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Neuer Tarif, verbesserte Leistungen!
Eine Ladestation für E-Autos in einem Parkhaus.

E-Autoversicherung

  • Umfangreiche Leistungen zum günstigen Beitrag für Elektro- und Hybridfahrzeuge
  • Allgefahrendeckung für den Akku in der Vollkaskoversicherung
  • Wallbox, Ladekabel, mobiles Ladegerät beitragsfrei mitversichert
  • Schon ab 90,94 € im Jahr1

Die E-Autoversicherung im Komfort-Tarif auf einen Blick

  • Komfort-Tarifab 90,94 €
Bei unseren Kunden beliebt
Komfort-Tarif
ab 90,94 € im Jahr 1
Komfort-Schutz der EUROPA Versicherung AG; SMART FORTWO COUPE ELECTRIC DRIVE, Haftpflicht 100 Mio. € pauschal, Vollkasko mit 300 € Selbstbeteiligung (SB) inkl. Teilkasko mit 150 € SB, SF-Klasse 44, PLZ 36251, VN ist ein 62-jähriger Berufsbeamter, er nutzt das Fahrzeug gemeinsam mit seiner Frau (60) und fährt ca. 6.000 km/Jahr
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  • Versicherungssumme 100 Mio. € pauschal
  • Neupreisentschädigung bis 24 Monate ab Erstzulassung
  • Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
  • Mallorca-Deckung
  • Schäden durch Tierbisse einschl. Folgeschäden bis 20.000 €
  • Eigenschäden mitversichert
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag abgesichert
  • Wallbox, Ladegerät/-kabel sowie Ladekarte (bis 100 €) beitragsfrei mitversichert

THG-Prämie für E-Fahrzeuge

  • Einfach und schnell 100 € THG-Prämie für 2024 sichern!
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  • Gefördert wird der Kauf und das Leasing von Neu- und Gebrauchtwagen.
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Ihre Vorteile bei der EUROPA

  • Allgefahren­deckung für den Akku (Vollkasko­versicherung)
  • Wallbox, Induktionsplatte, mobiles Ladegerät und Lade­kabel sowie Lade­karte (bis 100 €) beitrags­frei mitversichert
  • Überspannungsschäden mitversichert (nach Blitz­schlag in Gebäude)
  • Kurzschluss-Folgeschäden an mitbeschädigten Aggregaten bis 20.000 €
  • Entsorgungskosten für den Akku bei Totalschaden bis 3.000 €
  • Schutzbrief: Abschleppen zur nächsten Ladestation bei unverschuldeter Entladung des Akkus (bei rein elektrischen Fahrzeugen)

 

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Akku leer oder defekt? E-Auto stehengeblieben?

Bei solchen und anderen Pannen oder Unfällen hilft Ihnen der EUROPA Kfz-Schutz­brief. Für nur 12 € im Jahr sind Sie bestens abgesichert! Unsere 24h-Hotline garantiert schnelle Hilfe. Der Versicherungs­schutz besteht für das versicherte Kfz und gilt für das Inland und in den geo­graphischen Grenzen Europas sowie den außer­euro­päischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der EU gehören.


Der EUROPA Kfz-Schutzbrief bietet schnelle und verlässliche Hilfe u. a.:

  • Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort
  • Abschleppen in die nächstgelegene Fachwerkstatt oder zur nächstgelegenen öffentlichen Ladesäule 


 

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung für E-Autos

Welche E-Autoversicherung muss ich für mein Elektro- oder Hybridauto haben?

Als Fahrer eines Elektroautos oder Hybrid-Fahrzeuges müssen Sie in Deutschland zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Eine zusätzliche Absicherung mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ist freiwillig, bietet sich aber aufgrund des Fahrzeugwertes an.

Was sollte ich bei der Auswahl meiner Versicherung besonders beachten?

Sie sollten darauf achten, dass insbesondere Schäden an der Batterie abgesichert sind. Da der Akku das teuerste Bauteil in Ihrem E-Auto ist, kommen im Reparaturfall hohe Kosten auf Sie zu. Auch empfiehlt sich die Absicherung der Ladeinfrastruktur, wie Wallbox oder Ladekabel. 

Sollte ich mich für eine Kaskoversicherung entscheiden?

