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Ein selbständiger Architekt arbeitet an seinen Plänen.

Rentenversicherung für Selbstständige: Welche Modelle sind sinnvoll?

  • Die klassische Renten­versicherung der EUROPA ist besonders geeignet für sicherheit­sorientierte Selbst­ständige, die Wert auf gleichmäßiges Wachstum ihrer Rendite legen.
  • Die staatlich geförderte Rürup-Rente der EUROPA bietet attraktive Steuer­vorteile. Davon profitieren vor allem Menschen mit einer hohen Steuer­belastung.
  • Für zusätzliche Rendite­chancen können Sie Ihre Spar­beiträge beider Varianten in Fonds anlegen.

Veröffentlicht am:

29.06.2022 | 17:02:00

Selbstständige sind oft selbst für ihre Alters­vorsorge verantwortlich. Mit der privaten Renten­versicherung und der Rürup-Rente bietet die EUROPA rendite­starke Modelle. Sie lassen sich optimal auf die individuellen Bedürfnisse von Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern zuschneiden.

Eigene Entscheidungen treffen, neue Visionen verwirklichen, endlich unabhängig sein: Selbst­ständigkeit bedeutet viel Freiheit. Die Kehr­seite der Medaille: Wo viel Freiheit ist, fehlt oft die Sicher­heit. Das gilt auch für die soziale Absicherung. Die meisten Selbst­ständigen müssen sich zum Beispiel selbst um ihre Alters­vorsorge kümmern. Der Grund: Selbst­ständige sind nur unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert. Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und frei­berufliche Lehrer etwa zahlen als Frei­berufler automatisch in die gesetzliche Renten­versicherung ein.

Erfahren Sie hier mehr über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge bei der EUROPA.

Viele Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Renten­versicherung ein

Für Selbstständige aus anderen Berufs­gruppen gibt es oft eigene Sicherungs­systeme: die berufs­ständischen Versorgungs­werke für freie Berufe, die in Kammern organisiert sind. Darunter fallen beispiels­weise Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechts­anwälte, Steuer­berater oder Ingenieure.

Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler: Das sind die Unterschiede

Selbstständige sind entweder Gewerbe­treibende oder Frei­berufler. Als Gewerbe­treibender muss man sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und Gewerbe­steuer zahlen. Das kann zum Beispiel ein Kiosk sein, ein Haar­salon oder ein Online­shop.

Frei­berufler sind auch selbst­ständig. Sie betreiben aber kein Gewerbe und müssen deshalb auch keine Gewerbesteuer zahlen. Frei­berufler üben eine wissen­schaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unter­richtende oder erzieherische Tätigkeit aus. 

Für einige freie Berufe gibt es bestimmte Kammern. Anwälte müssen sich zum Beispiel in der Rechts­anwalts­kammer und Ärzte in der Ärzte­kammer anmelden, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. 

Ein Sonderfall sind die sogenannten Free­lancer oder freien Mitarbeiter. Dabei handelt es sich um Selbst­ständige, die oft projekt­bezogen für verschiedene Firmen tätig sind. Steuer­rechtlich kommt es bei Freelancern darauf an, ob sie als Selbst­ständige ein Gewerbe ausüben oder als Freiberufler gelten.

Versicherungs­pflichtige Selbst­ständige in der gesetzlichen Renten­versicherung:

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende
  • Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte
  • Künstler und Publizisten
  • Selbstständige mit einem Auftraggeber
  • Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer
  • bestimmte weitere Selbstständige

Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Renten­versicherung pflicht­versichert werden.

Zu den kammerfähigen freien Berufen zählen:

  • Apotheker
  • Architekten
  • Ärzte
  • Beratende Ingenieure
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zahnärzte
     

Zwei Beispiele: Ein Fotograf arbeitet frei­beruflich für mehrere Verlage. Als Künstler und Publizist ist er über die Künstler­sozial­kasse in der gesetz­lichen Renten­versicherung pflicht­versichert. Eine Haus­ärztin mit eigener Praxis übt ebenfalls einen freien Beruf aus. Weil sie aber in einem Kammer­beruf tätig ist, zahlt sie nicht in die gesetz­liche Renten­versicherung ein, sondern in eines der regionalen Ärzte­versorgungs­werke.

Allen übrigen Selbst­ständigen steht die gesetz­liche Renten­versicherung zwar grundsätzlich offen, sie müssen die Versicherungs­pflicht aber beantragen oder sich frei­willig versichern.

