Renten­leistung im Versicherungsfall. Nachteil: Der Bonus ist nicht planbar und kommt nur Kunden im Schadens­fall zugute.

Der Schlussüberschuss
Hier werden Überschüsse laufend angespart, zum Beispiel in einem Investmentfonds. Zum Vertragsende, also im Fall einer Berufsunfähigkeit, bei Versterben des Versicherungs­nehmers oder auch bei Ablauf des Vertrags wird die an­gesparte Summe komplett aus­gezahlt. Vorteil: Die Anlage bringt Zinsen oder Anlage­gewinne. Nachteil: Nicht die beste Sparform. Verbraucher­schützer raten, Absicherung und Geldanlage zu trennen.

Die Beitragsverrechnung
Der Versicherer verrechnet die Überschüsse laufend mit den Beiträgen. Dadurch wird monatlich deutlich weniger Versicherungs­beitrag fällig. Vorteil: Alle Kunden profitieren anteilig und sofort. Nachteil: Sinken die Über­schüsse, steigt unter Umständen der zu zahlende Monatsbeitrag.

Viele Versicherer bieten den Kunden die Wahl zwischen verschiedenen Formen der Überschussbeteiligung. Manche bieten jedoch nur eine Form an. Verbraucherschützer empfehlen vor allem die Beitragsverrechnung, weil sie unmittelbare Vorteile für alle Versicherten bringt.

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