Aufgrund des hohen Fahrzeugwertes empfehlen wir den Abschluss unseres Komfort-Tarifs mit Vollkaskoversicherung. Damit sind Sie rundum gut abgesichert, insbesondere was die Absicherung des Akkus angeht.  

Alle Leistungen in der Übersicht

Komfort-Tarif 90,94 €

Kfz-Haftpflichtversicherung

Versicherungssumme 100 Mio. € Öffnen
Für Sach- und Vermögensschäden (max. 15 Mio. € je geschädigte Person), inkl. Ansprüchen nach Umweltschadensgesetz bis 5 Mio. € je Schadenereignis, max. 10 Mio. € pro Jahr.
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Eigenschäden Öffnen
An anderen eigenen Kfz, Gebäuden und sonstigen Sachen bis 100.000 € pro Jahr (500 € Selbstbeteiligung je Schaden).
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Mallorca-Deckung Öffnen
Erweiterung des Versicherungsschutzes für im europäischen Ausland gemietete Pkw, Krafträder oder Campingfahrzeuge.
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Kaskoversicherung

Sonderausstattung ab Werk beitragsfrei mitversichert
Ladeinfrastruktur für E-Autos Öffnen
Wallbox, Induktionsplatte, mobiles Ladegerät und Ladekabel sowie Ladekarte (bis 100 €) sind beitragsfrei mitversichert.
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Teilkasko

Brand / Explosion
Entwendung
Glasbruch
Kosten für Leuchtmittel und Reinigung nach Glasbruch
Erstattung von Vignetten / Umweltplaketten nach Glasbruch bis 100 €
Verzicht auf Selbstbehalt bei Glasreparatur
Zusammenstoß mit Tieren Tiere aller Art
Schäden durch Tierbisse einschl. Folgeschäden bis 20.000 €
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Schäden durch Schneelawinen, Dachlawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, Vulkanausbruch
Überspannungsschäden durch Blitzschlag bei Elektro-/Hybrid-Pkw
Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden bis 20.000 €

Vollkasko

Schäden durch Unfall und Vandalismus
Schäden beim Transport auf einem Schiff (Havarie) Öffnen
Versicherungsschutz für Schäden durch Kollision, Strandung, Untergang der Fähre, das Überbordgehen des Pkw oder für den Fall, dass der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um Passagiere, Schiff oder Ladung zu retten.
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Brems-. Betriebs- und reine Bruchschäden Öffnen
Hierzu gehören z. B. Schäden durch verrutschende Ladung oder Abplattung der Reifen nach starkem Bremsen. Ausgenommen sind Schäden aufgrund von Alterungsprozessen, durch Falschbetankung, durch Einsatz einer reparaturbedürftigen Sache sowie Schäden an Motoren und Getrieben.
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Allgefahrendeckung für den Akkumulator von Elektro- und Hybrid-Pkw Öffnen
Versicherungsschutz besteht für alle Gefahren, denen der Akkumulator ausgesetzt ist. Ausgenommen sind Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions-, Material-, Programmier- oder Wartungsfehler sowie chemische Reaktionen.
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Kasko-Leistungen

Neupreisentschädigung für Neuwagen bis 24 Monate ab Erstzulassung
Neupreisentschädigung inkl. 2.500 € Wechselprämie bei Umstieg auf reines Elektro-/Wasserstoffauto
Kaufwertentschädigung für junge Gebrauchtwagen bis 24 Monate ab Erwerb
Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
Austausch von Schlüsseln / Schlössern bzw. Umcodierung nach Schlüsseldiebstahl (nicht aus Kfz) bis 750 €
Zulassungs- und Überführungskosten bei Totalschaden oder Verlust bis 500 €
Entsorgungskosten bei Totalschaden
Kein Abzug „neu für alt“ bei schadenbedingtem Akkuaustausch in den ersten beiden Betriebsjahren
Ersatz von Betriebsmitteln bei Beschädigung bis 150 €
Entsorgungskosten für den Akkumulator bis 3.000 €
Kosten für Zustandsdiagnostik bis 1.500 €
Löschcontainer bis 3.000 €
Fahrzeugabstellungskosten bis zu 14 Tage

ab 90,94 €

im Jahr

1

Komfort-Schutz der EUROPA Versicherung AG; SMART FORTWO COUPE ELECTRIC DRIVE, Haftpflicht 100 Mio. € pauschal, Vollkasko mit 300 € Selbstbeteiligung (SB) inkl. Teilkasko mit 150 € SB, SF-Klasse 44, PLZ 36251, VN ist ein 62-jähriger Berufsbeamter, er nutzt das Fahrzeug gemeinsam mit seiner Frau (60) und fährt ca. 6.000 km/Jahr
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Weitere Extras nach Wahl