Zusätzliche Altersvorsorge für Selbstständige – mit den Testsiegern von EUROPA

Doch auch Selbst­ständige, die über die gesetzliche Renten­versicherung oder ein berufs­ständisches Versorgungs­werk abgesichert sind, sollten ihre Alters­vorsorge so früh wie möglich auf eine weitere Säule stellen. 
Das rät auch die Deutsche Renten­versicherung: „Wollen Sie Ihren heutigen Lebens­standard halten, brauchen Sie mindestens einen weiteren Vorsorge-Baustein“, erklärt die Behörde. Und das besser heute als morgen. Ansonsten droht eine Versorgungs­lücke im Alter. 
Eine zusätzliche Alters­vorsorge ist deshalb für alle Menschen empfehlenswert. Die EUROPA bietet hierbei verschiedene rendite­starke Varianten, die sich individuell auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden lassen. 
 

Klassische private Rentenversicherung bringt Sicherheit 

Die klassische Rentenversicherung der EUROPA (beste Klassik-Rente im Test von „Focus Money“, 34/2021) bietet Ihnen eine garantierte lebens­lange Renten­zahlung. Sie ist besonders geeignet für sicherheits­orientierte Menschen, die Wert auf gleichmäßiges Wachstum ihrer Rendite und auf Flexibilität legen.

Hierbei stehen Ihnen zum vereinbarten Rentenbeginn (Garantietermin) mindestens 100 % aller gezahlten Alters­vorsorge­beiträge zur Verfügung – inklusive Dynamik, Erhöhungen und Sonder­zahlungen. Statt der monatlichen Rente können Sie sich auch das ein­gezahlte und ver­zinste Kapital auszahlen lassen – oder beides kombinieren. 

Wieso Ihnen EUROPA als Versicherung besonders viel Sicherheit in der Rente bietet, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel über die private Rentenversicherung.

Zum Rentenrechner „klassische Rentenversicherung“

Fondsgebundene private Rentenversicherung für Risikobewusste

Wenn Sie es etwas risikobewusster mögen, können Sie Ihre Spar­beiträge auch in Fonds anlegen. Die fondsgebundene Renten­versicherung der EUROPA kombiniert die Vorteile der klassischen Renten­versicherung mit den über­durchschnittlichen Rendite­chancen eines Fonds-Anlage­plans. 
Vor allem wenn Sie noch jung sind, lohnt sich der Ein­stieg in die fonds­gebundene Renten­versicherung. Denn gerade in der derzeitigen Niedrig­zinsphase bietet sie eine attraktive Möglich­keit, um langfristig Kapital auf­zubauen. 
 

Zum Rentenrechner „fondsgebundene Rentenversicherung“

Klassische Basis-Rente (Rürup-Rente) bringt Steuerersparnis

Die klassische Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) ist eine steuerlich geförderte Renten­versicherung mit garantierter Ver­zinsung plus Überschuss­beteiligung durch die Versicherung. Auch sie bietet Ihnen eine garantierte lebenslange Renten­zahlung. Der besondere Vorteil: Ihre Versicherungs­beiträge können Sie jedes Jahr als Sonder­ausgaben in der Steuer­erklärung geltend machen – bis zu 48.201 Euro jährlich.

Ihre Ein­zahlungen senken also das zu versteuernde Ein­kommen. Damit eignet sich die Basis-Rente besonders für Selbst­ständige (Gewerbe­treibende und Frei­berufler) sowie Menschen mit einer hohen Steuer­belastung. 
 

Zum Rentenrechner „klassische Basis-Rente“

Fondsgebundene Basis-Rente: Steuern sparen, Rendite sichern

Auch die Basis-Rente (Rürup-Rente) können Sie bei uns mit einer fonds­gebundenen Variante abschließen. Steuern sparen, Rendite sichern: Profitieren Sie vom Test­sieger von Stiftung Warentest (Ausgabe 12/2021).
 

Einmalbeitrag: Sichere Rente auf einen Schlag

Sie haben Ihr Unter­nehmen verkauft? Oder einen größeren Geld­betrag angespart? Gerade für Menschen kurz vor dem Ruhe­stand lohnt es sich, einen Einmal­betrag in die Renten­versicherung einzuzahlen – ganz gleich, ob es sich dabei um die private Renten­versicherung oder um die Rürup-Rente handelt. Bei der EUROPA haben Sie die Wahl, wann Sie Ihre Rente bekommen möchten: entweder als Sofort­rente oder erst später als aufgeschobene Rente.