Rabattschutz

Der Rabatt­schutz bewahrt Sie bei einem Schaden vor einer Rückstufung in eine schlechtere Schaden­freiheitsklasse. Pro Kalender­jahr ist der erste rabatt­belastende Schaden frei.

GAP-Deckung

Die GAP-Deckung ist eine wertvolle Ergänzung zur Vollkasko­versicherung für geleaste oder kredit­finanzierte Pkw. Sie schließt bei Total­schaden oder Verlust die Lücke zwischen der Entschädigungs­leistung und dem Leasing-/Finanzierungs-Restbetrag.

Ausland­schadenschutz

Ein Verkehrsunfall im Ausland, und Ihr Gegner hat Schuld. Ersparen Sie sich jetzt den Ärger mit der ausländischen Versicherung: Ihren entstandenen Schaden regulieren wir nach den bei uns abgesicherten Deckungs­summen.

Für jeden Anspruch die passende E-Auto­versicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Wie der Name schon sagt, ist die Kfz-Haftpflicht­versicherung in Deutschland eine Pflicht­versicherung. Wenn Sie mit Ihrem Auto im öffentlichen Straßen­verkehr fahren wollen, müssen Sie diese Versicherung auf jeden Fall haben. Die Kfz-Haftpflicht deckt alle Personen- und Sach­schäden ab, die Sie anderen Verkehrs­teilnehmern durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügen. Sie kommt also zum Beispiel für den Schaden am Fahrzeug des Unfall­gegners auf, aber auch, wenn sich jemand durch einen Unfall mit Ihrem Fahr­zeug verletzt. Darüber hinaus wehrt die Kfz-Haftpflicht­versicherung auch unberechtigte Ansprüche Dritter gegen Sie ab.

Schäden an Ihrem eigenen Fahr­zeug sichern Sie mit einer Kasko­versicherung ab (Teilkasko- oder Vollkasko­versicherung). Gerade bei neuen oder wertvollen Fahr­zeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit.

Die Teilkaskoversicherung

Unsere Teilkasko­versicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihr Fahrzeug wegen der folgenden Gefahren beschädigt oder zerstört wird:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl und Raub
  • unmittelbare Ein­wirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Schäden durch Schnee- und Dachlawinen sowie Erdrutsch, Erdfall, Erdeben und Vulkan­ausbruch(Komfort-Schutz)
  • Zusammen­stoß mit Tieren aller Art (Komfort-Schutz)
  • Glas­schäden im Komfort-Schutz inkl. Kosten­ersatz für Leucht­mittel, Reinigungs­kosten sowie für Vignette / Umwelt­plakette bis 100 €
  • Schäden der Verkabelung durch Kurz­schluss (Schmor­schäden) inkl. Folge­schäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 € (Komfort-Schutz)
  • Tier­bisse inklusive Folge­schäden bis 20.000 € (Komfort-Schutz)


Bei Total­schaden, Zerstörung und Verlust ersetzen wir Ihnen Ihr Fahrzeug vollständig zum Neu­preis (im Komfort-Schutz bis 24 Monate, im Basis-Schutz bis 3 Monate nach der Erst­zulassung), wenn Sie der Erst­besitzer sind. Bei jungen Gebraucht­wagen (bei Erwerb max. 48 Monate alt) zahlen wir im Komfort-Schutz bis 24 Monate nach dem Erwerb den Kauf­wert. Ansonsten erstatten wir den Wieder­beschaffungs­wert des Fahrzeugs oder seiner Teile, also den Kauf­preis für ein gleich­wertiges gebrauchtes Fahr­zeug oder gleichwertige Teile.

Die Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko­versicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko­versicherung. Zusätzlich sind auch Schäden versichert, die durch Eigen­verschulden oder durch einen Dritten entstanden sind:

  • selbst verschuldete Unfall­schäden
  • Vandalismus
  • Beschädigung durch unbekannte Dritte, auch Fahrer­flucht
  • Brems-, Betriebs- und reine Bruch­schäden (Komfort-Schutz)
  • Schäden beim Transport auf einem Schiff - Havarie-Schäden (Komfort-Schutz)
  • Schäden am Akkumulator bei Elektro-/Hybrid-Pkw (Komfort-Schutz)


Bei Total­schaden, Zerstörung und Verlust ersetzen wir Ihnen Ihr Fahrzeug vollständig zum Neu­preis (im Komfort-Schutz bis 24 Monate, im Basis-Schutz bis 3 Monate nach der Erst­zulassung), wenn Sie der Erst­besitzer sind. Bei jungen Gebraucht­wagen (bei Erwerb max. 48 Monate alt) zahlen wir im Komfort-Schutz bis 24 Monate nach dem Erwerb den Kauf­wert. Ansonsten erstatten wir den Wieder­beschaffungs­wert des Fahr­zeugs oder seiner Teile, also den Kauf­preis für ein gleich­wertiges gebrauchtes Fahr­zeug oder gleichwertige Teile.

EUROPA Spar-Tipps

Selbst­beteiligung
Senken Sie Ihre Beiträge und legen Sie eine Summe fest, die Sie im Schadens­fall selbst übernehmen, zum Beispiel 150 € Selbst­beteiligung in der Teilkasko- und 300 € in der Vollkasko­versicherung.

Spar-Kasko
Lassen Sie Ihre Kasko­schäden stets von EUROPA-Partner­werkstätten beheben und sparen Sie noch mal 15 % auf Ihren Beitrag.

EUROPA Experten-Tipp: Selbst­beteiligung

Mit einer Selbst­beteiligung senken Sie effektiv Ihre Beiträge. Im Schadens­fall übernehmen Sie dann eine gewisse Summe selber, zum Beispiel 150 € in der Teilkasko­versicherung und 300 € in der Vollkasko­versicherung.

Schnell zur eVB-Nummer

Zum Anmelden oder Ummelden Ihres Autos benötigen Sie immer eine eVB-Nummer. Diese elektronische Versicherungsbestätigung müssen Sie bei der Zulassungsstelle angeben. 

Sie möchten Ihr neu gekauftes Auto zulassen? Dann erhalten Sie die eVB-Nummer nach Antragsstellung von uns per E-Mail. Wenn es ganz schnell gehen soll, helfen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 0221 5737-200 gerne weiter.

Sie haben bereits ein Auto, aber möchten die Versicherungsgesellschaft wechseln? Dann senden wir die Versicherungsbestätigung nach Antragstellung direkt an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt.

Kontakt

Sie möchten eine persönliche Beratung?

Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite.

Montag bis Freitag: 7:00 – 20:00 Uhr
Samstag: 9:00 – 16:00 Uhr
Telefon: 0221 5737 853

Wissenswertes zur Kfz-Versicherung

In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr zum Thema „Kfz-Versicherung“.

Häufige Fragen zur E-Autoversicherung

Wie beantrage ich eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)?

Wenn Sie eine eVB-Nummer schnell beantragen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Sie haben noch nicht alle Daten vollständig vorliegen

Lassen Sie sich von unseren qualifizierten Mitarbeitern zum Versicherungsschutz persönlich beraten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot oder auch mehrere Vorschläge zur Kfz-Versicherung – individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Sie erhalten die gewünschten Unterlagen dann direkt per E-Mail zugesendet.

Unser Beratungsservice ist montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221 5737-200 für Sie da.

Möglichkeit 2: Sie haben alle Daten vollständig vorliegen

Sie können die elektronische Versicherungsbestätigung über unseren Tarifrechner anfordern. Hierzu benötigen Sie die vollständigen Daten des neuen Fahrzeugs, sowie die gewünschten Daten zum Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass Sie bei den Angaben Ihre E-Mail-Adresse eintragen und ein Häkchen bei „Ich benötige eine eVB-Nummer“ setzen, damit Ihnen die eVB-Nummer per E-Mail zugesendet werden kann.

Hier geht's zum Tarifrechner ...

Möglichkeit 3: Sie haben noch keine Daten, möchten aber schon vorab eine eVB-Nummer

Die eVB-Nummer kann auch über ein Anforderungsformular beantragt werden. Bitte geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse an, damit Ihnen die eVB-Nummer direkt per E-Mail zugesendet werden kann.

Was benötige ich für die Überführung eines Fahrzeugs?

Für Überführungen oder Probefahrten werden oft die so genannten Kurzzeitkennzeichen eingesetzt, die 5 Tage gültig sind. Wenn Sie Ihr Fahrzeug danach auch bei EUROPA versichern, stellen wir Ihnen gerne die entsprechende Versicherungsbestätigung zur Verfügung. 

Der Versicherungsvertrag wird nach erfolgter endgültiger Zulassung um die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens rückdatiert. Die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt nur noch fahrzeugbezogen, bedeutet nach Vorlage der Kfz-Papiere. 

Sollten Sie das Fahrzeug später nicht bei EUROPA versichern lassen, stellen wir für die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens 90 Euro in Rechnung. 

Weitere Informationen und Voraussetzungen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erhalten Sie direkt bei der Zulassungsstelle.

Wie kann ich Schäden am eigenen Fahrzeug absichern?

Zusätzlichen Schutz zur Haftpflichtversicherung bietet eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung; gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Sie sparen Beiträge, wenn Sie im Schadensfall einen geringen Anteil aus eigener Tasche begleichen.

Für geleaste oder kreditfinanzierte Pkw ist die GAP-Deckung eine wertvolle Ergänzung zur Vollkaskoversicherung. Sie schließt bei Totalschaden oder Verlust die Lücke zwischen der Entschädigungsleistung und dem Leasing-/Finanzierungs-Restbetrag.

Wird meine bisherige Schadenfreiheitsklasse übernommen?

Selbstverständlich bleibt Ihnen bei EUROPA Ihre Schadenfreiheitsklasse erhalten. Wir fordern die schadenfreie Zeit einfach vom bisherigen Versicherer ab – sie ist maßgeblich für unsere Beitragsberechnung. So können Sie sofort nach dem Wechsel von unseren preiswerten Tarifen profitieren.
Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!

Woher weiß ich, welche Schadenfreiheitsklasse ich habe? (Autoversicherung)

Wenn bereits eine Schadenfreiheitsklasse vorhanden ist, können Sie diese der Beitragsrechnung Ihres aktuellen Versicherers entnehmen. In der nachstehenden Tabelle finden Sie den Beitragssatz Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Bitte beachten Sie, dass wir – wie viele andere Versicherer – Sondereinstufungen nicht übernehmen!

Dauer des schadenfreien ununterbrochenen VerlaufsBeitragssatz in %
in KalenderjahrenSF-KlasseHaftpflichtVollkasko
50SF501615
49SF491716
48SF481717
47SF471717

46

SF461717
45SF 451817
44SF 441817
43SF 431818
42SF 421818
41SF 411918
40SF 401918
39SF 391919
38SF 381919
37SF 372019
36SF 362020
35SF 352020
34SF 342120
33SF 332121
32SF 322121
31SF 312221
30SF 302221
29SF 292222
28SF 282322
27SF 272323
26SF 262423
25SF 252424
24SF 242524
23SF 232524
22SF 222625
21SF 212626
20SF 202726
19SF 192827
18SF 182927
17SF 172928
16SF 163029
15SF 153129
14SF 143230
13SF 133331
12SF 123432
11SF 113632
10SF 103733
9SF 93834
8SF 84035
7SF 74236
6SF 64438
5SF 54639
4SF 44940
3SF 35242
2SF 25543
1SF 16047
 SF 1/27555
 S100-
 010060
 M12075

Tabelle: Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Beitragssätze.

Ich hatte bislang keine eigene Autoversicherung. Wie wird mein Pkw eingestuft?

Grundsätzlich gibt es ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden Möglichkeiten:

1. Ersteinstufung ohne Vorversicherung: Sind Sie weniger als 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und trifft keine der nachstehenden Möglichkeiten zu, wird Ihr Vertrag in die Klasse 0 eingestuft.

Beitragssätze: Haftpflicht 100 % - Vollkasko 60 % 

2. Führerscheinregelung: Sind Sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1.

Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 % 

3. Partner-/Eltern-Regelung: Hat Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe-/Lebenspartner oder ein Elternteil bereits einen Pkw oder ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei der EUROPA versichert und ist der zugehörige Vertrag mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1 eingestuft, erfolgt die Einstufung ebenfalls in Schadenfreiheitsklasse 1. Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 % 

4. Führerschein-Plus-Regelung: Sind Sie und alle weiteren Fahrer mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 10 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, erfolgt die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1. Diese Regelung gilt nur, wenn Sie auch der Halter des Pkw sind.

Beitragssätze: Haftpflicht 53 % - Vollkasko 44 % 

Wie erhalte ich die Versicherungsbestätigung für mein Motorrad (früher: Doppelkarte)?

Sie möchten Ihr neu gekauftes Motorrad zulassen:
Nach Antragsstellung erhalten Sie von uns die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Zulassung – auf Wunsch auch per E-Mail. Die eVB besteht aus einer Codenummer, die Sie der Zulassungsstelle bei der Anmeldung Ihres Motorrads nennen müssen.

In eiligen Fällen helfen wir Ihnen unter unserer Service-Nummer 0221 5737-200 gerne weiter.

Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln (Versicherungswechsel):
Wenn Sie nur die Versicherungsgesellschaft wechseln, senden wir die Versicherungsbestätigung nach Antragstellung direkt an das für Sie zuständige Straßenverkehrsamt.

Welche Autoversicherung muss ich haben?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen. Sie deckt alle Sach- und Personenschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Pkw verursachen. Zusätzlich können Sie Schäden am eigenen Auto mit der Teilkaskoversicherung oder noch umfassender mit einer Vollkaskoversicherung abdecken. 

Nutzen Sie Ihr Auto auch für Fahrten oder Reisen ins europäische Ausland empfiehlt sich der Abschluss des Auslandschadenschutzes. Hiermit sichern Sie sich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland eine Schadenregulierung nach deutschem Recht und deutschen Standards. Ihre Schadenersatzansprüche können Sie direkt bei der EUROPA geltend machen. 

Ich habe bereits ein Fahrzeug (Pkw oder Motorrad) und möchte einen weiteren Pkw zulassen. Wie werde ich bei Ihnen eingestuft?

Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:

1. Zweitwagenregelung

Sie haben bereits einen anderen Pkw oder ein Motorrad bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1 versichert. Dann erfolgt die Einstufung Ihres Vertrages in die Schadenfreiheitsklasse 1.

Beitragssätze: Haftpflicht 60 % - Vollkasko 47 % 

2. Zweitwagen-Plus-Regelung

Sie gilt unter folgenden Voraussetzungen:    

  • Für Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw oder ein Motorrad mit mindestens SF 3 versichert.
  • Sie und alle weiteren Fahrer sind mindestens 24 Jahre alt.
  • Sie oder Ihr Partner sind Halter des Pkw

Beitragssätze: Haftpflicht 50 % - Vollkasko 42 % 

Kontaktieren Sie uns zu Ihrem Vertrag

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Geschäftszeiten:

Mo. – Fr., 8:00 bis 19:00 Uhr


EUROPA Versicherung Continentale a.G.

K-Betrieb

Ruhrallee 98

44139 Dortmund

Kundenbewertungen für die E-Autoversicherung

EUROPA Versicherungen

4.8 / 5 Sterne

Schnitt ermittelt aus unseren Bewertungen

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  • Avatar Kundenbewertung

    16.04.2024 um 18.15 Uhr

    Ich bin langjährig bei diesem Unternehmen versichert. Top-Konditionen, im Fall der Fälle unbürokratische Hilfe.

  • Avatar Kundenbewertung

    02.04.2024 um 16.05 Uhr

    Sehr gut, gerne wieder

  • Avatar Kundenbewertung

    28.02.2024 um 10.22 Uhr

    einfach - klar - rasch

Fußnoten

  • Komfort-Schutz der EUROPA Versicherung AG; SMART FORTWO COUPE ELECTRIC DRIVE, Haftpflicht 100 Mio. € pauschal, Vollkasko mit 300 € Selbstbeteiligung (SB) inkl. Teilkasko mit 150 € SB, SF-Klasse 44, PLZ 36251, VN ist ein 62-jähriger Berufsbeamter, er nutzt das Fahrzeug gemeinsam mit seiner Frau (60) und fährt ca. 6.000 km/Jahr